Neue Studie zu "Polizeigewalt": Sebastian Fiedler kritisiert Forscher scharf

30.07.2019

In einem Gastbeitrag auf Focus online wehrt sich Sebastian Fiedler gegen Aussagen einer neuen Studie zum Thema "Polizeigewalt" und kritisiert die Berichterstattung einiger Medien. Er betont: Fehlverhalten einzelner Kollegen muss geahndet werden. Aber "weit über 99 Prozent" aller Beamten machen einen Top-Job - unter härtesten Bedingungen, oft unter Einsatz von Leib und Leben.
Neue Studie zu "Polizeigewalt": Sebastian Fiedler kritisiert Forscher scharf
Sebastian Fiedler

Die deutschen Polizeibehörden von Bund und Ländern stehen fest auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaats und genießen zu Recht ein hohes Vertrauen der Bevölkerung. Jede Beamtin und jeder Beamte hat einen Diensteid abgelegt, der zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Dieser Schwur ist der Gradmesser dafür, was meine Kolleginnen und Kollegen jeden Tag leisten. Sie tun das - immer öfter - unter Einsatz von Leib und Leben.

Polizisten halten tagtäglich Kopf für unsere Sicherheit hin

Die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit sind nicht besser geworden. Bundesweit fehlen vornehmlich in den Ländern noch immer etwa 40.000 Kolleginnen und Kollegen. Daher arbeiten alle überobligatorisch und leisten Millionen von Überstunden. Die Folge sind Überlastungserscheinungen, die bis zum sogenannten Burn Out reichen. Zerbrochene Beziehungen und Ehen sind nicht selten weitere Folgeerscheinungen. 

Ihr beruflicher Blick richtet sich in der Regel vornehmlich auf die Schattenseiten der Gesellschaft. Er führt sie in problematische Stadtquartiere, konfrontiert sie mit Parallelgesellschaften und bringt sie in Kontakt mit den Abgründen menschlicher Seelen. Sie schlichten Streit und schreiten bei Gewaltausbrüchen ein, sie bekämpfen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie, sie untersuchen Leichen oder stehen unter extremem Druck bei der Terrorabwehr.

Ich selbst erlebe täglich, wie sehr meine Kolleginnen und Kollegen derzeit auf dem Zahnfleisch gehen. Dafür gebührt ihnen ohne Einschränkungen vor allem eines: Dank!

Polizeikritischer Forscher stellt fragwürdige Thesen auf

Einige Medien nutzen nun das Sommerloch für sich, um bei der deutschen Polizei eine Systemfrage aufzuwerfen. Sie kooperieren dabei mit einem polizeikritischen Lehrstuhlinhaber der Ruhr Universität Bochum und seinem Vorgänger. Das passt insoweit gut, als dass auf diese Weise schon einmal eine Studie beworben werden kann, die im September veröffentlicht werden soll.

Das Framing funktioniert über den Begriff „Polizeigewalt“. Als Aufhänger der Berichterstattung dienen einzelne Fälle, in denen das polizeiliche Handeln tatsächlich rechtsstaatliche Fragen aufwirft sowie ein statistischer Vergleich. Es wird vorgerechnet, dass von 2000 Strafverfahren gegen Polizeibeamte lediglich zwei Prozent angeklagt und nur ein Prozent der „Täter" „zur Rechenschaft gezogen wurde“. Die Anklagequote sei im Vergleich zu anderen Verfahren auffällig gering.

Die Erklärung hierfür haben die Bochumer Professoren ebenfalls parat. Das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei sei ein schwieriges. Man müsse ja kooperieren, und da sei die Staatsanwaltschaft schon mal eher bereit, ein Auge zuzudrücken, wird resümiert und gemutmaßt.

Ermittlungen sprechen für funktionierenden Rechtsstaat

Leider unterschlagen die Presseberichte allesamt, dass Polizeibeamte Träger des staatlichen Gewaltmonopols sind und im Dienst immer wieder gezwungen sind, Gewalt auszuüben. Diese Gewaltausübung betrifft Straftäter, Menschen von denen eine Gefahr ausgeht oder die einer Anordnung auch nach Androhung von Gewalt nicht Folge leisten.

