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ZieleWer wir sind - was wir wollen - was wir bieten Am 28. Sept. 1968 wurde der BDK gegründet, weil die Kripo in den damals bestehenden drei Polizeigewerkschaften eine hoffnungslose Minderheit war und ihre berufsspezifischen Belange den Mehrheitsverhältnissen geopfert wurden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Den Organisationsveränderungen innerhalb der Vollzugspolizei (in Teilbereichen veränderte sachliche Zuständigkeiten) hat der BDK auch in seiner Satzung Rechnung getragen. Der BDK ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und anderer in der Kriminalitätsbearbeitung tätiger Polizeiangehöriger (§ 1 Abs. 3 der BDK-Satzung). Der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist politisch neutral und unterliegt auch keinen dachgewerkschaftlichen Einflüssen oder Vorgaben und wird auch nicht von Berufsfunktionären geführt, Der Bund Deutscher Kriminalbeamter vertritt kompetent und ausschließlich die beruflichen und sozialen Belange seiner Mitglieder Der Bund Deutscher Kriminalbeamter leistet durch sein Wirken in der Öffentlichkeit, in der Politik und in der Polizei seinen gewerkschaftlichen Beitrag für die Innere Sicherheit. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht es als seine Pflicht an, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und geeignete Vorschläge für die wirksame Kriminalitätskontrolle zu unterbreiten. BDK-Konzeptionen und Dokumentationen sind ein Ausdruck dieser Verpflichtung. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter strebt zu den Trägern politischer Verantwortung, zu anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie zu den Medien ein den gemeinsamen Interessen dienendes Verhältnis an. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bekennt sich ausdrücklich zum Berufsbeamtentum für die Polizei Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bejaht die Einheit der Polizei im Sinne einer funktionalen Integration aller Fachsparten.
Personal 1. Auswahl des Personals der Kriminalpolizei orientiert sich an dem Anforderungsprofil des Berufsbildes. 2. Personalrekrutierung erfolgt anhand der Übernahme geeigneter Bewerber aus der Schutzpolizei und durch Direkteinstellungen (Seiteneinstieg). 3. Erhöhung des Frauenanteils in der Kriminalpolizei. 4. Einstellung von Ausländern in die Kriminalpolizei. 5. 30 % Anteil der Kriminalpolizei an der Gesamtpolizei. 6. Übertragung von administrativen Tätigkeiten auf Angestellte. Aus- und Fortbildung 7. Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte. 8. Gemeinsame, nicht inhaltsgleiche, verwendungsbezogene Ausbildung von Schutz- und Kriminalpolizei an Fachhochschulen und an der Polizeiführungsakademie. 9. Kontinuierliche Fortbildung von Kriminalisten in speziellen kriminalpolizeilichen Fortbildungseinrichtungen. 10. Internationale Fortbildung an einer europäischen Führungsakademie. 11. Zweigeteilte Laufbahn für die Kriminalpolizei in sachbearbeitenden (gehobenen) und leitenden (höheren) Dienst. 12. Besoldung kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter nach A11-A13 13. Berechenbarkeit von Aufstiegs- und Beförderungschancen 14. Prüfungsfreie und prüfungserleichterte Überleitung bewährter Führungskräfte des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. 33. Konsequente Anwendung des kooperativen Führungssystems.
erstellt von Bischoff, Arne
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zuletzt verändert:
23.08.2010 12:31
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