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Einführung

Neues Kriminalisten-Fachbuch "Kriminalistische Kompetenz"

Kriminalwissenschaft, dokumentiertes Recht und Kriminaltaktik für Studium und Praxis - Kriminalistische Fortbildung garantiert den Erfolg

Sehr geehrte Kriminalisten,

ich möchte Ihnen heute in unserer Verbandszeitschrift "der kriminalist" ein neues Fachbuch für Kriminalisten vorstellen. Es entstand auf Initiative des BDK-Bundesvorstandes, des jetzigen Chefredakteur des Werkes Kriminaldirektor Rolf Jaeger und des Verlegers des Schmidt-Römhild-Verlages und der BDK-Zeitschrift "der kriminalist", Herrn Norbert Beleke. Das Kriminalisten-Fachbuch kann nunmehr den Kriminalisten in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden kann. Das neue Werk trägt den Titel Kriminalistische Kompetenz und bildet umfassend Wissensinhalte ab, die Kriminalisten in unterschiedlichsten Funktionen an ihren vielfältigen Arbeitsplätzen benötigen. Es hat gute Chancen, ein neues Standardwerk für kriminalistisch arbeitende Kollegen in der deutschen Kriminal- und Schutzpolizei, im BGS, aber auch in anderen Ermittlungsdienststellen und Strafverfolgungsbehörden zu werden. Lassen Sie mich deshalb nachfolgend die Hintergründe, Entwicklung, Grundidee und verwirklichte Grundkonzeption des Werkes Kriminalistische Kompetenz darstellen, damit Sie sich ein Bild davon machen können, ob Ihnen dieses Werk bei Ihrer schweren täglichen Arbeit behilflich sein und darüber hinaus im Kollegenkreis empfohlen werden kann. Der Verleger Herr Beleke räumt den Mitgliedern des BDK auch wegen der massgeblichen Unterstützung des BDK und von BDK-Mitgliedern bei der Erarbeitung des Werkes deutlich günstigere Konditionen ein. Dies liegt auch darin begründet, dass nach einem Beschluß des Verlages das Werk Kriminalistische Kompetenz die Nachfolge der beiden Bände 7 Kriminalistik/Kriminologie des Polizeihandbuches Retzlaff-Pausch antreten soll, die einer Aktualisierung bedurften. Der BDK hatte schon vor vielen Jahren seinen Mitgliedern dieses Retzlaff-Pausch-Handbuch in einer Sonderauflage vergünstigt angeboten.

Entstehungshintergrund - Weitreichende Reformen in der Polizei

Bei der Konzeption des Gesamtwerkes wurden die neuen Entwicklungen in der Polizei berücksichtigt. So führte z.B. die Neuorganisation in vielen deutschen Bundesländern dazu, dass Beamte aus schutzpolizeilichen Dienststellen mehr oder weniger von heute auf morgen ohne eine kriminalistisch / kriminologisch orientierte Aus- oder Fortbildung voll für Kriminalitätssachbearbeitung verantwortlich gemacht wurden. Sie wurden praktisch in kaltes Wasser geworfen und mußten im haiverseuchten Kriminalitätsgewässer schwimmen lernen. Dabei waren ihnen die Innenministerien leider keine große Hilfe. Sie machten es sich einfach und behaupteten, dass der Kriminalistenberuf schon mit "learning by doing" erlernt und bewältigt werden könnte.

Konsequenzen inhaltsgleicher Ausbildung

Die Entscheidungen der meisten Bundesländer für die inhaltsgleiche Ausbildung von Beamten in zukünftigen Funktionen des Wach- und Wechseldienstes und in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung führte dazu, dass die fachtheoretischen Inhalte der Kriminalistik und Kriminologie und die fachpraktischen Studienzeiten im kriminalistischen Aufgabenspektrum im Studium an den Fachhochschulen der Länder teilweise auf wenige Wochen reduziert wurden. Die Beamten finden ihre ersten Verwendungen nach dem FHS-Studium zu großen Anteilen entweder im Wach- und Wechseldienst oder in der Bereitschaftspolizei . Für Funktionen in der Kriminalpolizei werden sie erst je nach Bedürfnissen in den Polizeibehörden oft mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte nach Ende ihrer Ausbildung vorgesehen. Damit sind die wenigen kriminalistisch / kriminologischen Ausbildungsinhalte und Erfahrungen oft schon verloren, so dass das verschüttete Wissen durch Quellenstudium wieder aufgefrischt und noch nicht erlerntes Wissen neu erworben werden muß.

Konsequenzen aus Konzepten zur"Verwendungsbreite"

Die zunehmende Tendenz in den Ländern, ab der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 nur Beamte in die nächste Besoldungsgruppe zu befördern, die bereit sind zu einem Wechsel in der Sachbearbeitungs- oder Führungsfunktion führt dazu, dass immer mehr und immer Neues gelernt werden muss. Während früher ein Sachbearbeiter teilweise über Jahrzehnte z.B. im Deliktsbereich der Einbruchs-, Raub-, Rauschgift- oder Sexualdelinquenz sich auf die Fortbildung nur in diesem Deliktsfeld konzentrieren konnte und dort Spezialist wurde, sollen Funktionswechsel in der Sachbearbeitung häufiger erfolgen. Damit können bestehende Wissensdefizite nicht mehr durch Erfahrung kompensiert werden, eigene Fortbildungsmaßnahmen werden vermehrt erforderlich.