Hierbei kommt es häufig zu Strafanzeigen gegenüber den Polizeibeamten. Dass diese von der Staatsanwaltschaft in der Regel eingestellt werden, deutet in einem funktionierenden Rechtsstaat wie unserem zunächst einmal darauf hin, dass die Vorwürfe unbegründet und die Zwangsmaßnahmen rechtmäßig waren. Es ist folglich überaus positiv zu bewerten, dass nur ein geringer Teil der Anzeigen zur Anklage kommt.

Einzelfälle als Systemproblem darzustellen, ist unseriös

Gleichzeitig steht außer Frage, dass keiner der Fälle, so wie er berichtet wurde, hätte geschehen dürfen. Es ist klar, dass der Staat alles daransetzen muss, diese auch heute noch vollständig aufzuklären. Nur so kann er verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Der Staat trägt ein hohes Maß an Verantwortung denen gegenüber, denen er Unrecht zugefügt hat, weil seine rechtsstaatlichen „Sicherungsmechanismen“ versagt haben.

Es geht aber nicht an und ist unseriös, diese Fälle zum Beleg für ein angeblich grundsätzliches Systemproblem bei Polizeien und Staatsanwaltschaften hochzustilisieren. So gipfelte doch der Beitrag des ARD-Magazins Kontraste an diesem Montag mit den Feststellungen: „Wenn Polizisten zu Tätern werden, funktioniert die Aufklärung nicht.“ Dies sei ein „Systemproblem für uns alle“.

Einige Medien heizen rechtsstaatliche Untergangsszenarien an

Diese rechtsstaatlichen Untergangsszenarien reihen sich ein in die Darstellungen eines Handelsblatt-Redakteurs, der sich gänzlich im Ton vergriff, als er der Polizei Mafiamethoden unterstellte und behauptete, es gäbe innerhalb der Polizei eine „Omerta“, also das Schweigegebot der italienischen Mafia. Zudem verfüge sie über Instrumente, wie die „Vorbeugehaft“ (Begriff, der ein Instrument des nationalsozialistischen Regimes beschreibt).

Angeheizt wird die Diskussion derzeit zusätzlich durch Videos von Einsätzen der hessischen Polizei, die vermeintliches Fehlverhalten zeigen und die in den sogenannten sozialen Medien verbreitetet werden.

Klassischerweise zeigen solche Videosequenzen nur Ausschnitte der Wirklichkeit. Sie lassen Fragen offen: Was hat vorher stattgefunden? Warum musste die Polizei überhaupt einschreiten? Was geschieht außerhalb des Bereichs, den das Video zeigt und welche Bereiche sind verdeckt? Richtigerweise hat die hessische Polizei angekündigt, die Vorgänge eingehend zu untersuchen. 

Fehlentwicklungen und Fehlverhalten auf bei der Polizei

Für mich lässt sich die Debatte derzeit recht nüchtern zusammenfassen: Niemand zweifelt ernsthaft an, dass es in jeder Organisation dieser Welt zu Fehlern, Fehlentwicklungen, Fehlverhalten oder gar zu Missständen kommen kann. 

Es gibt jedoch aus der Vergangenheit zahllose Beispiele dafür, dass diese rechtsstaatlich aufgeklärt und Täter aus den eigenen Reihen verurteilt wurden. Neben strafrechtlichen Sanktionen kommt es in diesen Fällen übrigens zudem zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen, die bis zur Entlassung reichen.

Weit über 99 Prozent meiner Kolleginnen und Kollegen leisten einen herausragenden Dienst für die deutsche Bevölkerung. Die rechtsstaatliche Einbindung der Polizei in den deutschen Rechtsstaat und deren Verfassungstreue steht für mich außer Frage. Das ist wahrscheinlich auch einer der Gründe dafür, dass deutsche Polizeibeamte auch international zu Recht ein äußerst hohes Ansehen genießen.

Der Gastbeitrag erschien zuerst am 30.07.19 auf www.focus.de

https://www.focus.de/politik/sicherheitsreport/gastbeitrag-fuer-focus-online-oberster-kriminaler-weist-pauschal-vorwuerfe-zum-thema-polizeigewalt-zurueck_id_10976927.html