Wie „sexy“ sind Verbindungsdaten?
Wer in den vergangenen Tagen die veröffentlichte Meinung in der Hauptstadt zum Thema Verbindungs-/Verkehrsdaten verfolgt hat, konnte teilweise den Eindruck gewinnen, dass die Auswertung von „Handydaten“ ein lustvolles Ereignis sei. Der Satz „Polizisten werten gern Handydaten in der Nähe von Tatorten aus.“ in einem Online-Artikel einer Berliner Tageszeitung ist da symptomatisch.
Der BDK stellt dazu fest:
- Bei den in Rede stehenden Verkehrsdaten handelt es sich um rein technische Daten, ohne jedweden Kommunikationsinhalt.
- Die Anforderung und Auswertung dieser Daten beruht auf gesetzlichen Grundlagen.
- Die Daten werden gemäß der gesetzlichen Regelung grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung angefordert.
- Die -teils händische- Auswertung der Daten ist für die kriminalpolizeilichen Ermittler mühsam und zeitaufwendig. Es handelt sich -wie so oft in der kriminalistischen Arbeit- um eine akribische Spurensuche. Daten, die keine Hinweise zur Aufklärung einer Straftat geben können, sind für Ermittler ohne jeden Nutzen. Befürchtungen, die Daten unverdächtiger Personen könnten „missbraucht“ werden, sind in diesem Zusammenhang realitätsfern.
Deshalb: Ja, Kriminalbeamte werten in kriminalistisch gebotenen und rechtlich möglichen Fällen Telekommunikationsverkehrsdaten in der Nähe von Tatorten aus. Sie kommen damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach und tun das, was die Öffentlichkeit von ihnen erwartet: Straftäter ermitteln und weitere Straftaten verhindern! Das ist nicht „sexy“, aber Berlin wäre arm dran, wenn sie es nicht tun würden.