Konsequenz aus austauschbaren Verwendungen

Die zusätzlichen Entscheidungen in einigen Ländern, im Rahmen der Karriereplanung Kriminalisten auch in schutzpolizeilichen Funktionen einzusetzen und umgekehrt Beamte der Schutzpolizei für kriminalpolizeiliche Funktionen in der Sachbearbeitung und Führung einzusetzen, bedingt zusätzlichen Aus- und Fortbildungsaufwand und eine jeweilige Neuorientierung in den übertragenen Aufgabenfeldern. Schliesslich sind die Bundesländer, das Bundeskriminalamt, der Bundesgrenzschutz und der Zoll nicht in der Lage, bei einem vorgesehenen Wechsel von Mitarbeitern in einen neuen Aufgabenbereich die jeweiligen Aus- und Fortbildungsinhalte praktisch und theoretisch zu vermitteln. Hier werden also überall bewusst Wissens- und Erkenntnisdefizite in Kauf genommen.

Konsequenz inhaltsgleicher Ausbildung im Höheren Dienst

Die Entscheidung für die inhaltsgleiche Ausbildung auch von zukünftigen Führungskräften des höheren Dienstes an der Polizeiführungsakademie in Hiltrup in den letzten Jahren und die Dominanz der Fächer Einsatzlehre und Führungslehre lässt auch dort kriminalistisch / kriminologisches Wissen verkümmern. Die Ausbildungsplanung berücksichtigt nicht, dass den Beamten des höheren Dienstes zu hohen Anteilen die Verantwortung für die Kriminalitätssachbearbeitung in Polizeiinspektionen oder -direktionen übertragen wird, sie möglicherweise aufgrund ihrer Herkunft aus der Schutzpolizei wenig oder keine Erfahrung in der Kriminalitätssachbearbeitung sammeln konnten und nur über beschränktes kriminalistisch / kriminologisches Wissen verfügen. Diese Führungskräfte können aber keineswegs nur auf ihre Führungskompetenz bauen, sondern müssen sich fachlich orientieren, da sie sich nicht nur auf Dienstaufsicht beschränken und die Fachaufsicht ausschliesslich nachgeordneten Beamten überlassen können, die zukünftig bedauerlicherweise auch inhaltsgleichen Ausbildungsgängen entstammen.

Fortbildungsdefizite / Schlechte Versorgung mit Fachliteratur

Die Mittel für die Fortbildung von Kriminalisten reichen bei weitem nicht aus, um Kriminalisten beim Wechsel ihrer Arbeitsbereiche oder bei neuen Entwicklungen in Recht, Kriminalistik, Kriminologie und Kriminaltechnik so mit qualifizierten Informationen und Fortbildungsveranstaltungen zu versorgen, dass sie diese Aufgaben gut oder gar optimal wahrnehmen können. Den Beamten bleibt also gar nichts anderes übrig, als sich selbst fortzubilden, wenn sie nicht bewußt Fehler in der Sachbearbeitung oder in anderen Funktionen in Kauf nehmen wollen. Dies gilt selbstverständlich auch für Führungskräfte in der Kriminalpolizei und den integrierten Polizeiorganisationen. Auf neue Kriminalitätsformen wie z.B. Kinderpornografie im Internet, Straftaten auf dem illegalen Arbeitsmarkt, Menschenhandel usw. wird aus- und fortbildungsmäßig erst mit erheblicher Zeitverzögerung reagiert. Wegen der knappen Mittel auch bei der Beschaffung von Fachliteratur, Gesetzestexten und Kommentaren kann noch nicht einmal unterstellt werden, dass jeder Kriminalist über ein aktuelles Strafgesetzbuch oder eine aktuelle Strafprozessordnung verfügt, erst recht nicht über ein aktuelles Werk zur Kriminalistik, damit Kriminaltaktik, -technik oder in der Kriminologie. Fortbildung als Garant für kriminalistischen Erfolg Der Kriminalist kommt zur Zeit gar nicht umhin, sich selbständig mit Fachliteratur zu versorgen, wenn er nicht seinen Wissensstand "einfrieren" will. Erfolge in der Kriminalitätssachbearbeitung und insbesondere bei der Bearbeitung neuer Phänomene können aber nur entstehen, wenn das für die Bearbeitung erforderliche Wissen durch Fortbildung zur Verfügung steht.

Aktuelle Reformen im Straf- und Strafprozeßrecht

Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren ein großes Engagement bei der Fortentwicklung des Straf- und Strafprozessrechtes an den Tag gelegt. Das sechste Strafrechtreformgesetz hat im letzten Jahr erhebliche Änderungen z.B. bei den Sexualdelikten, den Körperverletzungsdelikten, dem Wohnungseinbruch, den Betrugs- und Fälschungsdelikten festgeschrieben, die teilweise durchaus den BDK-Forderungen nach einer Änderung des Strafrechtes entsprachen. Außerdem wurde die Strafprozessordnung z.B. im Zusammenhang mit dem Einsatz technischer Mittel ( "Großer Lauschangriff") und der "DNA-Analyse" aktualisiert. Auch diese Änderungen entsprechen vielen Wunschvorstellungen von Kriminalisten, haben aber oft noch keinen Eingang in die Sachbearbeitung gefunden. Dasselbe trifft auch z.B. für die Regelungen zur Gewinnabschöpfung zu, die mittlerweile ein sehr umfangreiches Instrumentarium zur erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung darstellen. Alle diese Entwicklungen werden ausführlich in Kriminalistische Kompetenz dargestellt.

