Nach BVerfG-Urteil - Offener Brief an den Bremer Innensenator
Kriminalisten sind, vorsichtig formuliert, wenig erfreut von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Nachfolgend wird der offene Brief wiedergegeben.
Guten Morgen Herr Senator Mäurer,
die Kriminalpraxis ist vorsichtig formuliert wenig erfreut von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Nach allem interpretiere ich die Rechtslage nach der Entscheidung so, dass wir bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung - für die die Bundesjustizministerin sich Zeit lassen will, die wir jedoch nicht haben - keinen Zugriff mehr auf sogenannten Verkehrsdaten haben. Auch nicht bei Katalogtaten, etwa bei Kapitalverbrechen.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen (im Telekommunikationsgesetz und in der Strafprozessordnung) sind für nichtig erklärt worden, eine Übergangsregelung oder ein Wieder-Inkrafttreten der zuvorigen Regelung habe ich nicht erkennen können. Wir können demnach beispielsweise derzeit im Bereich der Strafverfolgung wohl weder auf Funkzellendaten, noch auf rückwirkende Verbindungsdaten zugreifen, wozu es ja ohnehin und richtigerweise auch bisher schon eines richterlichen Beschlusses bedurfte.
Hier warten wir gespannt auf erste Entscheidungen der Ermittlungsrichter der Amtsgerichte in konkreten Strafsachen.
Fraglich bleibt weiter, was mit bereits für die Ermittlungen beigezogenen Daten wird, sei es in abgeschlossenen oder in laufenden Verfahren.
Damit wird in zahlreichen Fällen - auch schwerster Kriminalität - eine umfassende Sachverhaltsaufklärung und Täterermittlung nicht mehr möglich sein, auf jeden Fall solange das momentane rechtliche Vakuum besteht. Wenn das alles so ist und es irgendwann eine neue gesetzliche Regelung gibt, dürften die Provider die für uns derzeit ermittlungsrelevanten Daten gelöscht haben. Das wäre "Strafvereitelung pur".
Vielleicht irre ich mich ja, aber diese Interpretation entspricht einer ersten kursorischen Beurteilung des Richterspruchs bundesweit im BDK.
Hierzu die aktuellen Reaktionen der Provider O² und Telekom, die meine Annahme bestätigen.
O²:
- ab dem 02.03. werden an alle ersuchenden Stellen keine Daten der Vorratsdatenspeicherung aus §§ 113a, 113b TKG mehr herausgegeben.
- Ab dem 02.03. werden Beschlüsse zur Beauskunftung von Verkehrsdaten nach § 100g StPO ausschließlich an den rechtmäßig gemäß § 96 TKG erhobenen Verkehrsdaten beauskunftet.
- Bitte beachten Sie auch, dass in der Konsequenz IMEI-basiere Verkehrsdatenanfragen nicht mehr beauskunftet werden und von unserer Seite abgeschlossen wurden.
Telekom
Die Telekom hat seit gestern bereits einen Stempel, mit dem sie mitteilt, dass sie aufgrund des BVerfG-Urteils nur für 7 Tage die Daten verfügbar hat.
Eine klare und zeitnahe fachliche Orientierung im Intranet, am besten abgestimmt mit dem Justizressort halte ich für erforderlich, um auf die Fragen und die Verunsicherung der Praxis (Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) zu reagieren.
Anbei die Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Folgende Handlungsdirektive wurde für die Staatsanwaltschaften getroffen:
- Anträge auf Erhebung der Verbindungsdaten sind nicht mehr zu stellen
- von den Gerichten noch nicht entschiedene Anträge sind zurück zu nehmen
- noch nicht erledigte Gerichtsbeschlüsse sind nicht mehr auszuführen
- auf § 100g, Abs. 1 StPO-Maßnahmen beruhende Ermittlungsergebnisse dürfen in Anlehnung an die Rechtssprechung des BGH in vergleichbaren Konfliktfällen bei einer Gesamtabwägung der betroffenen Rechtsgüter weiter verwendet werden.
Hilfreich wäre auch, wenn Politik dem Bürger und Opfer von Straftaten erklärt, dass eine Strafverfolgung und Aufklärung ihrer Straftaten aufgrund des Urteils nicht mehr möglich ist und sie sich in gewissen Bereichen eigentlich eine Anzeige ersparen können. Bereits erste Reaktionen aus anderen Bundesländern bestärken meine Befürchtungen.
In der Hoffnung auf eine zeitnahe Reaktion, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen










