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Willkommen bei der Gerichtsmedizin in Bremen

Gemäß unserem Selbstverständnis als medizinischer Dienstleister ist unser Angebot an klassischen gerichtsmedizinischen Tätigkeiten dicht am Bedarf orientiert. Hauptauftraggeber sind die Polizei und die Justiz, wobei wir prinzipiell aber jedem Auftraggeber gegenüber aufgeschlossen sind.

Ein wesentlicher Pfeiler unserer Arbeit sind Leichenöffnungen zur Erforschung der Todesursache bei  nicht geklärten Todesumständen. Das trifft für tot aufgefundene Personen ebenso zu wie für im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung verstorbene Patienten und Todesfälle bei Arbeits- und Verkehrsunfällen. Nicht selten dominieren bei derartigen Obduktionen die Fragen nach dem Tat- bzw. Unfallverlauf. Auch werden unbekannte Tote regelmäßig auf Individualmerkmale hin untersucht, die ihre Identifizierung erleichtern können.

Die Begutachtungen von Sterbefällen im Krankenhaus nimmt vor dem Hintergrund steigender Anzeigen gegen Ärzte wegen mutmaßlicher Kunstfehler einen zunehmend größeren Raum ein.

Mittlerweile hat ein Gerichtsmediziner aber mehr mit Lebenden als mit Toten zu tun. Die sog. klinische Gerichtsmedizin beschäftigt sich mit der Entstehung und Bewertung von Körperverletzungen, ihrer Dokumentation und Begutachtung. Neben klassischen Unfällen, Schlägereien und Selbstbeschädigungen (Versicherungsbetrug!) spielen hier zunehmend die Gewalt in der Familie und Kindesmisshandlungen eine Rolle.

Seit der Geburtsstunde unseres Faches spielt die Begutachtung der Einwirkung toxischer Substanzen auf die Gesundheit bzw. auf das momentane Verhalten der Menschen eine zentrale Rolle. Das hat sich im Laufe der Jahrhunderte nicht geändert. Stetig zunehmend ist der Bedarf an klinischen Diagnostik der aktuellen Wirkung von psychoaktiven Substanzen im Straßenverkehr und bei Straftaten und damit im Zusammenhang die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit von Personen.

Und nicht zu vergessen gehören zu unserem Fach die Überprüfungen der Termins-, Verhandlungs-, Reise- und Transportfähigkeit von Personen, falls sich Zweifel ergeben.

Aufgrund  des Mangels an gerichtsmedizinischen Fachkräften gewinnt auch die Lehr- und Ausbildungstätigkeit im Fach Rechtsmedizin bzw. zu gerichtsmedizinischen Fragestellungen immer mehr an Bedeutung. Das betrifft angehende und bereits tätige Polizisten wie auch die Ärzteschaft.

Unsere gerichtsmedizinischen Angebote im Überblick:

 - gerichtliche Sektionen nach § 87 StPO

- außergerichtliche Sektionen nach § 12 BremGLW

- Sektionen nach Bundesinfektionsschutzgesetz

- privat in Auftrag gegebene Sektionen

- Skelettuntersuchungen

- Leichenschauen

- Gutachten zu folgenden Fragestellungen

  • Todesursachen
  • Tat- und Unfallrekonstruktion
  • Verletzungsgenese
  • Sorgfaltspflichtverletzungen
  • toxikologische Sachverhalte (Alkohol, Drogen, allgemeine Vergiftungen)
  • Fahrtüchtigkeit
  • Schuldfähigkeit
  • Termins- und Verhandlungsfähigkeit
  • Reise- und Transportfähigkeit

- Lehrtätigkeit für die Hochschule, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

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erstellt von BDK zuletzt verändert: 12.08.2010 11:44
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