Noch kein Weihnachtsgeschenk? - Altersdiskriminierung bei der Gehaltseinstufung
Wie wär’s mit mehr Gehalt ?
Der BDK-Rechtsschutz ermöglicht den BDK-Mitgliedern die Klage gegen
1. eine Eingruppierung in eine „Nicht-Überleitungsstufe“ nach der Besoldungsneuregelung und
2. die bis 01.08.2011 erfolgte Einstufung in eine sich nach dem Lebensalter richtende Besoldungsstufe, welche laut einem Urteil des EuGH eine Altersdiskriminierung darstellt.
Zu 1.
Viele Kolleginnen und Kollegen staunten nicht schlecht, als sie unlängst ihren neuen Gehaltsbogen in den Händen hielten: Sie wurden nicht in eine Überleitungsstufe eingruppiert und müssen somit auf die nächste Höhereinstufung länger (in den meisten Fällen 4 Jahre) warten, als diejenigen, die in eine Überleitungsstufe eingruppiert worden sind. Hierbei hat der Gesetzgeber nach Ansicht des BDK willkürlich und allein aus Haushaltsüberlegungen gehandelt und eine Ungleichbehandlung geschaffen, gegen welche rechtlich vorgegangen werden kann.
Zu 2.
Der EuGH hat die Gehaltseinstufung nach dem Alter als Altersdiskriminierung beurteilt, und somit als nicht zulässig erklärt. Über andere Gremien und Institutionen wurde diese Info, die sich auf ein Angestelltenverhältnis bezog bereits gestreut. Nach Auffassung der Kanzlei Schmid-Drachmann, Ribet Buse & Partner (www.sdrb.de), die uns diesbezüglich beraten hat, ist dies jedoch auch auf Beamtinnen und Beamte anzuwenden. Eine Klage kann sich also lohnen…
Achtung ! Die Frist endet mit Ablauf des Jahres 2011 !
Machen Sie Ihre Ansprüche geltend! Informieren Sie sich ruhig direkt in der Kanzlei Schmid-Drachmann, Ribet Buse & Partner!
Wir gewähren Rechtsschutz im Rahmen der BDK-Rechtsschutzordnung! Erfahrene Rechtsexperten teilen unsere Auffassung und sehen gute Erfolgschancen für eine Klage.
Rechtsschutzanträge und nähere Infos gibt’s bei den BDK-Ansprechpartnern !










