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BDK Bezirksverband HochsauerlandHerzlich Willkommen auf der Website des BDK Bezirksverbandes Hochsauerland. Der BDK ist der einzige gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und anderer in der Kriminalitätssachbearbeitung tätiger Polizeiangehöriger. Aktuelles
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert nachhaltige Verbesserung der Personalsituation
03.04.2012 18:21
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Hochsauerland
Gegenwärtiges Personalberechnungs-System ist realitätsfremd und beschleunigt nur den Schritt zum endgültigen „Kollaps“ der Kripo in Nordrhein-Westfalen Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Hochsauerland sieht in Innenminister Ralf Jäger die Hoffnung auf eine bessere Zukunft für die Kriminalpolizei.
07.03.2011 17:53
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Hochsauerland
Der im Amt bestätigte BDK-Vorsitzende Thomas David bedankt sich für die engagierte und erfolgreiche Arbeit der Kripo im HSK. Im Mittelpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Hochsauerland im Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am 24. Februar 2011 in Meschede stand die Wahl des Vorstandes. Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen
BDK legt Forderungen zum zukünftigen Regierungsprogramm von SPD und B90/Die Grünen vor
21.05.2012 17:15
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Nordrhein-Westfalen
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat wie schon zur Landtagswahl 2010 auf die Vorlage so genannter „Wahlprüfsteine“ verzichtet und legt stattdessen eine Stellungnahme mit den dringend notwendigen Maßnahmen zur Gestaltung einer effektiven und effizienten Kriminalitätsbekämpfung vor. Bei der Formulierung von Kriterien für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung orientiert sich der BDK am Thema des Sachverständigengespräches des Innenausschusses, das bedauerlicherweise aufgrund der Auflösung des Landtages nicht mehr durchgeführt wurde: „Kriminalitätsbekämpfung intensivieren und Aufklärungsquote nachhaltig steigern“ NRW darf nicht zum Spielfeld von Extremisten werden
07.05.2012 20:48
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Nordrhein-Westfalen
Gewaltexzesse salafistischer Extremisten beenden - Provokationen durch Pro NRW unterbinden Ausgleichszahlung (Pension) bei besonderen Altersgrenzen - Neue Rechtsentwicklung bei Anträgen nach § 115 Abs. 3 LBG NRW
05.05.2012 10:58
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Nordrhein-Westfalen
Relativ wenig bekannt, auch unter Polizeibeamten, ist der Umstand, dass jeder Polizeibeamte wenn er bereits mit 62 (statt mit 65, wie andere Beamte) in den Ruhestand tritt, einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach § 48 BeamtVG hat. Im Höchstfall, der gleichzeitig auch der Regelfall ist, beträgt diese Zahlung immerhin 4.091 €. Jetzt kannst Du uns mal kennenlernen ...
18.04.2012 09:30
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Nordrhein-Westfalen
Nur noch kurze Zeit: Jetzt bis zum 31.05.2012 BDK-Mitglied in NRW werden und volle 12 Monate von der kostenlosen "Schnuppermitgliedschaft" profitieren.
erstellt von BDK
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zuletzt verändert:
02.04.2012 20:13
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