DNA-Wundermittel der Beweisführung?
Unter diesem Titel führte der BDK-Landesverband Sachsen am 7. Juni 2011 seine diesjährige Fachtagung in Dresden durch. Auch aus dem Nachbarland Brandenburg kamen Zuhörer.
Das große Interesse an diesem Thema beweist die Tatsache, dass von den rund 80 Teilnehmern fast 20 Nichtmitglieder des BDK zu den Gästen gehörten.
Wie immer eröffnete der Landesvorsitzende Uwe Baumert die Veranstaltung. Diesmal mit kritischen Worten zum Umgang der DNA-Daten im Rahmen der ED Behandlung.
DNA – ein Molekül mit faszinierendem Informationsgehalt
Dr. Andreas Rump
TU Dresden, Medizinische Fakultät, Institut für Klinische Genetik
Der erste Tagungsteil wurde durch Dr. Andreas Rump vom Institut für Klinische Genetik an der TU Dresden gestaltet. Dr. Rump schilderte in einem begeisternden Vortrag die Stationen der Suche durch Generationen von Wissenschaftlern und Forschern nach dem Stoff in dem die Information des Lebens enthalten ist.
Rechtliche Aspekte der DNA als Beweismittel im Strafverfahren
Oberstaatsanwalt Christian Avenarius
Staatsanwaltschaft Dresden
Zwischen Kaffee- und Mittagspause referierte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius über die rechtlichen Aspekte der DNA als Beweismittel im Strafverfahren. Den Hauptteil seines Vortrages bildeten seine Erläuterungen zum § 81 der StPO mit den Untergliederungen. Natürlich spielte der § 81 g, speziell die Regelung über den Umgang mit dem DNA-Identifizierungsmuster eines Beschuldigten und der Speicherung am BKA einen kontroversen Teil. Am Beispiel der Ermittlungen im Fall „Heller“ legte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius dar, wie die DNA-Analyse eine Täterschaft ausschloss.
Umgang und Priorisierung von Massendaten im Ermittlungsverfahren am Beispiel der SoKo Heller
EKHK Raiko Märtins
Landeskriminalamt Sachsen
Der Umgang und die Priorisierung von DNA-Massendaten im Ermittlungsverfahren am Beispiel der SoKo „Heller“ waren das Vortragsthema des EKHK Raiko Märtins vom LKA Sachsen. Nach einer kurzen Falleinführung berichtete Kollege Märtins über die konkreten Maßnahmen, die umfangreichen Vorbereitungen und die logistischen Probleme zur Massendatengewinnung von DNA-Identifizierungsmustern. Im Publikum gab es zu diesem Vortrag mehrere Zwischenfragen und Ergänzungen.
Beweiswert und Grenzen der forensischen DNA-Analytik
Dr. Ralf Nixdorf
Landeskriminalamt Sachsen, KTI
Den letzten aber dennoch interessanten
Tagesordnungspunkt gestaltete Dr. Ralf Nixdorf vom KTI des LKA Sachsen. Unter
der Überschrift „Beweiswert und Grenzen der forensischen DNA-Analytik“ zeigte
er die Probleme der DNA-Analytik deutlich auf.
Besonders die Verunreinigung der
Spuren als immer wieder auftretende negative Besonderheit bei der DNA-Analyse
kann nur durch Sensibilisierung, letztlich durch praxisorientierte und
hochwertige Ausbildungen deutlich zurückgedrängt werden. Ein schon oft gehörter
Satz (Dr. Thomas Müller auf der Fachtagung des BDK in Leipzig, 4./5. November
2003), dass die „Besten“ für die kriminaltechnische Tatortarbeit eingesetzt
werden sollen, honorierten die Zuhörer mit Beifall.
Zum Abschluss der überaus gelungenen
Tagung versprach Karsten Schlinzig die Fortführung der Fachtagungsreihe mit
weiteren qualifizierten Beiträgen und unterstrich damit den Kompetenzanspruch
des BDK.
Den Ausführlichen Text lesen Sie in der Fachzeitschrift „der kriminalist“ Heft 7/8, Landesteil Sachsen
Text und Fotos: Ralph-Peter Wilde










