Kriminalisten - Fachbuch
Kriminalistische Kompetenz - was ist neu?
Die Polizei und ihre Arbeit stehen wie kaum eine öffentliche Verwaltung im Mittelpunkt des Interesses der Bürger, der Medien und der Politik. Die präventive und repressive Kriminalitätsbekämpfung als die dominierende Teilaufgabe der Polizei erfreut sich dabei besonderer Aufmerksamkeit. Kriminalität ist Teil des menschlichen Zusammenlebens, mal mehr oder mal weniger spektakulär. Kriminalität offenbart menschliche Schwächen, Abgründe, Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit und Brutalität. Raffinesse, professionelle Tatplanung und -durchführung, bauernschlaue Tatbegehungen stehen neben Arbeitsweisen von Primitivtätern, die selbst für ihre Ermittlung sorgen.
Das immer komplexere und facettenreichere Leben in einer hochmodernen industrialisierten Gesellschaft erschließt Kriminellen immer wieder neue Tatgelegenheiten. Nahezu jede neue Erfindung wie z.B. Computer und jeder neue Industriezweig wie z.B. die Umwelt- und Abfallwirtschaft ziehen im Schlepptau kriminelle Verhaltensweisen nach.
Die Polizei muss als Gesamtorganisation in der Lage sein, Straftaten aller Art zu verhüten und erfolgreich zu bearbeiten. Die Tataufklärung ungeklärter Taten und die Überführung bereits verdächtiger Täter steht daher im Mittelpunkt des Ermittlungsinteresses. Der Bürger erwartet von den staatlichen Ermittlungsorganen, dass sie in der Lage sind, ungeklärten Taten durch Ermittlungen die Täter zuzuordnen oder ermittelten Tätern die von ihnen begangenen Straftaten nachzuweisen.
Dies ist die herausragende Aufgabe nicht nur von Beamten, die sich ausschließlich mit Ermittlungsaufgaben beschäftigen und damit den Ermittlungsbeamten bei Schutz- und Kriminalpolizei. Die Aufgabe prägt die gesamte Polizeiorganisation und darüber hinaus Ermittlungsorgane wie Bundesgrenzschutz, Zoll, Finanzverwaltung, Arbeitsverwaltung, Umweltverwaltung, Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Zielgruppe des KFB Kriminalistische Kompetenz
Das vorliegende Werk Kriminalistische Kompetenz wendet sich deshalb an alle Beamten und Angestellten in der Bundesrepublik Deutschland, die für die Kriminalitätsbekämpfung in der Prävention oder Repression Verantwortung tragen -- nicht nur an Kriminalbeamte, die sich ausschließlich mit Kriminalitätssachbearbeitung befassen. Das Werk nennt diese Berufsgruppen Kriminalisten und glaubt, damit einen umfassenden Begriff für den Beruf gewählt zu haben.
Der Verlag Schmidt-Römhild als einer der ältesten Polizeiverlage in der Bundesrepublik, der schon seit Jahrzehnten das Polizei-Handbuch Retzlaff-Pausch auch mit kriminalistisch -kriminologischen Inhalten auf den Markt bringt, betritt mit diesem Werk ein neues Terrain. Das bisherige Polizei-Handbuch war streng aufgeteilt z.B. zwischen den einzelnen Gesetzestexten im Straf- und Strafprozessrecht, Staatsrecht, Polizei- und Verwaltungsrecht. Es enthielt zusätzlich Fachgebiete wie Kriminalistik, Kriminologie und andere Begleitwissenschaften der Kriminalistik.
Im neuen Werk werden erstmalig Wissenschaft, Recht, Rechtskommentare und Kriminaltaktik für Studium und Praxis von Kriminalisten zusammengefasst.
Wie erschließt sich der Leser das Kriminalisten-Fachbuch 'Kriminalistische Kompetenz'?
