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Antwortschreiben des Ministers zu aktuellen Fragen des BDK

26.10.2011 10:15

In seinem Schreiben vom 22.09.2011 beantwortete Innenmister Roger Lewentz anlässlich der letzten Besprechung im ISIM gestellte Fragen des Landesvorstandes.

Auflösung der Pensionsrückstellungen – Gegenrechnung bei Ausgaben für den öffentlichen Dienst

Nachdem Finanzminister Dr. Kühl am 16.06.2011 erläutert hatte, dass die aktuell rund 350 Millionen Euro umfassende Versorgungsrücklage im Zuge der Legislaturperiode (…) zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt und damit aufgelöst werden soll (Gegenrechnung bei Ausgaben für den öffentlichen Dienst), hatte der BDK darauf hingewiesen, dass damit das öffentlich-rechtliche Versorgungssystem in Frage gestellt wird und die Landesregierung hochriskant zu Lasten der Altersabsicherung spart. Gleichzeitig wurde auf die gesetzlich vorgeschriebene Zweckbindung der Pensionsrückstellungen hingewiesen.

Minister Lewentz führte hierzu aus:

„Die Problematik um die Versorgungsrücklage ist in Artikel 8 des Entwurfs des 1. Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung enthalten, das die Landesregierung am 31.August 2011 in den Landtag eingebracht hat.

Mit der darin u.a. beabsichtigten Änderung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds sollen Mittel aus der Versorgungsrücklage bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 zur zweckgerichteten Deckung der Versorgungsausgaben verwendet werden dürfen. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zwar ab dem Jahr 2012 aus dem Landeshaushalt keine Zuführungen für auf den 31. Dezember 2011 folgende allgemeine Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Versorgungsrücklage mehr erfolgen dürfen, aber dennoch an die Versorgungsrücklage weitere Zuführungen dadurch geleistet werden, indem der Basiseffekt der Vorjahre der Versorgungsrücklage weiterhin zu Gute kommt.

Die Zweckbindung der Versorgungsrücklage, die ausschließlich zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen zu verwenden ist, soll hierbei ausdrücklich gesetzlich betont werden.

Entsprechendes hat der Minister der Finanzen im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzes im Landtag am 14. September 2011 nochmals ausgeführt.

Unter Berücksichtigung dessen halte ich Ihre Sorge um eine Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Versorgungssystems durch diese beabsichtigten Änderungen für unbegründet.“

Einmalzahlung in 2011 - Nichtzahlung bei Elternzeit im April 2011

Erst mit Mittelung der Bezüge für den September 2011 erfuhren die Kolleginnen und Kollegen davon, dass sie die Einmalzahlung für 2011 per Gesetz nur erhalten, wenn sie im April 2011 mindestens an einem Tag im Dienst befindlich waren. Das hatte in mehreren Fällen zur Folge, dass im Falle der Inanspruchnahme von Elternzeiten im Monat April, bzw. über den Monat April hinweg, keine Zahlung erfolgte!

Minister Lewentz führte hierzu aus:

„Die entsprechende gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass Diejenigen eine Einmalzahlungen für den Monat April 2011 erhalten, die an mindestens einem Tag in diesem Monat Anspruch auf Dienstbezüge hatten. Wer z.B. aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeiten im April keinen Anspruch auf Dienstbezüge, sonderen lediglich Elterngeld hatte, erhält demzufolge keine Einmalzahlung.

Nach Auskunft aus dem Ministerium der Finanzen entspricht diese Bestimmung der von den Tarifvertragsparteien für den Beschäftigungsbereich ausgehandelten tarifvertraglichen Regelung vom 10. März 2011 (MinBl. Seite 174) sowie auch früheren sachgleichen tariflichen Vereinbarungen.

Damit wurde das Ergebnis des Tarifabschlusses für den Beschäftigungsbereich, wie seinerzeit von der Landesregierung in Aussicht gestellt, inhaltsgleich in den Beamtenbereich übernommen und umgesetzt. Eine Besserstellung von Beamtinnen oder Beamten, die z.B. aus familiären Gründen im April 2011 keine Dienstbezüge beanspruchen konnten, gegenüber Beschäftigten demnach nicht in Betracht kommen.

Diese, auch für mich zunächst den Zielen des Audit Beruf und Familie scheinbar widersprechende Regelung, erweist sich aber bei genauerer Prüfung mit Blick auf die zugrunde liegende Tarifvereinbarung und den besoldungsrechtlichen Schwerpunkt als konsequent und nachvollziehbar. Eine Befassung des Ministeriums der Finanzen mit dieser Thematik halte ich daher nicht mehr für zielführend.“

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist anzuerkennen, dass der Minister zeitnah und mit inhaltlicher Tiefe auf unsere Fragen geantwortet hat.

Was aber bleibt, das hat einen äußerst bitteren Geschmack!

In der Frage des Bestandschutzes unserer Altersabsicherung soll Vertrauen in die mehr als verschachtelten Haushalte der Landesregierung gesetzt werden.

In der Frage der entgangenen Einmalzahlung nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass es der Landesregierung nicht möglich zu sein scheint, die nach der tarifvertraglichen Regelung erst in der praktischen Anwendung entstandenen wenigen Härtefälle im Sinne von „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nachträglich zu lösen!

 

Der Landesvorstand

erstellt von Kuiper, Alexander zuletzt verändert: 26.10.2011 10:18
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