Zielgruppen

Kriminalistische Kompetenz wendet sich selbstverständlich besonders an die Kriminalisten, die in unterschiedlichen Funktionen Verantwortung für die Kriminalitätssachbearbeitung in Kriminal- oder schutzpolizeilichen Dienststellen tragen. Da heute aber vielfach nach zufälligen Verhältnissen in einer Kreispolizeibehörde, nach Einzelentscheidungen von Vorgesetzten ohne Berücksichtigung der kriminalistisch / kriminologischen Vorbildung von Mitarbeitern Personal für die Kriminalitätssachbearbeitung ausgewählt wird und der gesamte Nachwuchs für die Kriminalpolizei in einigen Ländern aus der Schutzpolizei stammt, war es ein Bedürfnis, mit dem neuen Werk Kriminalistische Kompetenz auch diesen vielen Kollegen ein Nachschlagewerk an die Hand zu geben, das ihnen den Einstieg und den Verbleib in der Kriminalitätssachbearbeitung erleichtert und ihnen die Wissensinhalte kriminalistisch / kriminologischer Denk- und Arbeitsweisen erläutert. Da auch von Beamten des Wach- und Wechseldienstes anspruchsvolle kriminalistische Arbeit in vielen Deliktsfeldern mindestens beim ersten Angriff und der Fahndung erwartet werden kann, finden auch sie Inhalte zur Verbesserung kriminalistischer Leistungen.

Entstehung Kriminalistische Kompetenz

Anfang 1998 formulierte Kriminaldirektor Rolf Jaeger als Beisitzer im geschäftsführenden BDK-Bundesvorstand im Auftrag des Verlages Schmidt-Römhild Gedanken zu einer möglichen Neukonzeption eines Kriminalisten-Fachbuches. Es sollte in der schnellebigen heutigen Zeit für Kriminalisten in ihren unterschiedlichen Aufgabenfeldern attraktiv sein, ihnen ein umfangreiches Wissensangebot für ihre Aus- und Fortbildung an den Fachhochschulen der Länder und auf Fort- und Ausbildungslehrgängen machen und ihnen bei der Bewältigung ihrer kriminalpraktischen Arbeit behilflich sein.

Fächerbezogener Polizeiliteraturmarkt

Im Rahmen der Entwicklung der Neukonzeption wurde der Polizeiliteraturmarkt analysiert. Der Kriminalist, der auf der Höhe der Zeit und damit der aktuellen Polizeiliteratur sein möchte, müsste folgende Literatur beschaffen:

- Kriminalistiklehrbücher mit fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten

- Deliktsbezogene Lehrbücher, die seinen deliktischen Aufgabenbereich abbilden

- Kriminologische Grundwerke und kriminologische Untersuchungen zu den z.Zt. bearbeiteten Deliktsfeldern

- Strafprozessordnung mit Kommentar

- Strafgesetzbuch mit Kommentar

- Strafrechtliche Nebengesetze mit Kommentar

- Veröffentlichungen zu aktuellen kriminaltechnischen Untersuchungsmethoden

- Informationen zur Anwendung von Datenverarbeitungssystemen der Polizei

Diese Aufzählung allein beweist, dass er drei- oder vierstellige Beträge investieren müßte, um die Polizei- und Rechtsliteratur vorzuhalten, die er für die qualifizierte Bearbeitung der ihm übertragenen Deliktsbereiche oder kriminalpräventiven Aufgaben benötigt. Ein solcher finanzieller Aufwand ist auch dem motiviertesten Kriminalisten nicht zuzumuten. So bleibt es denn kein Wunder, dass die Standardkommentare zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung häufig nur in wenigen Exemplaren in den Polizeibehörden zu finden sind und schon gar nicht wegen des hohen Preises erworben werden, obwohl sie hervorragende Unterstützung in der Sachbearbeitung liefern können. Wenn die Polizeiverwaltungen den Kriminalisten die Literatur zur Verfügung stellen müssten, die sie eigentlich für ihre Arbeit brauchten, würde dies vermutlich mehr Geld kosten, als der Betrieb der Dienstfahrzeuge der Ermittlungsdienststellen. Die Kunst liegt hier also in der Beschränkung. Hier setzt die Neukonzeption an.

Praxisbezug dominierende Leitidee

Für einen Berufsverband wie den BDK und für den Beauftragten des Verlages und Mitglied des geschäftsführenden BDK-Bundesvorstandes KD Rolf Jaeger standen natürlich die kriminalistisch / kriminologischen Inhalte, die leider auf den Fachhochschulen und an der Polizeiführungsakademie eine immer geringere Bedeutung haben, im Mittelpunkt des Interesses. "Kriminalistische Kompetenz" sollte die wesentlichen Inhalte, die in den Studiengängen der Fachhochschule kriminalistisch und kriminologisch vermittelt werden, anbieten. Die Darstellung sollte nicht akademisch überhöht "für die Lehre unverzichtbar, für die Praxis nicht zu gebrauchen" dargestellt werden, sondern die Bedürfnisse der Praxis im besonderen Maße berücksichtigen. Für die Inhalte der Kriminalistik konnte auf eine Grundorientierung an den Fachhochschulstudienplänen der Länder zurückgegriffen werden. Es war nicht gewollt, eine völlig umfassende kriminalistisch/kriminologische Darstellung auf universitärem Niveau anzubieten. Der Praxisbezug ist die dominierende Leitidee des Gesamtwerkes.

