Verletzung der amtsangemessenen Alimentation: Aktueller Sachstand zu den Musterklagen
Wie wir bereits berichtet haben, wird der BDK nach der Entscheidung der Bürgerschaft, das Weihnachtsgeld massiv zu kürzen bzw. komplett zu streichen, gerichtlich vorgehen und Musterklagen führen, da wir davon ausgehen, dass durch die jahrzehntelangen Kürzungen mittlerweile ein Verstoß gegen die grundgesetzliche Pflicht auf amtsangemessene Alimentation vorliegt. Zudem gehen wir davon aus, dass die Entscheidung, für Beamtinnen und Beamte in der B-Besoldung das Weihnachtsgeld komplett zu streichen, verfassungswidrig ist.
Der BDK hatte sich als erste Gewerkschaft bereits im Sommer dazu entschlossen, Musterklagen zu führen und freut sich, dass dbb und DGB sich im Sinne der Interessenswahrung für die Kolleginnen und Kollegen mittlerweile ebenfalls dazu entschieden haben.
Der BDK führt bei einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei mehrere Musterklagen für die Besoldungsgruppen A9-A14 (aktiv) und A11-A13 (passiv). Die entsprechenden Widersprüche sind bereits erfolgt.
Der BDK begrüßt ausdrücklich, dass alle Gewerkschaften in diesem Fall an einem Strang ziehen, und dass der BDK die Dachverbände überzeugen konnte, für die Kolleginnen und Kollegen aktiv zu werden.
Wir werden euch auf dem Laufenden halten und weiter zum Sachstand berichten.
Nochmals zur Erinnerung: Niemand muss einen individuellen Antrag auf amtsangemessene Alimentation oder einen Widerspruch zur Wahrung seiner Interessen stellen! Die Ergebnisse der Musterklagen werden gleichlautend auf jeden Anwendung finden.