Das Kriminalisten-Fachbuch 'Kriminalistische Kompetenz' ist in folgende Kapitel gegliedert:
| Kapitel I | Kriminalistik (KR) einschließlich Strafprozessrecht und anderer für die Kriminalistik wesentlicher Rechtsgebiete mit Gesetzestexten, Kommentierungen und kriminaltaktischen Hinweisen |
| Kapitel II | Kriminaltechnik/Naturwissenschaftliche Kriminalistik (KT) in Theorie und Praxis |
| Kapitel III | Elektronische Informationsverarbeitung (EIV) |
| Kapitel IV | Kriminologie (KL) und ihre Begleitwissenschaften |
| Kapitel V | Kriminalprävention (KPV) |
| Kapitel VI | Deliktsbezogene Sachbearbeitung (DSB) in ausgewählten wesentlichen Kriminalitätsfeldern und bei Einzeldelikten |
- mit Gesetzestexten und Kommentierungen der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
- in kriminalistisch/kriminologisch zusammengehörigen Deliktsfeldern
- mit ausgesuchten kriminaltaktischen Hinweisen zu kriminalistischen Problemfeldern bei der Bearbeitung der jeweils dargestellten Deliktskomplexe.
Während die polizeiliche Aus- und Fortbildung sehr stark fächerbezogen ausgerichtet ist und z.B. Strafrecht vom Strafprozessrecht, Kriminalistik von der Kriminologie getrennt wird, schafft das Kriminalisten-Fachbuch eine Verbindung dieser Fachgebiete. Sie gehören in der kriminalistischen Praxis zusammen, bauen aufeinander auf und sind in vielfältiger Weise voneinander abhängig.
Gerade das Erfassen dieser verwobenen Netzstruktur von Kriminalwissenschaften und Recht garantiert den kriminalistischen Erfolg, damit sowohl den Aufklärungserfolg in der Repression wie den Erfolg in der Verhütung von Straftaten durch Präventionsmaßnahmen.
- Ohne die Erkenntnisse aus den Kriminalwissenschaften gibt es keinen konsequenten kriminalistischen Erfolg.
- Ohne die Erkenntnisse aus den Rechtswissenschaften gibt es kein rechtsförmiges Verfahren. Es besteht die Gefahr, dass bestimmte Rechtsnormen nicht bekannt sind und deshalb nicht genutzt werden, während andere unbewusst überschritten werden.
Kapitel I: Kriminalistik mit ausgesuchtem Strafprozessrecht,
Kommentierungen und Hinweisen zur Kriminaltaktik (KR)
Viele Themenfelder der Kriminalistik stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Strafprozessrecht, teilweise mit dem Strafrecht. Das erste Kapitel stellt diese Verbindungen immer dann her, wenn die Abhängigkeiten zwischen Recht und Kriminalistik für die Sachbearbeitung von Bedeutung sind. So finden sich z.B. in den Themenkomplexen zur Beweis- und Ermittlungsführung, Durchsuchung, Festnahme, Vernehmung, Gewinnabschöpfung und zu besonderen Beweissicherungsmaßnahmen, zur Anzeige und zum Tatort Verweise auf die Gesetzestexte in der StPO und im Strafgesetzbuch, die für diese wesentlichen kriminalistischen Aufgabenfelder bedeutsam sind. Andere Inhalte des Kriminalistik-Kapitels beziehen sich ausschließlich auf kriminalistische Fragestellungen ohne unmittelbaren Bezug zum Recht, so dass der Nutzer des Fachwerkes zwischen rein kriminalistischen Inhalten oder kriminalistischstrafprozessualen Inhalten mit Kommentierungen zu den Gesetzestexten je nach seinem Bedarf entscheiden kann.
