Gibt es eine Grundversorgung "innere Sicherheit"?
Ist eine Nutzung externer Dienstleister für die Unterstützung polizeilicher Arbeit möglich und sinnvoll? Welche Rolle spielen die Zollbehörden bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität? Wie sieht es mit der strafrechtlichen individuellen und organrechtlichen Verantwortung von deutschen Bankmanagern im Ergebnis der Finanzkrise aus? Brauchen wir ein separates Unternehmensstrafrecht?
Diese und viele andere Fragen und Anregungen stellten die zahlreichen Zuschauer den fünf Podiumsdiskutanten Christoph Ahlhaus (Innensenator aus Hamburg), Matthias Brier von der Firma AMD, Ulrich Brehmer von der Handelskammer Hamburg, Dr. Helmut Görling von der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt/M. sowie Rolf Jaeger, Chefredakteur der Zeitschrift "der kriminalist". Der Moderator Heinz Schulte, Chefredakteur des Griephan-Verlages, führte erneut souverän durch das ansprechende Thema der 4. Berliner Sicherheitsgespräche.
Es wurde festgestellt, dass die alljährlich durch das BKA veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik lediglich eine Statistik des Hellfeldes ist. Ein leider zurückhaltendes Anzeigeverhalten bei Delikten der Wirtschaftskriminalität führt auch hier zu einem steigenden Dunkelfeld. Dabei wurden, laut verschiedenster Studien, rund 60% aller deutschen Unternehmen durch wirtschaftskriminelle Handlungen, jedes fünfte Unternehmen durch Wettbewerbsdelikte geschädigt, bei steigender Schadensentwicklung. Auch ist die Zunahme sogenannter Insiderstraftaten zu verzeichnen, weiterhin die Komplexität der Finanzmarktdelikte. Ein Zitat brachte es (etwas ironisch) ziemlich auf den Punkt: Die Welt ist global und schneller geworden, das Recht ist regional und langsam geblieben.
Demgegenüber fühlen sich Unternehmen komischerweise mehr durch eine steigende Bürokratie als durch wirtschaftskriminelle Handlungen bedroht.
Die Aufdeckungen von Straftaten der Wirtschaftskriminalität sind meistens durch Zufälle geprägt. Da muss man sich schon die Frage stellen: "Sind wir im Bereich der Strafverfolgung noch Akteur?".
Einen breiten Raum nahmen Hinweise bzw. Forderungen nach einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Strafverfolgungsbehörden ein, selbst die Möglichkeit der Bildung von sogenannten fachübergreifenden "Elite-Teams" für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wurde diskutiert.
Aber auch das gesamte Spektrum der polizeilichen Ausbildung, speziell für die Bekämpfung dieses Deliktfeldes, kam zur Sprache. Die Polizei und Gerichte müssen in die Lage versetzt werden, hochkomplexe Sachverhalte zu lösen. Dem gegenüber fehlt aber leider meistens die dafür notwendige kaufmännische bzw. betriebswirtschaftliche Ausbildung der damit Beauftragten. Hier gibt es unbedingt Nachholbedarf.
Autor: Ronald Schulze

