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Bund Deutscher Kriminalbeamter Bezirksverband Aachen
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BDK Bezirksverband Aachen

Herzlich Willkommen auf der Website des BDK Bezirksverbandes Aachen.

Der BDK ist der einzige gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und anderer in der Kriminalitätssachbearbeitung tätiger Polizeiangehöriger.

 

Aktuelles

Personalratswahl 2012

Personalratswahl 2012

09.05.2012 00:30 — Aachen

Hier findet Ihr den Flyer zur Personalratswahl 2012 des BDK-Aachen.

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Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen

BDK legt Forderungen zum zukünftigen Regierungsprogramm von SPD und B90/Die Grünen vor

BDK legt Forderungen zum zukünftigen Regierungsprogramm von SPD und B90/Die Grünen vor

21.05.2012 17:15 — Nordrhein-Westfalen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat wie schon zur Landtagswahl 2010 auf die Vorlage so genannter „Wahlprüfsteine“ verzichtet und legt stattdessen eine Stellungnahme mit den dringend notwendigen Maßnahmen zur Gestaltung einer effektiven und effizienten Kriminalitätsbekämpfung vor. Bei der Formulierung von Kriterien für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung orientiert sich der BDK am Thema des Sachverständigengespräches des Innenausschusses, das bedauerlicherweise aufgrund der Auflösung des Landtages nicht mehr durchgeführt wurde: „Kriminalitätsbekämpfung intensivieren und Aufklärungsquote nachhaltig steigern“

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NRW darf nicht zum Spielfeld von Extremisten werden

NRW darf nicht zum Spielfeld von Extremisten werden

07.05.2012 20:48 — Nordrhein-Westfalen

Gewaltexzesse salafistischer Extremisten beenden - Provokationen durch Pro NRW unterbinden

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Ausgleichszahlung (Pension) bei besonderen Altersgrenzen - Neue Rechtsentwicklung bei Anträgen nach § 115 Abs. 3 LBG NRW

Ausgleichszahlung (Pension) bei besonderen Altersgrenzen - Neue Rechtsentwicklung bei Anträgen nach § 115 Abs. 3 LBG NRW

05.05.2012 10:58 — Nordrhein-Westfalen

Relativ wenig bekannt, auch unter Polizeibeamten, ist der Umstand, dass jeder Polizeibeamte wenn er bereits mit 62 (statt mit 65, wie andere Beamte) in den Ruhestand tritt, einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach § 48 BeamtVG hat. Im Höchstfall, der gleichzeitig auch der Regelfall ist, beträgt diese Zahlung immerhin 4.091 €.

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Jetzt kannst Du uns mal kennenlernen ...

Jetzt kannst Du uns mal kennenlernen ...

18.04.2012 09:30 — Nordrhein-Westfalen

Nur noch kurze Zeit: Jetzt bis zum 31.05.2012 BDK-Mitglied in NRW werden und volle 12 Monate von der kostenlosen "Schnuppermitgliedschaft" profitieren.

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erstellt von BDK zuletzt verändert: 03.08.2011 23:35
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