Wenn er allerdings z.B. auf den Themenkomplex zur Vernehmung, Durchsuchung oder Festnahme zurückgreift, kann er sicher sein, dass alle wesentlichen strafprozessualen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die den kriminalistischen Alltag betreffen, in diesem Abschnitt dargestellt sind, da es einen Abschnitt zum Straf- und Strafprozessrecht nicht gibt. Die kriminalpraktisch orientierte Gliederung der einzelnen Themenkomplexe erleichtert ihm das schnelle Auffinden der Gliederungsnummern. Sofern unmittelbare Bezüge vom Kriminalistik-Kapitel in den Kriminologieteil, den Kriminaltechnikteil oder in das Kapitel deliktsbezogene Sachbearbeitung bestehen, erfolgen jeweils Verweise.
Der Kriminalistikteil ist nicht nur für Beamte in der Ausbildung geeignet. Er wendet sich vielmehr speziell auch an langjährige Sachbearbeiter für Kriminalfälle, die z.B. auf die neuen Ermächtigungsnormen in der Strafprozessordnung zu besonderen Beweissicherungsmaßnahmen zurückgreifen wollen, sich über neueste Rechtsprechung und Kommentierungen informieren wollen und Zweifelsfragen in der Sachbearbeitung kriminalistisch zu klären haben. Sie werden hier eine Anzahl von Hinweisen zur Kriminaltaktik und zur Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben finden, die ihnen eine größere Handlungssicherheit und Kreativität in der Sachbearbeitung eröffnen.
Einbeziehung des Polizeirechtes
In vielen im Kriminalistik-/StPO-Kapitel enthaltenen Beiträgen wird wie z.B. bei den besonderen Maßnahmen der Beweissicherung auf die vielfältigen polizeirechtlichen Bestimmungen der Länder Bezug genommen. Bei Maßnahmen wie dem Einsatz von Verdeckten Ermittlern, V-Personen und dem Einsatz technischer Mittel zum Zwecke der Gefahrenabwehr wurde mehrfach darauf verwiesen, dass Erkenntnisse aus gefahrenabwehrenden Maßnahmen nach heutiger Rechtsauffassung vielfach für die Strafverfolgung genutzt werden können.
Die Polizeigesetze der Länder und des Bundes bieten eine vielfältige Palette von Möglichkeiten, zur Verhütung von Straftaten und zur Vorsorge für die zukünftige Strafverfolgung die dort normierten Ermächtigungen zu nutzen. Der polizeirechtliche Teil wird aus kriminalistisch/kriminologischer Sicht durch Nachtragslieferungen ergänzt werden, da es nicht möglich ist, im Erstwerk bei der schon umfassenden Information auch noch alle möglichen polizeirechtlichen Inhalte abzubilden.
Kapitel II: Naturwissenschaftliche Kriminalistik (KT)
Kriminaltechnik in Theorie und Praxis / Strafprozessrecht
Der Kriminaltechnik wurde ein eigener Abschnitt gewidmet, obwohl sie zur Kriminalistik gehört. Die naturwissenschaftliche Kriminalistik wird für die Beweisführung immer bedeutsamer. Gute Sachbeweise wie etwa eine Täteridentifizierung aufgrund einer DNA-Analyse oder eines Fingerabdrucks machen Personalbeweise meist überflüssig und können erheblichen Ermittlungsaufwand ersparen. Die Entwicklungen in der Kriminaltechnik sind so vielfältig und so bedeutsam für die kriminalistische Arbeit und konkret die Klärung von Straftaten, dass dem Kapitel eine ausführliche Einführung in die Bedeutung von Spuren aus kriminalwissenschaftlicher Sicht vorangestellt wird.
Die heute wesentlichsten Spurenarten werden auf dem aktuellen Stand der Kriminalwissenschaften von ausgesuchten Wissenschaftlern und Kriminalpraktikern dargestellt und in ihrer Bedeutung für die kriminalistische Praxis bewertet. Ausgesuchte Spurenkomplexe werden aber nicht nur wissenschaftlich analysiert, sondern auch im praktischen Kriminaltechnik-Kapitel so dargestellt, dass der Sachbearbeiter eine Vielzahl von Anregungen für die Nutzung der Kriminaltechnik, die Spurensuche, -sicherung und -auswertung erhält.
