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Bund Deutscher Kriminalbeamter Bezirksverband Dortmund
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BDK Bezirksverband Dortmund

Herzlich Willkommen auf der Website des BDK Bezirksverbandes Dortmund.

Der BDK ist der einzige gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und anderer in der Kriminalitätssachbearbeitung tätiger Polizeiangehöriger.

Aktuelles

Info-Veranstaltung zum Thema "Burn-Out"

27.09.2011 10:50 — Dortmund

 

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"Burn-Out"-Symptomatik bei der (Kriminal-)Polizei

"Burn-Out"-Symptomatik bei der (Kriminal-)Polizei

27.09.2011 10:15 — Dortmund

Einladung zur Infoveranstaltung zum Thema "Burn-Out" am 12. Oktober 2011

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Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen

NRW darf nicht zum Spielfeld von Extremisten werden

NRW darf nicht zum Spielfeld von Extremisten werden

07.05.2012 20:48 — Nordrhein-Westfalen

Gewaltexzesse salafistischer Extremisten beenden - Provokationen durch Pro NRW unterbinden

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Ausgleichszahlung (Pension) bei besonderen Altersgrenzen - Neue Rechtsentwicklung bei Anträgen nach § 115 Abs. 3 LBG NRW

Ausgleichszahlung (Pension) bei besonderen Altersgrenzen - Neue Rechtsentwicklung bei Anträgen nach § 115 Abs. 3 LBG NRW

05.05.2012 10:58 — Nordrhein-Westfalen

Relativ wenig bekannt, auch unter Polizeibeamten, ist der Umstand, dass jeder Polizeibeamte wenn er bereits mit 62 (statt mit 65, wie andere Beamte) in den Ruhestand tritt, einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach § 48 BeamtVG hat. Im Höchstfall, der gleichzeitig auch der Regelfall ist, beträgt diese Zahlung immerhin 4.091 €.

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Jetzt kannst Du uns mal kennenlernen ...

Jetzt kannst Du uns mal kennenlernen ...

18.04.2012 09:30 — Nordrhein-Westfalen

Nur noch kurze Zeit: Jetzt bis zum 31.05.2012 BDK-Mitglied in NRW werden und volle 12 Monate von der kostenlosen "Schnuppermitgliedschaft" profitieren.

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Versetzungen innerhalb der Kriminalpolizei ohne Altersgrenze - Aktueller Erlass schreibt Ausnahmen bei Versetzungen fest

Versetzungen innerhalb der Kriminalpolizei ohne Altersgrenze - Aktueller Erlass schreibt Ausnahmen bei Versetzungen fest

22.03.2012 16:27 — Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 22.03.2012 – Mit dem Erlass vom 08.03.2012 schreibt das Ministerium für Inneres und Kommunales die bereits 2011 praktizierten Ausnahmen von der Altersregelung bei Versetzungen von Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten aus persönlichen Gründen fest. Danach gilt für landesweite Versetzungen innerhalb der Kripo die zur Verjüngung der Kripo festgelegte Altersbeschränkung nicht

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erstellt von BDK zuletzt verändert: 14.09.2010 17:36
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