Aktuelles
Ministerium reagiert auf Rechtsprechung „Heilpraktikerleistungen“
erstellt von Admin-Saar
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11.10.2010 10:02
Am 12.11.2009 (Az. 2 C 61.08) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, bei Heilpraktikerleistungen darf deren Beihilfefähigkeit nicht schematisch auf die seit 1985unverändert bestehenden „Mindestgebührensätze Heilpraktiker“ (GebüH) begrenzt werden.
erstellt von BDK
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zuletzt verändert:
12.08.2010 11:41