Dieses Kapitel ist nicht nur für die Ausbildung, sondern konkret für die Sachbearbeitung und Führung von Bedeutung, da der kriminalistische Erfolg immer mehr von der Anwendung des Spektrums kriminaltechnischer Analyse und Begutachtung abhängig ist.
Im Kriminaltechnik-Kapitel wird der unmittelbare Bezug zum Strafprozessrecht hergestellt, in dem die Ermächtigungsnormen der §§ 81 a ff. im Bezug auf die körperliche Untersuchung, die erkennungsdienstliche Behandlung und die DNA-Analyse ausführlich kommentiert und mit kriminaltaktischen Hinweisen versehen werden.
Die Spurensuche, -sicherung und -auswertung wurde nur bei ausgesuchten und sehr wichtigen Spurenkomplexen dargestellt. Ergänzend kann auf den Leitfaden 385 zur Spurensuche und Tatortarbeit hingewiesen werden, der als Polizeidienstvorschrift eingeführt ist und der umfassend die Möglichkeiten von Spurensuche, -sicherung und -auswertung in den einzelnen Spurenbereichen darstellt.
Kapitel III: Elektronische Informationsverarbeitung (EIV)
Dieses Kapitel besteht in der Erstausgabe aus einer umfangreichen Darstellung der zur Zeit in der Polizei der Bundesrepublik gebräuchlichen ADV-Anwendungen und damit den Möglichkeiten der Elektronischen Kommunikation, die unmittelbare Auswirkungen auf die alltägliche Sachbearbeitung und die Kriminalitätsbekämpfung insgesamt haben. Viele dargestellte ADV-Anwendungen werden sowohl für den Studierenden an Fachhochschulen als auch für den aktiven Sachbearbeiter völlig unbekannt sein, obwohl er sie nutzen könnte. Von der ausführlichen Darstellung von Dateiinhalten und der Vielzahl der Abfragemöglichkeiten wurde abgesehen, da diese Detailinformationen auf Landesebene in Handbüchern zu den ADV-Anwendungen detailliert nachlesbar sind.
Kapitel IV: Kriminologie (KL)
Ein Kriminalist wird umso erfolgreicher sein, je mehr er sich für die Grundlagen der Kriminologie und ihre aktuellen Forschungsergebnisse interessiert. Das Kriminologie-Kapitel stellt zunächst die grundlegenden kriminologischen Inhalte zu den Entstehungszusammenhängen des Verbrechens, zu Kriminalitätsursachen und Erscheinungsformen, zum Hell- und Dunkelfeld, zur Tätertypologie und Viktimologie, zur Fallanalyse, zum Täterprofiling, zur Strafe, zu ausgesuchten Themenfeldern wie z.B. der Jugendkriminalität dar.
Dies ist im Wesentlichen kriminologisches Grundwissen, das im Laufe der Alltagsarbeit schon einmal verloren geht oder vergessen wird und der Auffrischung im konkreten Fall bedarf, sofern nicht diese Inhalte sowieso erstmalig im Rahmen z.B. eines Fachhochschulstudiums erlernt werden. Der Inhalt dieses IV. Kapitels ist das Pflichtprogramm der Kriminologie. Die Kür besteht aus aktuellen kriminologischen Forschungsergebnissen, die teilweise in die deliktsbezogenen Sachbearbeitungskomplexe eingearbeitet sind. In der Erstausgabe können nicht alle kriminologischen aktuellen Forschungsergebnisse dargestellt werden. Sie werden Teile von angebotenen Nachtragslieferungen sein.
Kapitel V: Kriminalprävention (KPV)
Das Kapitel enthält eine Darstellung zur Bedeutung Polizeilicher Kriminalprävention, zum Programm Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), der Gremienstruktur auf Bundesebene. Die Aufteilung von Aufgabenstellungen in der Prävention weist den Nutzer auf die Dienststellen hin, von denen er aktuelle Auskünfte zu speziellen kriminalpräventiven Themen erhalten kann.
