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Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
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Das Ergebnis einer Arbeitsgruppe von Justiz- und Innenressort

Unter dem Titel "Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei" wurde bereits vor über einem Jahr ein Abschlussbericht der seit 2005 existierenden gemeinsamen Arbeitsgruppe erstellt. Vermutlich wurde das Arbeitspapier nicht in der sonst üblichen Weise gestreut, da es einige "Watschen" an die Polizei enthält. Es kann hier nicht in Gänze vorgestellt werden, da es sehr umfangreich ist und die unterschiedlichsten Schnittstellen und Problemfelder bei der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei beleuchtet. Deshalb an dieser Stelle nur einige Empfehlungen und Voten der Arbeitsgruppe, die unkommentiert bleiben können, da die Aussagen für sich selbst sprechen:

  • Intensivierung der Kommunikation durch einzellfallbezogene und regelmäßige Kontakte sowie eine frühzeitige und enge Abstimmung des Ermittlungsganges und der Ermittlungsziele bei umfangreichen und komplizierten Verfahren.

  • Sachgerechte, an den festgestellten Defiziten orientierte Wahrnahme der Kontrollaufgaben durch die jeweiligen Vorgesetzten, um die Qualität der Vorgangsbearbeitung zu verbessern.

  • …Bedrohung wird nicht hinreichend von der (versuchten) Nötigung oder Beleidigung abgegrenzt.

  • Beachtung der Geringwertigkeitsgrenze bei Sachbeschädigungen…

  • …Grundsätzliche Fertigung von Abschlussvermerken…

  • Die Verfolgung von Wirtschaftstrafsachen erfordert wie kaum ein anderer Bereich der Strafverfolgung spezialisiertes Fachwissen, dass in der allgemeinen polizeilichen und juristischen Ausbildung kaum vermittelt wird…Einsatz von hoch qualifizierten und spezifisch geschulten Mitarbeitern….längerfristig in diesem Bereich Verwendung finden sollten. Dabei dürfen diesen Mitarbeitern keine Karrierenachteile entstehen…

  • moniert wird eine unzureichende Ausstattung an Wirtschaftsfachkräften

  • längerfristig soll die Bildung von Sonderdezernaten bei Staatsanwaltschaft und Polizei erfolgen

  • Erprobungs- und Beförderungsmöglichkeiten innerhalb der wirtschaftskriminalistischen Organisationseinheiten sollen geprüft werden

  • Standardisierung von Aktenaufbau und Aktenbegriffen.

  • Schaffung einer "Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Korruption", allerdings angesiedelt beim Landeskriminalamt und nicht wie in anderen, erfolgreicheren Ländern bei den politisch Verantwortlichen.

  • Verbesserung der Sachbearbeitung bei IuK-Kriminalität.

  • …und immer wieder als Vorschlag, Checklisten oder sogar einen Leitfaden für die Bearbeitung von Sexualstraftaten zu erarbeiten, um an Hand dieser die verschiedenen Delikte abzuarbeiten!!

Wie der geneigte Leser sehen kann, stimmen einige erfasste Problemfelder mit den Forderungen des BDK durchaus überein. Und dennoch sind die Verantwortlichen im Innenministerium bislang nicht bereit, die Qualität der Kripo-Ausbildung zu verbessern, mehr Personal für eine kompetente Kriminalitätsbekämpfung einzusetzen und weitere Spezialisierungen in der Kripo voranzutreiben.

Das Papier stammt aus dem Jahre 2007 und bis jetzt wurde kaum eine Empfehlung umgesetzt (siehe Checklisten im Intranet - aber wer kennt sie und wer arbeitet wirklich danach?). Und trotzdem steigt unsere Aufklärungsquote wundersamerweise und es sinken die Fallzahlen…

erstellt von BDK zuletzt verändert: 12.08.2010 11:44
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