Einfügung des Strafprozeßrechtes mit Kommentar

Die Strafprozessordnung enthält für die Kriminalisten die wichtigsten Eingriffsgrundlagen. Sie ist praktisch das Handwerkszeug des Kriminalisten. Wer auf der Klaviatur der Eingriffsnormen der Strafprozessordnung spielen kann, wird erfolgreich sein, Täter ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuführen. Bedeutsam sind selbstverständlich auch die Regelungen der StPO zu den Aufgaben der Polizei, den Anforderungen an die Ermittlungs- und Beweisführung, an Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen. Andererseits ist die überwiegende Zahl der Paragrafen der Strafprozeßordnung für den Kriminaldienst relativ irrelevant, da sie sich mit Verfahrensvorschriften beschäftigen, die sich im wesentlichen an die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und die Verteidiger richten. Es schadet nicht, wenn der Kriminalist sie kennt. Dies ist aber keineswegs zwingend. Kriminalistische Kompetenz beschränkt sich deshalb bei der Wiedergabe von StPO-Regelungen auf die Paragrafen, die für den Kriminaldienst relevant sind. Da jeder Kriminalist auf seinem Dienstzimmer vermutlich eine StPO-Textausgabe vorhält, beschränkt sich Kriminalistische Kompetenz nicht auf die textliche Darstellung der ausgesuchten Paragrafen, sondern fügt in nahezu allen Fällen eine entsprechend der Bedeutung der Ermächtigungsnorm oder der Regelung kürzer oder länger ausfallende Kommentierung der StPO-Paragrafen bei. Die Kommentierung ist selbstverständlich bei den Regelungen zu StPO-Standardmassnahmen wie Durchsuchung und Festnahme ausführlicher als bei selten angewandten Methoden wie z.B. der Rasterfahndung.

Einfügung des Strafrechtes mit Kommentar

Bei der Bewertung der Bedeutung von Inhalten aus dem Strafgesetzbuch griffen in der Neukonzeption ähnliche Betrachtungen. Kriminalistische Kompetenz bildet nicht die gesamten Inhalte des Strafgesetzbuches ab. Hier wird auf den allgemeinen Teil sehr weitgehend verzichtet, weil z.B. Fragen des Tatbestandsirrtum oder der Straffolgen usw. in der Alltagsarbeit wenig bedeutsam sind. Aus dem besonderen Teil mit der Vielzahl der Straftatbestände wurden nur die Tatbestände in Kriminalistische Kompetenz aufgenommen, die zu Kriminalitätsfeldern gehören,

- die hohe Prozentanteile an der Gesamtkriminalität einnehmen wie z.B. die Einbruch-, Betrugs- und Körperverletzungskriminalität,

- die besonders bedeutsam und öffentlichkeitswirksam sind,

- die mit einer hohen Strafandrohung verbunden sind wie z.B. Tötungsdelikte, Sexualdelinquenz,
Betäubungsmittelkriminalität, Wirtschaftskriminalität.

Daneben wurden einige Tatbestände ausserhalb dieser Deliktskomplexe in Kriminalistische Kompetenz aufgenommen, die relativ häufig vorkommen. Tatbestände des StGB, die nur wenigen Kriminalisten in der Bundesrepublik Deutschland zur Bearbeitung übertragen sind, die sich dazu bereits ein Spezialwissen erworben haben oder die insgesamt äusserst selten vorkommen, wurden in der Erstfassung des Werkes nicht berücksichtigt. Da Gesetzestexte auf den Dienstzimmern verfügbar sind und z.B. in Loseblattsammlungen und anderen Veröffentlichungen dargestellt werden sowie zukünftig im Intra-Netz der Polizei oder im Internet problemlos verfüg- und abfragbar sind, enthält Kriminalistische Kompetenz nur ausgewählte Gesetzestexte, die fast immer kommentiert sind. Auch die ausgewählten Tatbestände des Strafgesetzbuches wurden kommentiert unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung, der im Gesetzgebungsverfahren erstellten Bundestagsdrucksachen, die die Intentionen des Gesetzgebers insbesondere im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen der letzten Jahre deutlich machen. Die Straftatbestände wurden in Deliktsbezogene Sachbearbeitungskomplexe aufgenommen.

