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Sozialkriminalität

Sozialkriminalität

Den Begriff "Sozialkriminalität" wird man in klassischen kriminologischen Lehrbüchern vergeblich suchen. Er umfasst unserer Auffassung nach den unberechtigten Bezug staatlicher Leistungen, die Missachtung von Zahlungsverpflichtungen und die Irreführung von Behörden im Rahmen des Erhalts von sozialen Gesundheitsleistungen. Sozialkriminalität umfasst damit neben den typischen Fällen des Sozialhilfemissbrauchs alle Handlungen rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Hand bzw. der Nichtabführung von Beiträgen an öffentliche Kassen. Sozialmissbrauch umfasst somit das breite Spektrum aller Leistungssysteme einschließlich des Steuer- und Gesundheitssystems.

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erstellt von BDK zuletzt verändert: 12.08.2010 11:43
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