Das Gesamtwerk betrachtet die Kriminalprävention als eine der wichtigsten Aufgaben professioneller kriminalistischer Arbeit. Es geht aber nicht den Weg, der Kriminalprävention einen sehr hohen Anteil an den Wissensinhalten des Werkes in der Erstausgabe einzuräumen. Dies ergibt sich daraus, dass nach wie vor nur ein sehr geringer Teil von Kriminalisten in der Bundesrepublik Deutschland (vermutlich nur ca. 2-5 %) in den Aufgabenbereichen der Kriminalprävention eingesetzt sind. Erfolgsträchtige Präventionsprogramme sind einigen Teilen der Deliktsbezogenen Sachbearbeitung in Kapitel VI zugeordnet. Es ist beabsichtigt, diese Inhalte im Rahmen von Nachtragslieferungen zu ergänzen. Die Polizeiliteratur und die Forschungen zur Kriminalprävention bieten eine Vielzahl von Hinweisen für wirksame Präventionsmaßnahmen, die in diesem Werk zunächst nur auszugsweise dargestellt werden.
Kapitel VI: Deliktsbezogene Sachbearbeitung (DSB) mit strafrechtlichen Normen, Gesetzeskommentierungen, kriminaltaktischen Hinweisen und kriminalistisch/kriminologischen Themenstellungen
Das Strafgesetzbuch und viele strafrechtliche Nebengesetze enthalten eine Vielfalt von Strafnormen, die in Teilen wegen ihrer Seltenheit kaum für die Ermittlungspraxis relevant sind. Die grundsätzlich deliktsbezogene Sachbearbeitung in Kriminalitätsangelegenheiten in polizeilichen Organisationen führt dazu, dass Sachbearbeiter in Deliktsfeldern eingesetzt sind, die strafrechtlich und damit häufig kriminologisch zusammengehören. Da das Strafrecht aber nicht streng nach kriminologischen Gesichtspunkten und damit ausgerichtet an den Tätertypologien aufgebaut ist, stimmen Strafrechtsgliederung und kriminalistisch / kriminologische Zusammenhänge nicht immer überein. Im Kapitel VI wurden das strafrechtliche Normengefüge und Teile der strafrechtlichen Nebengesetze in deliktsbezogene Sachbearbeitungskomplexe aufgeteilt, die jeweils getrennt behandelt werden.
So ergibt sich sowohl für den Auszubildenden wie den langjährigen Kriminalisten, den für eine andere Sachbearbeitungsaufgabe vorgesehenen Sachbearbeiter sowie für Führungsverantwortliche die Möglichkeit, Deliktskomplexe einzeln und umfassend rechtlich und kriminaltaktisch zu betrachten.
Der Nutzer kann dabei davon ausgehen, dass die in diesen Deliktsfeldern relevanten strafrechtlichen Normen nicht nur abgedruckt, sondern entsprechend ihrer Bedeutung praxisnah kommentiert werden. Dabei werden die Erkenntnisse aus den einschlägigen Kommentaren, obergerichtliche Rechtsprechung und die Absichten des Gesetzgebers, die in den Bundestagsdrucksachen zum Ausdruck kommen, ausgewertet und in einer für die Sachbearbeiter und Führungskräfte anschaulichen Form dargeboten.
In die Kommentierung eingebaut werden kriminaltaktische Hinweise, wie z.B. einzelne Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnormen durch Methoden der Kriminaltaktik und -technik erhoben und bewiesen werden können. So erfolgt auch hier ein unmittelbarer Übergang vom Recht zum Kommentar und vom Kommentar in die Kriminaltaktik.
Angereichert werden diese Inhalte mit kriminalistisch / kriminologischen Besonderheiten bei der Bearbeitung der Deliktskomplexe. So werden z.B. Informationen zum Vernehmungsverhalten gegenüber Betäubungsmittelkonsumenten und die Informationen über die unterschiedlichen Drogenarten mit den rechtlichen und taktischen Bestimmungen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ergänzt. Besonderheiten zur Vernehmung bei der Bearbeitung der Diebstahlsdelikte und hier speziell der Ladendiebstahlskriminalität werden dargestellt.