Neu - Verbindung von Recht und Kriminalistik / Kriminologie / Kriminaltaktik

Die polizeiliche Aus- und Fortbildung ist nach wie vor sehr stark fächerspezifisch ausgerichtet. So verweisen Kriminalistiklehrbücher auf Bestimmungen der StPO, Kriminologielehrbücher auf Bestimmungen des StGB und der StPO. Es fehlte bisher eine Klammer zwischen den Erkenntnissen der Kriminalwissenschaften, dem Recht, der Fortentwicklung des Rechts und aktueller Kriminaltaktik. Kriminalistische Kompetenz stellt diese Verbindung her, indem Erkenntnisse der Kriminalwissenschaften kommentierten StPO- und StGB-Rechtsvorschriften systematisch zugeordnet und mit Erkenntnissen aus der kriminalpolizeilichen Praxis angereichert werden. So werden z.B. zu den Komplexen Vernehmung, Durchsuchungen und Festnahme kriminalistische Erkenntnisse, Erkenntnisse zum kriminaltaktischen Vorgehen mit den gesetzlichen Bestimmungen zu den Paragrafen 102 ff. (Durchsuchung) und 127, 112 ff. (Festnahme) mit für die Kriminalpraxis relevanten Kommentarteilen ergänzt. Ausserdem werden Grundsätze der Einsatzlehre entsprechend dem kriminalpolizeilichen Bedarf eingearbeitet. Der Nutzer des Werkes Kriminalistische Kompetenz findet deshalb unter der Ziffer KR 16.1 alle relevanten Aussagen zum Thema Festnahme, Untersuchungshaft und Sicherheitsleistung. In den Komplex zur Vernehmung werden selbstverständlich dementsprechend nicht nur Erkenntnisse der Kriminalistik zu Vernehmungstaktik und -technik aufgenommen, sondern auch eine Anzahl von StPO-Bestimmungen, die Aussagen zu Vernehmungen und insbesondere zu Belehrungspflichten, dem unterschiedlichen Umgang mit Zeugen, Beschuldigten und Sachverständigen machen. Damit entfällt das vielfach notwendige Blättern zwischen StGB, StPO und kriminalistisch/kriminologischen Informationen. Diese Besonderheit des neuen Werkes macht es bei der Sachbearbeitung, im Studium und in der Aus- und Fortbildung einfach, sich relevante Themenkomplexe aus der Loseblattsammlung auszuheften und damit gezielt zu arbeiten.

Gliederung des Kriminalistikteils mit StPO - Eingriffsermächtigungen

Wie bei einem Werk für Kriminalisten nicht anders zu erwarten, stehen die Fachgebiete Kriminalistik und Kriminologie im Mittelpunkt des Werkes. Die Kriminalistikinhalte werden mit den kommentierten Ermächtigungsnormen der StPO themenbezogen ergänzt. Im an erster Stelle stehenden Kriminalistikteil werden folgende Themenbereiche teilweise sehr ausführlich von den genannten Autoren behandelt:

- Einführung in die Kriminalistik Prof. DR. Forker, Universität Jena

- Polizeiliche Verbrechensbekämpfung national und international KD Fuchs, KP Heidelberg

- Beweisführung Prof. Dr. Stock, FHS Sachsen-Anhalt

- Die kriminalistische Beurteilung der Lage Dr. Roll, FHS Mecklenburg-Vorpommern

- Anzeigenaufnahme bei Straftaten Prof. Trenschel, FHS Berlin

- Der Tatort Prof. Trenschel, FHS Berlin

- Die Rekonstruktion der Straftat Prof. Trenschel, FHS Berlin

- Tatorte mit besonderer Zuständigkeitsregelung KD Fuchs, KP Heidelberg

- Fahndung KOR Mertn, FHS Villingen-Schwenningen

- Observation KOR Märkert, FHS Rheinland-Pfalz

- Grenzüberschreitende Observation und Nacheile KHK Flach, FHS des BKA

- Vernehmung KOR Märkert, FHS Rheinland-Pfalz, KD Jaeger

- Zeugenschutz KHK Flach, FHS BKA, KD Jaeger

- Gegenüberstellung Prof. Trenschel, FHS Berlin

- Alibi KOR Märkert, FHS Rheinland-Pfalz

- Führung von V-Personen KD Hunsicker, KP Osnabrück

- Aktenführung im Ermittlungsverfahren KHK Albishausen, KP Duisburg

- Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen (KPS) KD Fuchs Standardmaßnahmen zur -
strafprozessualen Beweissicherung

- Festnahme KOR Märkert, FHS Rheinland-Pfalz, KD Jaeger

- Durchsuchung KOR Märkert, FHS Rheinland-Pfalz, KD Jaeger

- Beschlagnahme / Sicherstellung KD Jaeger, Siegen

- Gewinnabschöpfung KOR Harder, PP Essen

- Besondere Beweissicherungsmaßnahmen KD Hunsicker, KP Osnabrück KD Jaeger, Siegen
     - Rasterfahndung
     - Überwachung des Fernmeldeverkehrs
     - Einsatz technischer Mittel
     - Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes verdeckter Ermittler / V-Personen / Informanten
     - Scheinkauf / Vertrauenskauf

- Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Prof. Dr. Stock

- Zusammenarbeit mit den Medien EKHK Meier, PP Gießen

- Besondere Arten der Verfahrenserledigung und -gestaltung Prof. Dr. Stock

Viele der Autoren aus den Bundesländern, die heute als Professoren an einigen Fachhochschulen unterrichten, waren mehrere Jahre vor der Ausbildung zum Höheren Dienst als kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter tätig. Ein besonderer kriminalistischer Leckerbissen in diesem Kapitel sind die Einführungsbemerkungen von Prof. Dr. Forker zur Bedeutung der Kriminalistik im System der Kriminalwissenschaften und ihrer historischen Entwicklung. Ausserdem werden in hervorragender Weise die Dimensionen der kriminalistischen Lagebeurteilung und des kriminalistischen Denkens von Dr. Roll beleuchtet. Wer nur diese Teile gelesen hat, wird keinen Zweifel mehr daran hegen, dass kriminalistisches Denken und Handeln sich von der Arbeit in anderen polizeilichen Aufgabenfeldern massgeblich unterscheiden muss.

