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Beförderungen 2011 - Recht und billig oder doch recht teuer?

18.11.2010 13:25

In den letzten Wochen gab es reichlich Spekulationen über die anstehende Beförderungsrunde zu Beginn des neuen Jahres. Eine zeitliche Verschiebung der Ernennungen im gehobenen Dienst auf den 1. März 2011 nahm bereits konkrete Formen an. Jetzt haben wir mehr Klarheit! Gut so! Vorbehaltlich des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens im Dezember wird es zum 1. Januar 2011 deutlich mehr als 600 Beförderungen geben. Davon entfallen auf die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei über 90 Ernennungen.

 

Die Beförderungen werden einerseits durch die Besetzung freiwerdender Stellen aufgrund von Pensionierungen, andererseits aber auch durch so genannte Strukturmaßnahmen möglich. 

Im Klartext:  Der Innenminister hat sich beim Finanzminister erfolgreich um zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten bemüht. Dafür mal ein „Danke, Herr Minister!"

Der BDK nimmt darüber hinaus mit Freude zur Kenntnis, dass auch die Anhebung von Stellen im Tarifbereich beabsichtigt ist. 

Der BDK-Landesvorsitzende Stephan Nietz begrüßt die Entscheidung der Landesregierung: „Nach vielen Rückschlägen in den letzten Jahren und Verunsicherung in den letzten Wochen ist dies eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei. Dieser Lichtblick weist jedoch deutliche Schattenseiten auf. Denn zur ganzen Wahrheit gehört auch dies: Die Ernennungen werden durch Einsparungen im Personalhaushalt der Landespolizei in den Jahren 2013 bis 2020 in einer Größenordnung von über 20 Mio. Euro gegenfinanziert.“ 

Der BDK-Landesvorsitzende weist auf die anstehende Verlängerung der Lebensarbeitszeit ab 2012 sowie die geplante Streichung der Ausgleichszulage für die in Ruhestand gehenden Kolleginnen und Kollegen ab 2013 hin.

Der Einspareffekt der Lebensarbeitszeitverlängerung wird durch verringerte Einstellungszahlen ab 2013 erreicht. Die kontinuierliche Verjüngung des Personals der Landespolizei wird damit unterbrochen.

Die Streichung der Ausgleichszulage geht zu Lasten unserer lebensälteren Kolleginnen und Kollegen. Die Beförderungen dadurch zu finanzieren, dass die in Pension gehenden Kolleginnen und Kollegen um einen Betrag von mehr als 4.000 Euro gebracht werden, ist unanständig und darüber hinaus rechtlich unhaltbar. Wir sagen unseren Mitgliedern bei Bedarf schon jetzt Rechtsschutz in dieser Angelegenheit zu. 

Angesichts der Tatsache, dass Kriminaloberkommissarinnen und -oberkommissare auf Dienstposten der Kategorie F nur dann eine Chance haben in die Besoldungsgruppe  A 11 befördert zu werden, wenn sie die Leistungsebene 1 in ihrer aktuellen Beurteilung vorweisen können, fällt es dem Bund Deutscher Kriminalbeamter schwer, nachhaltige Struktur-maßnahmen in dem anstehenden “Beförderungspaket” zu erkennen. 

Der BDK wird darüber hinaus auch die Entwicklung bei der Realisierung der zweigeteilten Laufbahn in der Kriminalpolizei im Visier behalten. Hier heißt es für das Innenministerium: Wort halten! In spätestens drei Jahren sollen die Amtsbezeichnungen Kriminalhauptmeisterin und Kriminalhauptmeister der Vergangenheit angehören. 

Für den Tarifbereich erwartet der BDK, dass jetzt umgehend der Spielraum für Höhergruppierungen genutzt wird. 

“Es muss endlich aufhören, dass die Tarifbeschäftigten vor den Arbeitsgerichten um eine angemessene Bezahlung streiten müssen!“. erneuert Stephan Nietz die Forderung des BDK.

 

 Der Landesvorstand

 

erstellt von Hoelk, Philipp zuletzt verändert: 19.11.2010 17:02
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