Bei den Sexualdelikten werden insbesondere die Opfersicht und die Aufgaben des Opferschutzes berücksichtigt, bei Delikten im Bereich der Arbeits-, Schleuser- und Ausländerkriminalität die vielfältigen Tatbegehungsweisen.
In allen Sachbearbeiterteilen, in denen teilweise auch einzelne oder wenige Einzeldelikte dargestellt werden, kann auf die praxisbezogenen Inhalte der Kriminalistik- und Kriminologie-Teile zurückgegriffen werden.
So wird Tatortarbeit im Kriminalistikteil KR 6, sonst nur an ausgewählten Beispielen z.B. im Kriminaltechnik-Komplex KT 22-30 dargestellt und nicht bei jedem Deliktsbereich, da ansonsten vielfältige Wiederholungen und Überschneidungen unvermeidbar wären.
Die deliktsbezogenen Sachbearbeitungskomplexe enthalten alle wesentlichen Deliktsbereiche, die heute von den Polizei- und Kriminaldienststellen sowie den Dienststellen des BGS zu bearbeiten sind. Deliktsfelder wie z.B. die Straftaten gegen die Verfassungsmäßige Ordnung, Geld- und Wertzeichenfälschung, Völkermord, Geiselnahme sind wegen ihrer Seltenheit und damit ihrer fehlenden Relevanz für die Mehrheit der Nutzer nicht Bestandteil der Erstausgabe und werden ggf. in Nachtragslieferungen bearbeitet.
Zweifarbdruck
Obwohl ein Zweifarbdruck die Herstellungskosten erheblich erhöht, entschied sich der Verleger dafür, in den Teilen des Werkes, in denen sowohl rechtliche als auch taktische und kriminalwissenschaftliche Betrachtungen enthalten sind, zwischen Recht und Taktik zu unterscheiden und zweifarbig zu drucken. So wird der Nutzer die kriminaltaktischen Hinweise, die für seine praktische Arbeit bedeutsam sind, beim Nachschlagen im kommentierten Recht in blauer Druckfarbe abgebildet sehen. Die Kriminaltaktik fällt so leichter ins Auge. Die Gesetzestexte erscheinen im Fettdruck, die Kommentierungen in Normalschrift. Beispiele im Kommentartext werden grau unterlegt dargestellt.
Neue Rechtschreibung
Da sich die Zeitungsverlage zum 01.08.1999 entschieden haben, in neuer Rechtschreibung zu drucken, wird auch 'Kriminalistische Kompetenz" nach den neuen Rechtschreibregeln erstellt. Dies erleichtert dem Leser die Gewöhnung an die neue Rechtschreibung und die Übernahme der neuen Regeln, die er auf Dauer nicht vermeiden kann.
Keine Sammlung von Gesetzen, Erlassen und Verfügungen
Das Kriminalisten-Fachbuch 'Kriminalistische Kompetenz' enthält nicht wie andere Loseblattsammlungen eine Vielzahl von Gesetzestexten, Erlassen, Verfügungen, Richtlinien usw., die in anderen Loseblatt sammlungen enthalten sind. Diese häufig nur selten gebrauchten Gesetzestexte, Erlassregelungen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen und Richtlinien werden aus Sicht der Redaktion zukünftig mehr und mehr im Internet und in Intranets der Polizei zur Verfügung gestellt. Dort werden zwar noch nicht alle Mitarbeiter unmittelbar zugreifen können. Zukünftig ist aber mit einem immer verbreiteteren Zugriff zu rechnen.
Deshalb vermittelt das Kriminalisten-Fachbuch die straf- und strafprozessrechtlichen, kriminalpraktischen, kriminalistischen und kriminologischen Erkenntnisse, die für die Kriminalitätsbekämpfung unmittelbar Bedeutung haben und das Ermittlungsergebnis positiv beeinflussen.
