Der BDK im Gespräch mit Innenminister Lewentz
Trotz engen Terminkalenders nahmen sich Innenminister Roger Lewentz und der Leiter der Abteilung 4, Joachim Laux, am 09.09.2011 eine Stunde Zeit für ein Gespräch mit Vertretern des BDK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz.
Folgende Themen wurden in einer angenehmen und konstruktiven Atmosphäre angesprochen:
Optimierung der rheinland-pfälzischen Polizeiorganisation
Innenminister Lewentz stellte dar, dass es nicht mehr nur um eine „Optimierung“ der Polizei geht, sondern dass die laufenden Bemühungen der bereits tätigen Arbeitsgruppen von der aktuellen Realität überholt worden sind. Die verfassungsrechtlich nicht umkehrbare „Schuldenbremse“ zwingt nach nochmals geäußerter Vorgabe des Finanzauschusses auch im Innenministerium zu erheblichen Sparmaßnahmen. Gleichwohl sollen die Einsparvorgaben im Ministerium sachlich angemessen umgesetzt werden. Die Gewährleistung innerer Sicherheit hat nach wie vor oberste Priorität, die Funktionsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Polizei, wie auch die „Daseinsfürsorge für die Bevölkerung“ muss gewährleistet sein.
Die BDK-Vertreter wiesen darauf hin, dass es höchste Zeit sei die Karten auf den Tisch zu legen. Nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen gegenüber muss das „das Kind beim Namen benannt werden“. Es kann nicht akzeptiert werden, dass die konstruktiven, offenen und ehrlichen Bemühungen der Arbeitsgruppen im Rahmen der bislang vorgegebenen Maxime: „ergebnisoffen“ und „ohne Denkverbote“ – durch zeitgleich erhobene Einsparforderungen aus dem Ministerium konterkariert werden. Auch dürfen die Einsparungen nicht einseitig zu Lasten der Kriminalpolizei gehen. „Das Berufsbild der Polizei gerät mehr und mehr in Gefahr, unattraktiv zu werden!“ Der BDK forderte vor dem Hintergrund der geforderten Einsparungen im Bereich der kriminalpolizeilichen Führungsfunktionen, zukünftig mehr Wert auf Fachkarrieren zu legen und diese finanziell zu fördern.
Verfall von bereits geleisteter Mehrarbeit
Die derzeit bestehenden widersprüchlichen gesetzlichen Regelungen bergen die konkrete Gefahr des ersatzlosen Verfalls bereits geleisteter Mehrarbeit nach Ablauf von 3 Jahren. Innenminister Lewentz bestätigte die Sicht des BDK und sicherte zu, zukünftig gesetzeskonforme Regelungen zu schaffen. Auf der anderen Seite versicherte er, dass es seinem Ministerium gelingen wird, eine Lösung für die retrograde Problematik zu finden. An der Stelle erfolgte durch den BDK nochmals der Hinweis auf die seit langen geforderte Einführung von Lebensarbeitszeitkonten.
Beihilfe – geplante Veränderungen in den Beitragsbemessungen
Der BDK wies darauf hin, dass die geplanten Veränderungen in den Beitragsbemessungen zu ungerechter Behandlung, fehlender Planbarkeit und Transparenz, aber insbesondere auch zu spürbaren Kürzungen des Nettoeinkommens führen werden.
Auflösung der Pensionsrückstellungen – Gegenrechnung bei Ausgaben für den öffentlichen Dienst
Finanzminister Dr. Kühl erläuterte am 16.06.2011, dass die aktuell rund 350 Millionen Euro umfassende Versorgungsrücklage im Zuge der Legislaturperiode in gleichen Teilen zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt und damit aufgelöst werden soll (Gegenrechnung bei Ausgaben für den öffentlichen Dienst). Bereits am 21.06.2011 hatte der BDK öffentlich darauf hingewiesen, dass damit das öffentlich-rechtliche Versorgungssystem in Frage gestellt wird und die Landesregierung hochriskant zu Lasten der Altersabsicherung spart.
Aus diesem Grund wurde in dem Gespräch mit dem Minister auf die gesetzlich vorgeschriebene Zweckbindung der Pensionsrückstellungen verwiesen und zum Ausdruck gebracht, dass die von Dr. Kühl geäußerte Verfahrensweise rechtlich zu beanstanden ist.
Innenminister Lewentz erklärte, dass es hier zu Irritationen gekommen sei. Die Auflösung und Entnahme der Versorgungsrücklage würde ausschließlich dem Zweck der weiteren Auszahlung von Pensionen dienen. Er sicherte die Zuleitung entsprechender Schreiben des Finanzministeriums zu.
Einmalzahlung in 2011
Erst mit Mittelung der Bezüge für den September 2011 erfuhren die Kolleginnen und Kollegen davon, dass sie die Einmalzahlung für 2011 per Gesetz nur erhalten, wenn sie im April 2011 mindestens an einem Tag im Dienst befindlich waren. Das hatte in mehreren Fällen zur Folge, dass im Falle der Inanspruchnahme von Elternzeiten im Monat April, bzw. über den Monat April hinweg, keine Zahlung erfolgte!
Innenminister Lewentz war über diese praktische Auslegung nicht informiert und zeigte sich über die Auswirkungen in den beschriebenen Fällen bestürzt. Er bezeichnete sie spontan als ungerecht, mit den Zielen der Landesregierung (Audit Beruf und Familie) als nicht vereinbar und sicherte Abhilfe zu.
Ralph Hettwer, Stellv. BDK-Landesvorsitzender










