25.04.10 10:29 Uhr - Der Kommentar
Bei der FDP liegen die Nerven blank - FDP-Mitglied stellt BDK mit Gestapo gleich
Berlin, 25.04.2010 - „Das darf sich ein Politiker nicht erlauben, ich habe bereits für den Bund Deutscher Kriminalbeamter eine Strafanzeige an das Landeskriminalamt Düsseldorf übermittelt“, ist die Reaktion des BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen auf einen Twitter-Beitrag des FDP-Mitgliedes Tobias Huch vom 24.04.2010.
Tobias Huch schreibt in Twitter: „BDK fordert Gestapo 2.0 und will die Vorratsdatenspeicherung wieder“.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat zu Beginn des FDP-Bundesdelegiertentages in Köln am 24.10.2010 vor dem Veranstaltungsort gegen die FDP-Innenpolitik demonstriert.
Der BDK kritisiert u. A. die nicht spezialisierte Ausbildung zum Kriminalisten und die Überalterung der Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen. Der BDK kritisierte zudem die rechtspolitische Position der FDP zum Thema der Vorratsdatenspeicherung.
„Der BDK fordert zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches im Rahmen der Vorgaben der EU-Richtlinie und des Bundesverfassungsgerichtsurteils ausformuliert werden muss“, beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die BDK-Position.
„Die Behauptung, der BDK würde in Nazi-Manier Gestapo-Forderungen stellen, ist weit unterhalb der politischen Anstandsgürtellinie. Das ist eine strafrechtlich relevante Äußerung, die verfolgt werden muss“, begründet der BDK-Bundesvorsitzende die Strafanzeige.













Vielleicht sollten die Verbandsmitglieder froh sein, wenn dauerhaft keine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird und die Exekutive im allgemeinen nicht derart viel Handlungsfreiraum zugespochen bekommt, wie ihrerseits gefordert. Damit schwindet nämlich die Gefahr, künftig für politische Zwecke als Erfüllungsgehilfen eines totalitären Systems mißbraucht zu werden.
Hier sollte Respekt und Verantwortung mit der Geschichte Vorrang haben und somit auch der Respekt vor seinem politischen Gegner, hier dem BDK.