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BDK Bezirksverband OberhausenAls Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberhausen begrüße ich Sie herzlich auf unserer Homepage. Der Bezirksverband Oberhausen vertritt als bei weitem mitgliederstärkste Berufsorganisation innerhalb der Kriminalpolizei Oberhausen die Interessen der Kriminalistinnen und Kriminalisten sowie der Angestellten, die in diesem Bereich tätig sind. Ich freue mich nun Ihnen unsere Intranet- und Internetwebseite zu präsentieren, welche eine einheitliche Struktur mit der Webseite vom Bundesvorstand zeigt. Für den Bezirksverband Oberhausen Ihr Reinhard Gerlach Aktuelles
Eine gelungene Fahrt nach Berlin zum Deutschen Bundestag
18.05.2012 22:50
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Oberhausen
Am 11.05.2012 hatten wir die Möglichkeit zum Deutschen Bundestag nach Berlin zu fahren. Zwei ereignisreiche Tage erwarteten die Teilnehmer. Es war eine tolle Tour. Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen
BDK legt Forderungen zum zukünftigen Regierungsprogramm von SPD und B90/Die Grünen vor
21.05.2012 17:15
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Nordrhein-Westfalen
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat wie schon zur Landtagswahl 2010 auf die Vorlage so genannter „Wahlprüfsteine“ verzichtet und legt stattdessen eine Stellungnahme mit den dringend notwendigen Maßnahmen zur Gestaltung einer effektiven und effizienten Kriminalitätsbekämpfung vor. Bei der Formulierung von Kriterien für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung orientiert sich der BDK am Thema des Sachverständigengespräches des Innenausschusses, das bedauerlicherweise aufgrund der Auflösung des Landtages nicht mehr durchgeführt wurde: „Kriminalitätsbekämpfung intensivieren und Aufklärungsquote nachhaltig steigern“ NRW darf nicht zum Spielfeld von Extremisten werden
07.05.2012 20:48
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Nordrhein-Westfalen
Gewaltexzesse salafistischer Extremisten beenden - Provokationen durch Pro NRW unterbinden Ausgleichszahlung (Pension) bei besonderen Altersgrenzen - Neue Rechtsentwicklung bei Anträgen nach § 115 Abs. 3 LBG NRW
05.05.2012 10:58
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Nordrhein-Westfalen
Relativ wenig bekannt, auch unter Polizeibeamten, ist der Umstand, dass jeder Polizeibeamte wenn er bereits mit 62 (statt mit 65, wie andere Beamte) in den Ruhestand tritt, einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach § 48 BeamtVG hat. Im Höchstfall, der gleichzeitig auch der Regelfall ist, beträgt diese Zahlung immerhin 4.091 €. Jetzt kannst Du uns mal kennenlernen ...
18.04.2012 09:30
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Nordrhein-Westfalen
Nur noch kurze Zeit: Jetzt bis zum 31.05.2012 BDK-Mitglied in NRW werden und volle 12 Monate von der kostenlosen "Schnuppermitgliedschaft" profitieren.
erstellt von BDK
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zuletzt verändert:
14.09.2010 14:31
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