Kriminologieteil

Der Kriminologieteil orientiert sich sehr stark an den Studienplänen der Fachhochschulen der Länder und stellt die wesentlichen Wissensinhalte der Kriminologie dar. Dabei handelt es sich um:

- Einführung in die Kriminologie

- Untersuchungsgegenstand der Kriminologie

- Ansätze zur Erklärung des Verbrechens

- Die Bedrohung durch die Kriminalität - Dunkelfeldforschung

- Kriminalstatistik

- Neues Auswerteverständnis - KPMD

- Kriminologische Typologien

-Täterprognose/Täterprofiling

- Kriminalitätsanalysen

- Viktimologie

- Strafen, Strafwirkungen, Resozialisation

- Jugendkriminalität

Freundlicherweise hat Frau Prof. Dr. Nisse der FHS des Landes Brandenburg, die über umfangreiche kriminalpolizeiliche Erfahrungen wie auch die Kriminalistikautoren verfügt, grosse Teile des Kriminologieteiles übernommen, der deshalb auch "aus einem Guss" ist. Experten des Bundeskriminalamtes wie Dr. Büchler, KOK Schneider haben andere Teile zur Kriminalitätsanalyse und zur Kriminalgeografie und hier neue Erkenntnisse zur Fortentwicklung des kriminalpolizeilichen Meldedienstes und zu Analyseverfahren eingearbeitet. Hier wird deutlich, dass der kriminalpolizeiliche Meldedienst alter Art "tot ist" und durch neue Analyse- und Auswertungsverfahren ersetzt werden muß. KR Welter und KOR Mandel aus Rheinland-Pfalz haben die Informationen zum Täterprofiling bzw. zur Strafe und Resozialisierung zusammengefaßt. Im übrigen sind eine Vielzahl kriminologischer Erkenntnisse auch im Kriminalistikteil und im deliktsbezogenen Sachbearbeiterteil enthalten.

Kriminaltechnik mit StPO - Ermächtigungen

Dem Kriminaltechnikteil (KT-Teil) ist ein grundlegender kriminalistischer Beitrag zur Bedeutung von Spuren, Spurenkunde, -suche, -sicherung und -auswertung von Dr. Roll, FHS Mecklenburg-Vorpommern, vorangestellt. Einzelthemen der Kriminaltechnik werden teilweise von Wissenschaftlern des Bundeskriminalamtes und aus den Ländern sowie von praktizierenden Kriminalisten von Erkennungsdiensten und kriminaltechnischen Untersuchungsstellen der Länder bearbeitet. Dabei werden auch neue Erkenntnisse z.B. zur DNA-Analyse berücksichtigt. Regelungen der Strafprozessordnung wie z.B. die Paragrafen 81 a ff. zur Erkennungsdienstlichen Behandlung, kriminaltechnischen und sonstigen Untersuchungen von Beschuldigten, Kriminalitätsopfern und andere Personen werden als mit der Kriminaltechnik zusammenhängende Ermächtigungsnormen und Regelungen ebenfalls in diesem Kriminaltechnikkomplex dargestellt. Kriminaltechnik wird für die Sachbearbeitung immer bedeutsamer. Mit der Einführung z.B. der DNA-Analyse eröffnen sich völlig neue Sachbeweismethoden, die einen Beweiswert vergleichbar dem Fingerabdruckverfahren haben und schon jetzt über die noch sehr unvollständig bestehenden DNA-Datei zur Klärung erheblichster Straftaten selbst Jahre nach der Tat beigetragen haben. Je professioneller an Tatorten Spurensuche und -sicherung betrieben wird und je professioneller die Spuren ausgewertet, untersucht und begutachtet werden, um so chancenloser werden Tatverdächtige in allen schwerwiegenden Deliktsbereichen. Der Kriminaltechnikteil behandelt zunächst folgende Themen, die von ausgewiesenen Fachleuten aus den LKÄ und dem BKA sowie Erkennungsdiensten dargestellt werden:

- Begriff und Bedeutung der naturwissenschaftlichen Kriminalistik
   - Spurenkunde, Spurenarten, Spurensuche, -sicherung und -auswertung
   - Dr. Roll, FHS Mecklenburg-Vorpommern 

- Relevante StPO-Normen §§ 81a ff mit Kommentierung und kriminaltaktischen Hinweisen< KD Jaeger

- Blut- und Sekretspuren, einschl. DNA - Spurenauswertungsmöglichkeit, Dr. Wenzel, LKA Mainz

