Altersdiskriminierende Besoldung
Nachdem in der Vergangenheit erfolglos in dieser Angelegenheit geklagt wurde, gibt es jetzt eine neue Entwicklung der Rechtsprechung. In mehreren Urteile des Verwaltungsgerichts Halle vom 28.09.2011 (Aktenzeichen 5 A 63/10, 5 A 64/10 u. a.) hat dieses den klagenden Beamten rückwirkend Grundgehalt aus der höchsten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zuerkannt.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 08.09.2011, Az. C-297/10 und C-208/10) stellt die Bezahlung nach Altersstufen (wie im Falle des alten BAT bzw. BATO) ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung dar, weshalb die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufen geltend machen konnten.










