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Lebensarbeitszeit - vergleichbar belastende Dienste

07.11.2011 16:42

Stichtagregelung massiv ungerecht

Lebensarbeitszeit  - vergleichbar belastende Dienste

Landesvorsitzender Hans Wengenmeir

In einem ersten Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums sind mit Ausnahme einiger Sondereinheiten wie MEK oder Observationsgruppen außerhalb des Schichtdienstes keinerlei Spezifika der Kriminalpolizei erwähnt oder gar als „vergleichbar belastend“ aufgeführt.

Bereitschaftsdienste oder Jourdienste sollen demnach nichts zählen. 18 oder 19 Jahre Schichtdienst plus 20 Jahre Bereitschaft bei der Kripo wären also dem Entwurf zufolge für die Geburtsjahrgänge 1960 und jünger nichts wert!

Der BDK – Landesverband hat diesen Umstand in einem Brief an Innenminister Hermann insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Stichtagregelung (20 Jahre Schichtdienst) als unhaltbar und massiv ungerecht bezeichnet.

Gleichzeitig wurde das Innenministerium, auf die Regelung in  Hessen hingewiesen, wo es zu einer gestaffelten Lösung kam:

20 Jahre Schichtdienst oder vergl. Dienste  -    keine Verlängerung

15 Jahre Schichtdienst oder vergl. Dienste – ½ Jahr Verlängerung

10 Jahre Schichtdienst oder vergl. Dienste –  1 Jahr Verlängerung

Dies wäre zumindest ein Kompromiss für den wohl ohne Zweifel allgemein besonders belastenden Polizeivollzugsdienst auch in der Kriminalpolizei.

erstellt von Hans Wengenmeir zuletzt verändert: 07.11.2011 16:42
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