- daktyloskopische Spuren KD Oppermann, ehem. BKA

- Spuren an und von Schußwaffen und Munitionsteilen KHK Prüfling, Bonn

- Schmauchspuren Dr. Lichtenberg, LKA Magdeburg

- Werkzeug-, Materialspuren KHK Prüfling, Bonn

- Haarspuren Dr. Foos, LKA München

- textile Mikrospuren, Anschmelzspuren Ing. Heyroth, Gutachter LKA Magdeburg

- Erd-, Vegetationsspuren Ing. Heyroth, Gutachter LKA Magdeburg

- Fuß-, Reifenspuren KHK Prüfling, Bonn

- Urkunden-, Schriftenuntersuchungen Professor Dr. Howorka, ehemals Humboldt-Universität

- Stimmvergleichsuntersuchungen Dr. Gfroerer, Frau Dr. Baldauf, BKA

- Kriminalistische Fotografie und Videografie und nachfolgende Teile KHK Thiel, Wuppertal

- Kriminaltechnisches Gerät

- Spurenkunde in der Praxis

- Kriminaltechnikeinsatz bei der Tatortbefundaufnahme

- Tatortmeßverfahren

- Einsatzmöglichkeiten des Hubschraubers

- Einsatzmöglichkeiten des Diensthundes

- Diebesfallen

Automatisierte Datenbearbeitung

Experten des Sachgebietes Informationstechnik (IT) des Bundeskriminalamtes wie KKìn Gohr, KOK Kotowski und Sachgebietsleiter Gennsheimer, stellen die Bedingungen dar, unter denen Kriminalisten in der Bundesrepublik Deutschland heute mit polizeilichen Datenbanken arbeiten müssen. Sie behandeln Inhalte wie das alte und das zukünftige Inpol-System, Falldateien und andere Dateien, die bedeutsame Erkenntnisquellen für den kriminalistischen Alltag darstellen. Sie vermitteln ein anschauliches Bild über die Chancen der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik in der Sachbearbeitung.

Kriminalprävention

Das Gesamtwerk betrachtet die Kriminalprävention als eine der wichtigsten Aufgaben professioneller Kriminalistische Kompetenz. Es geht aber nicht den Weg, der Kriminalprävention einen sehr hohen Anteil an den Wissensinhalten des Werkes in der Erstausgabe einzuräumen. Dies ergibt sich daraus, dass nach wie vor nur ein sehr geringer Teil von Kriminalisten in der Bundesrepublik Deutschland (vermutlich nur ca. 2 - 5 %) in den Aufgabenbereichen der Kriminalprävention eingesetzt sind. Dennoch ist beabsichtigt, diese Inhalte durch erfolgsträchtige Präventionsprogramme zu erweitern. Die Polizeiliteratur und die Forschungen zur Kriminalprävention bieten aber eine Vielzahl von Hinweisen für wirksame Präventionsmassnahmen, die in diesem Werk zunächst nur auszugsweise wesentlich durch KHK Zeller von der FHS Rheinland-Pfalz dargestellt werden.

Berücksichtigung der Kompetenz von Kriminalisten aus den neuen Bundesländern

Kriminalisten aus den alten Bundesländern sind in den letzten Jahren nicht gerade hinsichtlich der Wertschätzung ihres Berufsbildes durch die Politik verwöhnt worden. So haben die Entscheidungen vieler Innenministerien der Länder zur Neuorganisation der Polizei und insbesondere zur inhaltsgleichen Ausbildung im gehobenen und höheren Dienst das Berufsethos von Kriminalisten massiv angekratzt und zu einer kaum noch zu überbietenden Entprofessionalisierung dieses hochwertigen Berufsbildes beigetragen. Noch schlimmer traf es allerdings die Kollegen in den neuen Bundesländern, die in Folge der Wiedervereinigung ihre leistungsfähigen kriminalpolizeilichen Strukturen und insbesondere ihre ungewöhnlich leistungsfähigen Fortbildungsstätten wie an der Spitze die Kriminalistik-Sektion der Humboldt-Universität in Ost-Berlin verloren. Die Wende drückte auch hier nahezu alles Bewährte zur Seite. An der Humboldt-Universität studierten zukünftige Führungskräfte der Kriminalpolizei der DDR und schlossen ihr Studium mit dem akademischen Grad "Diplom-Kriminalist" ab. Wenn man mit diesen Kollegen spricht, was ich bei meiner BDK-Arbeit besonders häufig tun kann, erschließen sich Horizonte kriminalistischer Denkungsart und eines tiefgründigen kriminalistisch / kriminologischen Wissens, von denen man aufgrund der Entscheidung zur inhaltsgleichen Ausbildung in den alten und neuen Ländern nur noch träumen kann. Es ist deshalb kein Wunder, dass insbesondere die gelernten Kriminalbeamten in den neuen Bundesländern der inhaltsgleichen Ausbildung noch skeptischer gegenüberstehen als ihre Kollegen in den alten Ländern, die sich solchen sehr problematischen Mehrheitsentscheidungen im Polizeibereich mangels einer Einrichtung wie die der Humboldt-Universität eher angepasst haben. Mit Frau Prof. Dr. Nisse, Prof. Dr. Armin Forker, Prof. Dr. Howorka und Dr. Holger Roll wurden hervorragende Kriminalisten aus den neuen Ländern gewonnen, die massgeblich schon zu Zeiten vor der Wende für die kriminalistische Aus- und Fortbildung in der DDR Verantwortung trugen und ihre Aufgaben hervorragend erfüllt haben. Daran bestand auch offensichtlich in den nunmehr neuen Ländern kein Zweifel, da sie glücklicherweise nach wie vor in der kriminalistischen Lehre aktiv sind. Wer sich mit diesen grundlegenden Aussagen zur Kriminalistik als Wissenschaft im Wissenschaftsgebäude und zur kriminalistischen Beurteilung der Lage sowie zum kriminalistischen Denken und zur Kriminologie befasst, wird erkennen, wie sehr sich das Berufsbild des Kriminalisten von anderen Aufgabenfeldern unterscheidet. Wo dies geleugnet wird, ist der Erfolg eher ein Produkt des Zufalls als konsequenter Aus- und Fortbildung. Insofern ist das Werk eine späte Hommage an die wissenschaftliche Betrachtungsweise von Kriminalistik in den neuen Bundesländern. Der BDK kann sich hier nur wünschen, dass eine kriminalistische Einrichtung wie die Humboldt-Universität z.B. im Rahmen der Entwicklung der PFA zur Universität "aufersteht" und die Führungskräfte der Kriminalpolizei der Bundesrepublik Deutschland dort ein Studium zum Diplom-Kriminalisten ablegen können, das sie befähigt, wirklich Verantwortung für kriminalpolizeiliche Dienststellen zu tragen.

