Altersdiskriminierende Besoldung
Nachdem in der Vergangenheit erfolglos in dieser Angelegenheit geklagt wurde, gibt es jetzt eine neue Entwicklung der Rechtsprechung. In mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Halle vom 28.09.2011 (Aktenzeichen 5 A 63/10, 5 A 64/10 u. a.) hat dieses den klagenden Beamten rückwirkend Grundgehalt aus der höchsten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zuerkannt.
Für weitere Informationen siehe Artikel des Landesverbands Sachsen-Anhalt:
Altersdiskriminierende Besoldung










