Videoüberwachung führt zur Tataufklärung
Wieder einmal mehr führte die Videoaufzeichnung zur Aufklärung einer Straftat, die ohne die Bilder der Kamera nur schwer oder gar nicht aufzuklären gewesen wäre. Die schreckliche Tat vom 31.12.08 auf dem U-Bahnhof Haselhorst kann nun vor Gericht gebracht werden.
"Wer immer noch glaubt, dass solch brutale Taten ohne die Videoüberwachung mit dem knappen Ermittlungspersonal aufzuklären sind, sitzt im falschen Zug" sagt der stellv. Landesvorsitzende Michael Böhl
Es ist zwar richtig, dass Taten nicht gänzlich verhindert werden können, aber Verhindern bedeutet auch, dass dem möglichen Täter bewusst sein muss, dass er nicht unerkannt bleibt und zur Verantwortung gezogen wird.
Wie viele potentielle Täter sich davon abschrecken lassen, die Tat auszuführen, wird wohl schwer zu erfassen sein. Wie viele die Tat ausführen, weil sie keine Endeckung fürchten, müssen allerdings auch.
"Die Erfolge dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, das auch Personal vorhanden sein muss, dass eingreifen kann. Zusehen und aufklären kann nur ein Anfang sein und reicht bei weitem nicht aus." so Böhl weiter.










