Ergebnisse der Haushaltsberatungen des Bremer Senats zu den geplanten Sparmaßnahmen bei der Polizei
Der Bremer Innensenator Mäurer möchte mit diesem Schreiben vom 13.10.2011 für eine Versachlichung der Diskussion zu den geplanten Sparmaßnahmen werben und den Beschäftigten der Bremer Polizei einige Klarstellungen vermitteln.
1. Die Personalausstattung für den Polizeivollzugsdienst wird
auf der Basis des Jahres 2011 für die folgenden Jahre
festgeschrieben.
2. Über eine Absenkung des Eingangsgehaltes im
Polizeidienst ist noch nicht entschieden. Zur Diskussion
stand bisher die Frage, ob eine zeitlich befristete
Absenkung der Eingangsbesoldung von A9 auf eine
geringere Stufe, allerdings oberhalb von A8 liegend
(um ca. 100 Euro), im weiteren Verfahren entwickelt
werden sollte. Hier hat sich der Senat noch nicht festgelegt.
Die von Ihnen artikulierten Bedenken habe auch ich.
3. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird auch für die
Polizei eingeführt. Wie ich Ihnen bereits nach Abschluss der
Koalitionsverhandlungen Mitte Juni mitgeteilt habe,
soll die Lebensarbeitszeit zeitnah verlängert werden.
Damit soll eine Senkung der durchschnittlichen
Personalkosten erreicht und zugleich eine Verringerung der
Personalstärke der Polizei vermieden werden. Die
Einsparungen sind notwendig, um den Weg zur
Haushaltskonsolidierung einhalten zu können. Wir können
uns diesem Schritt auch deswegen nicht verschließen, weil
die Polizeien diverser anderer und durchaus finanziell
stärkerer Länder ihn bereits vollzogen haben. Mir war es
wichtig, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes erst
2013 damit begonnen wird und die Umsetzung sich in
einem Stufenplan vollzieht, der sich über 6 Jahre erstreckt.
Verknüpft habe ich meine Zustimmung damit, dass die
personelle Ausstattung der Polizeien auf dem jetzigen
Niveau gehalten und weiterhin regelmäßig eingestellt wird
und keine ausbildungsfreien Jahre entstehen. Damit hat
die Polizei Planungssicherheit und zugleich stabile
personelle Verhältnisse.
4. Der Beförderungstermin wird vorgezogen. Die Tatsache,
dass der Haushalt für das Jahr 2012 erst gegen Ende des
ersten Halbjahres 2012 durch die Bremische Bürgerschaft
beschlossen wird, führt dazu, dass zum 1.1.2012, dem
eigentlichen Beförderungstermin, die verfassungsrechtlich
notwendige Ermächtigungsgrundlage fehlt. Ich habe vor
diesem Hintergrund schnell der Überlegung zugestimmt,
den Termin auf den 1.12.2011 vorzuverlegen. Damit auch
jene Beamtinnen und Beamten in den Genuss einer
Beförderung kommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht
die vom Senat festgelegte Mindestbewährungszeit von 12
Monaten bzw. Wartezeit seit der letzten Beförderung von
24 Monaten erfüllt haben, hat der Senat die Fristen
einmalig auf 11 bzw. 23 Monate verkürzt.
5. Das System der Freien Heilfürsorge soll in modifizierter
Form erhalten bleiben. Der Senat hat in seiner Klausur
darüber beraten, ob ein sog. prozentualer Eigenanteil
eingeführt werden soll, wie z.B. in den Ländern
Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-
Holstein. Für diesen Fall würde die bisher bestehende
Praxis der Zuzahlung entfallen. Eine abschließende
Entscheidung wurde nicht getroffen. Ich gehe davon aus,
dass die Senatorin für Finanzen nunmehr einen konkreten
Vorschlag entwickeln wird; darüber werden wir dann
sprechen.
6. Eine Streichung der Jubiläumszulage ist vom Tisch. Richtig
ist, dass in der Klausur des Senats auch über den Wegfall
der Jubiläumszuwendungen gesprochen wurde.
Hier waren sich die Beteiligten einig, diese Zuwendungen
beizubehalten.










