Neufassung des POG

Der BDK hat mit Schreiben vom 12.10.07 an das ISM ausführlich Stellung genommen zu den geplanten Änderungen im POG.
Inbesondere befürwortet der BDK den Wegfall des Richtervorbehalts für die molekulargenetische Untersuchung bei Toten und von Spurenmaterial sowie bei der präventiven Standortfeststellung eines Telekommunikationsteilnehmers.
Erweiterungsbedarf sieht der BDK jedoch noch bei § 18 i.V.m § 27 IV POG, wo es einer unstrittigen Regelung für die zur Eigensicherung erforderliche Erhebung personenbezogener Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen über die öffentlich zugänglichen Räume hinaus, z.B. Hinterhöfe, bedarf.
Ergänzungen fordert der BDK des weiteren für den § 8 POG (Grundrechtseinschränkungen sollten auch für Art. 8 GG möglich sein, da fast alle Vorfeldmaßnahmen bei Versammlungen Art. 8 GG zumindest tangieren), Anpassung der Belehrungspflichten in § 9 POG an die §§ 53, 54 StPO, Ausweitung der Zulässigkeit von Durchsuchungen zur Nachtzeit, z.B. bei lärmverursachenden Tonträgern, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen.
Zur Stellungnahme
Stellungnahme 2005
Nach Vorstellung der Fraktionen von SPD und FDP soll die präventive Wohnraumüberwachung weiter als notwendige Maßnahme der Gefahrenabwehr erhalten bleiben, da sie in Zeiten wachsender Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und durch die Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität weiterhin eine wichtige Befugnis zur Gefahrenabwehr darstellt.
Insoweit weicht das gemeinsame Vorhaben zumindest sehr deutlich von dem Grundsatzprogramm der Bundesliberalen ab, welche auf ihrem Bundesparteitag vom 5. - 7. Mai 2005 u.a. die konsequente Abschaffung der akustischen Wohnraumüberwachung beschlossen haben. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie sich die Landesliberalen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren verhalten werden.
Der BDK hat zur geplanten Änderung des § 29 POG ausführlich Stellung bezogen und seine Vorstellungen an die Regierungsparteien übermittelt.
Die vollständige Stellungnahme befindet sich hier.










