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Beamtenbesoldungsurteil mit unklaren Folgen

29.06.2011 11:50

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 28. April 2011 geurteilt...

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 28. April 2011 geurteilt, dass Beamten, die dauerhaft eine höherwertige Dienststelle übernehmen, auch eine entsprechende Besoldung zusteht.

Damit wurde eine gängige Praxis, einen Beamten auch nach dessen Beförderung nicht adäquat zu entlohnen,  beendet.

Wir informieren Euch, sobald uns die Begründung des Urteils vorliegt.

 

Euer Landesverband Bremen

erstellt von Kalski, Paul zuletzt verändert: 29.06.2011 11:59
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