Organe des BDK
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist der einzige gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigter im Öffentlichen Dienst. Mit seinem ausdrücklichen Bekenntnis zum Berufsbeamtentum für die Polizei ist der BDK politisch neutral und unterliegt keinen dachgewerkschaftlichen Einflüssen.
Das höchste Gremium des Bund Deutscher Kriminalbeamter ist der Bundesdelegiertentag. Der Bundesvorstand koordiniert die Arbeit der Landesverbände/Verbände. Organe des BDK sind neben dem Bundesvorstand der Bundesdelegiertentag, die Organe, die sich aus den Landes- und Verbandssatzungen ergeben, sowie der geschäftsführende Bundesvorstand, der alle Maßnahmen durchführt, die sich aus Beschlüssen des Bundesdelegiertentags oder des Bundesvorstands ergeben.
Der Bundesdelegiertentag ist das oberste Beschlussorgan des BDK und tritt turnusmäßig alle vier Jahre zusammen. Der Bundesdelegiertentag, dem die Wahlen zum Bundesvorstand sowie die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des BDK obliegen, setzt sich aus dem Bundesvorstand, je fünf Mitgliedern der Landes- und Verbandsvorstände, den Bundeskassenrevisoren und weiteren Delegierten, die querschnittlich alle Landesverbände repräsentieren, zusammen.