Zweifarbdruck

Obwohl ein Zweifarbdruck die Herstellungskosten für den Verleger erheblich erhöht, entschied sich Verleger Norbert Beleke dafür, in den Teilen des Werkes, in denen sowohl rechtliche als auch taktische und kriminalwissenschaftliche Betrachtungen enthalten sind, zwischen Recht und Taktik zu unterscheiden und zweifarbig zu drucken. So wird der Nutzer die kriminaltaktischen Hinweise, die für seine praktische Arbeit bedeutsam sind, beim Nachschlagen im kommentierten Recht in blauer Druckfarbe abgebildet sehen. Die Kriminaltaktik fällt so leichter ins Auge. Die Gesetzestexte erscheinen im Fettdruck, die Kommentierungen in Normalschrift. Beispiele im Kommentartext werden abgesetzt dargestellt.

Neue Rechtschreibung

Da sich die Zeitungsverlage zum 01.08.1999 entschieden haben, in neuer Rechtschreibung zu drucken, wird selbstverständlich auch Kriminalistische Kompetenz nach den neuen Rechtschreibregeln erstellt. Dies erleichtert dem Leser die Gewöhnung an die neue Rechtschreibung und die Übernahme der neuen Regeln, die er auf Dauer nicht vermeiden kann.

Vergünstigungen für BDK-Mitglieder auf Textausgabe und CD-Rom

Schon Jahrzehnte arbeitet der BDK-Bundesvorstand sehr eng mit dem Verleger Norbert Beleke zusammen, der seit dieser Zeit die BDK-Fachzeitschrift "der kriminalist" auflegt, die eines der am meisten gelesenen Zeitschriften von Kriminalisten in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Grundkonzeption des neuen Werkes wurde vom Beisitzer im geschäftsführenden Bundesvorstand Rolf Jaeger entwickelt und umgesetzt. Die BDK-Landesvorsitzenden und andere BDK-Mitglieder empfahlen grösstenteils die ausgewählten Autoren, die in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten aktuell ihre Manuskripte erstellten, so dass die neuesten Rechtsentwicklungen enthalten sind. Aufgrund dieses Engagements des BDK erklärte sich der Verleger bereit, den BDK-Mitgliedern einen Vorzugspreis von DM 68,-- auf das Werk einzuräumen. Dieser Preis bezieht sich sowohl auf die ca. 1.500 bis 2.000 DIN A 5-Seiten erstellte Loseblatt-Sammlung , die in größerer Schrift als in diesen Werken üblich erscheint. Er gilt auch für die mit gleichem Inhalt Anfang 2000 erscheinende CD-Rom, die mit moderner Grafik und Suchfunktionen den Zugriff auf die Inhalte erleichtert. In Verhandlungen wurde erreicht, dass in einem Kombinationsangebote die in 2 Ordnern geheftete Textausgabe und die CD- Rom verbilligt gegenüber den Einzelpreisen angeboten wird. Interessenten für beide Datenträger zahlen als BDK-Mitglieder nur einen Preis von DM 118,--. Für die Nichtmitglieder und die hoffentlich große Anzahl der anderen Interessenten muß der Verlag einen Preis von DM 98,-- für Textausgabe oder CD-Rom berechnen. Der Kombinationspreis beträgt hier DM 166,--. Der BDK hofft, seinen Mitgliedern und darüber hinaus allen kriminalistisch tätigen Beamten und Angestellten in der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Werk ein attraktives umfassendes kriminalistisches Gesamtwerk anbieten zu können, das in der täglichen Sachbearbeitung , bei einem Wechsel in der Sachbearbeitung, beim Einsatz in Bereitschaftsdiensten und selbstverständlich im Studium und in allen Funktionen eingesetzt werden kann, die Verantwortung für die Kriminalitätssachbearbeitung tragen. Es wäre erfreulich, wenn die erheblichen Investitionen des Verlegers und des BDK in das Werk von den Mitgliedern honoriert würden. Den Autoren des Werkes an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit, dem Verlag für sein Engagement.

erstellt von BDK zuletzt verändert: 12.08.2010 11:42
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