Gleiche Besoldung in Berlin wie im Bund
Seit dem 31. August 2006 steht allen Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht zu. Das Land Berlin hat davon bisher weder im Besoldungs- noch im Versorgungsrecht Gebrauch gemacht.
Deshalb gelten für Berlin weiterhin die Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes.
Die Gehaltserhöhungen, welche Bundesbeamte seit 2006 bekamen, wurden allerdings im Berlin nicht übernommen. Hier gelten noch die Besoldungstabellen von 2004 ergänzt durch zwei Einmalzahlungen in den Jahren 2008 und 2009.
Die im Bundesrecht vorgenommenen Besoldungserhöhungen müssen auch für Berlin gelten.
Deshalb sollten wir sie einfordern. Dazu ist die Personalstelle anzuschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich meine sofortige Besoldung entsprechend der Festlegungen des § 14 Bundesbesoldungsgesetz und der zugehörigen Anlagen.
Das Bundesbesoldungsgesetz entfaltet für die Landesbeamten Berlins Wirkung, weil ein entsprechendes Landesgesetz nicht vorliegt.
Dieses wird die Behörde ablehnen. Der Ablehnung muss dann widersprochen werden. Da bereits die Klage eines Kollegen vor dem Berliner Verwaltungsgericht anhängig ist, sollte aus Kostengründen allerdings auf einen Widerspruchsbescheid - wie folgt - verzichtet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Bescheid vom .2010 widerspreche ich. Ich schließe mich der Begründung aus dem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit dem Az.:VG 36 K 358.09 an. Auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid verzichte ich bis zum rechtskräftigen Abschluss des o.g. Verfahrens.
Nur so können wir sicherstellen, dass das anhängige Klageverfahren nicht nur unserem einen Kollegen zu Gute kommt.










