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Ergebnisse der Haushaltsberatungen des Bremer Senats zu den geplanten Sparmaßnahmen bei der Polizei

17.10.2011 13:10

Der Bremer Innensenator Mäurer möchte mit diesem Schreiben vom 13.10.2011 für eine Versachlichung der Diskussion zu den geplanten Sparmaßnahmen werben und den Beschäftigten der Bremer Polizei einige Klarstellungen vermitteln.

 

1. Die Personalausstattung für den Polizeivollzugsdienst wird
    auf der Basis des Jahres 2011 für die folgenden Jahre
    festgeschrieben.

2. Über eine Absenkung des Eingangsgehaltes im
    Polizeidienst ist noch nicht entschieden. Zur Diskussion
    stand bisher die Frage, ob eine zeitlich befristete
    Absenkung der Eingangsbesoldung von A9 auf eine
    geringere Stufe, allerdings oberhalb von A8 liegend
    (um ca. 100 Euro), im weiteren Verfahren entwickelt
    werden sollte. Hier hat sich der Senat noch nicht festgelegt.
    Die von Ihnen artikulierten Bedenken habe auch ich.

3. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird auch für die
    Polizei eingeführt. Wie ich Ihnen bereits nach Abschluss der
    Koalitionsverhandlungen Mitte Juni mitgeteilt habe,
    soll die Lebensarbeitszeit zeitnah verlängert werden.
    Damit soll eine Senkung der durchschnittlichen
    Personalkosten erreicht und zugleich eine Verringerung der
    Personalstärke der Polizei vermieden werden. Die
    Einsparungen sind notwendig, um den Weg zur
    Haushaltskonsolidierung einhalten zu können. Wir können
    uns diesem Schritt auch deswegen nicht verschließen, weil
    die Polizeien diverser anderer und durchaus finanziell
    stärkerer Länder ihn bereits vollzogen haben. Mir war es
    wichtig, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes erst
    2013 damit begonnen wird und die Umsetzung sich in
    einem Stufenplan vollzieht, der sich über 6 Jahre erstreckt.
    Verknüpft habe ich meine Zustimmung damit, dass die
    personelle Ausstattung der Polizeien auf dem jetzigen
    Niveau gehalten und weiterhin regelmäßig eingestellt wird
    und keine ausbildungsfreien Jahre entstehen. Damit hat
    die Polizei Planungssicherheit und zugleich stabile
    personelle Verhältnisse.

4. Der Beförderungstermin wird vorgezogen. Die Tatsache,
    dass der Haushalt für das Jahr 2012 erst gegen Ende des
    ersten Halbjahres 2012 durch die Bremische Bürgerschaft
    beschlossen wird, führt dazu, dass zum 1.1.2012, dem
    eigentlichen Beförderungstermin, die verfassungsrechtlich
    notwendige Ermächtigungsgrundlage fehlt. Ich habe vor
    diesem Hintergrund schnell der Überlegung zugestimmt,
    den Termin auf den 1.12.2011 vorzuverlegen. Damit auch
    jene Beamtinnen und Beamten in den Genuss einer
    Beförderung kommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht
    die vom Senat festgelegte Mindestbewährungszeit von 12
    Monaten bzw. Wartezeit seit der letzten Beförderung von
    24 Monaten erfüllt haben, hat der Senat die Fristen
    einmalig auf 11 bzw. 23 Monate verkürzt.


5. Das System der Freien Heilfürsorge soll in modifizierter
    Form erhalten bleiben. Der Senat hat in seiner Klausur
    darüber beraten, ob ein sog. prozentualer Eigenanteil
    eingeführt werden soll, wie z.B. in den Ländern
    Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-
    Holstein. Für diesen Fall würde die bisher bestehende
    Praxis der Zuzahlung entfallen. Eine abschließende
    Entscheidung wurde nicht getroffen. Ich gehe davon aus,
    dass die Senatorin für Finanzen nunmehr einen konkreten
    Vorschlag entwickeln wird; darüber werden wir dann
    sprechen.

6. Eine Streichung der Jubiläumszulage ist vom Tisch. Richtig
    ist, dass in der Klausur des Senats auch über den Wegfall
    der Jubiläumszuwendungen gesprochen wurde.
    Hier waren sich die Beteiligten einig, diese Zuwendungen
    beizubehalten.

erstellt von Kalski, Paul zuletzt verändert: 17.10.2011 13:10
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