Lebensarbeitszeit - vergleichbar belastende Dienste
Stichtagregelung massiv ungerecht
In einem ersten Entwurf der Verwaltungsvorschrift
des Finanzministeriums sind mit Ausnahme einiger Sondereinheiten wie MEK oder
Observationsgruppen außerhalb des Schichtdienstes keinerlei
Spezifika der Kriminalpolizei erwähnt oder
gar als „vergleichbar belastend“ aufgeführt.
Bereitschaftsdienste oder Jourdienste sollen demnach
nichts zählen. 18 oder 19 Jahre Schichtdienst plus 20 Jahre Bereitschaft bei
der Kripo wären also dem Entwurf zufolge für die Geburtsjahrgänge 1960 und
jünger nichts wert!
Der BDK – Landesverband hat diesen Umstand in einem Brief an Innenminister Hermann insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Stichtagregelung (20 Jahre Schichtdienst) als unhaltbar und massiv ungerecht bezeichnet.
Gleichzeitig wurde das Innenministerium, auf die Regelung in Hessen hingewiesen, wo es zu einer gestaffelten Lösung kam:
20 Jahre Schichtdienst oder vergl. Dienste - keine Verlängerung
15 Jahre Schichtdienst oder vergl. Dienste – ½ Jahr Verlängerung
10 Jahre Schichtdienst oder vergl. Dienste – 1 Jahr Verlängerung
Dies wäre zumindest ein Kompromiss für den wohl ohne Zweifel allgemein besonders belastenden Polizeivollzugsdienst auch in der Kriminalpolizei.