KFB geschlossenes Gesamtwerk, aber Nachlieferungen geplant
Die Käufer des KFB erwerben ein geschlossenes Gesamtwerk mit grundlegenden kriminalistischen, kriminologischen und rechtlichen Inhalten, die viele Jahre Bestand haben werden.
Der Verlag plant dennoch etwa 2-3 Nachlieferungen pro Jahr, die den hohen Informationsstand der Erstausgabe für Arbeitsplätze von Kriminalisten in unterschiedlichen Funktionen noch weiter ausbauen. Daraus kann sich ein umfassendes Fachbuch für Kriminalisten und damit für Beamte und Angestellte entwickeln kann, die Verantwortung in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung, im Wach- und Wechseldienst, im Grenzdienst, beim Zoll und bei Staatsanwaltschaft und Gerichten für die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität tragen.
Die Käufer des KFB gehen beim Erwerb keine Verpflichtung zum Kauf von Nachträgen ein.
Nachträge werden erstmals im Frühjahr/Sommer 2000 mit Darstellung des Inhalts aktuell angeboten.
Fundstellen für Bestimmungen aus StPO und StGB
In das Gesamtwerk sind die Gesetzestexte aus der Strafprozessordnung, dem Strafgesetzbuch, einigen Nebengesetzen und wichtigen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren aus fachlichen Gründen integriert. Sie konnten deshalb nicht entsprechend der Paragraphenreihenfolge bearbeitet werden. Deshalb findet der Nutzer auf den nachfolgenden Seiten Übersichten zu den einzelnen Gesetzeswerken, die ihm mitteilen, in welchem der Kapitel die im KFB enthaltenen wesentlichen Straf- und Strafprozessrechtsnormen enthalten und kommentiert sind.
Im Einzelfall werden mehrere Gliederungsziffern dargestellt, unter denen der Verfasser Informationen zu der Norm findet. In Gliederungen werden jeweils die zwei bis drei Buchstaben vorangesetzt, die das Kapitel kennzeichnen, dem die Inhalte zuzuordnen sind (z.B. KR 16, KL 7, KT 2). Aus dieser Zuordnung kann der Leser erkennen, ob es sich eher um kriminalistische, kriminologische oder z.B. kriminaltechnische Inhalte handelt, die im Zusammenhang mit einer Norm dargestellt werden.
Bei Nachtragslieferungen werden neue Themenkomplexe entweder in die bestehende Gliederung integriert oder den einzelnen Kapiteln als neue Inhalte nachgesetzt.
Kommunikation zwischen Autoren und Beziehern des Kriminalisten-Fachbuches Kriminalistische Kompetenz
Das Gesamtwerk wird umso besser, je mehr Nutzer in unterschiedlichsten Funktionen der Kriminalitätsbekämpfung daran mitwirken, Verbesserungsvorschläge unterbreiten, Korrekturen anbringen und sich selbst als Autoren zur Verfügung stellen.
Der Informationsaustausch kann direkt mit den häufig bekannten Autoren im Bund und in den Ländern erfolgen, die die Aktualisierung und Ergänzung der von ihnen bearbeiteten Themen weitgehend selbst vornehmen werden. Die Kommunikation kann auch über die Adresse der Chefredaktion
Rolf Rainer Jaeger
'Kriminalistische Kompetenz'
Zur Stumpfen Eiche 5
51580 Reichshof
e-mail: Rolf.Jaeger@bdk.de
erfolgen.
Den Nutzern des Kriminalisten-Fachbuches 'Kriminalistische Kompetenz" wünscht die Chefredaktion und der Verlag Schmidt-Römhild allzeit eine glückliche Hand bei ihren Ermittlungen und kriminalistischen Erfolg -- zum Wohle der Bürger und der Kriminalitätsopfer.
Mit kollegialem Gruß
Ihr
Rolf Rainer Jaeger
Leitender Kriminaldirektor










