Ausgleichzulage bleibt! ...aber das kann doch wohl noch nicht alles gewesen sein?
Die von der Landesregierung angekündigte Streichung der Ausgleichzulage (§ 48 BeamtVG) wird nicht umgesetzt. Das haben die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD in der vergangenen Woche öffentlich erklärt. Im Sommer hatte die Landesregierung die Streichung der Zulage als einzige Möglichkeit angesehen, die diesjährigen Beförderungen finanzieren zu können. Nicht bedacht wurde dabei offensichtlich die Wirkung dieses Vorhabens auf die Betroffenen.
Zahlreiche Proteste aus den Reihen der Gewerkschaften und der Betroffenen haben deutlich gemacht, dass dieser neuerliche Plan der buchstäbliche Tropfen zuviel gewesen wäre und das Vertrauen in die Politik nachhaltig beschädigt hätte.
Der BDK hat in zahlreichen Gesprächen mit den verantwortlichen Politikern immer wieder auf die absehbaren und die unkalkulierbaren Folgen für die Motivation der Landespolizei aufmerksam gemacht.
Ein vom BDK in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ergab in einem ersten Ansatz zudem deutliche Hinweise, dass das Verfahren rechtsfehlerhaft sein könnte.
Unsere Bemühungen waren erfolgreich - die Zulage bleibt.
Wir freuen uns für alle Kollegen und Kolleginnen, denen auch im nächsten Jahr beim Eintritt in den Ruhestand die Euro 4000,- ausbezahlt werden.
Wir bedanken uns bei den tapferen Parlamentariern, insbesondere bei denen der Regierungsfraktionen, die in letzter Minute verhindert haben, dass die Landesregierung erneut in das Portemonnaie der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen greift.
Wir möchten sie gleichzeitig ermuntern, auch über die anderen Zumutungen der letzten Jahre noch einmal nachzudenken. Die Themen sind bekannt:
- Weihnachtsgeld
- Heilfürsorge
- und nicht zuletzt warten auch immer noch 38 Kriminalhauptmeister/-innen auf
die Einlösung eines politischen Versprechens!
Wo ein politischer Wille ist, findet sich auch ein politischer Weg. Das hat die Diskussion um die Ausgleichzulage eindeutig gezeigt.










