Übernahme des Tarifergebnisses der Länder für die Beamten
Das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auf das sich die Länder mit den Gewerkschaften am 1. März 2009 in Potsdam einigten, soll in Schleswig-Holstein zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen werden.
Dieses kündigte Finanzminister Rainer Wiegard in einer Pressemeldung des Finanzministeriums vom 3. März 2009 an. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits in Vorbereitung und soll dem Kabinett zeitnah vorgelegt werden, um eine ebenso zeitnahe Beratung im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu gewährleisten.
Folgende Änderungen ergeben sich somit für die Beamtinnen und Beamten:
- zum 1. März 2009 werden die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sowie die Anwärterbezüge zunächst um einen Sockelbetrag von 40 Euro angehoben plus anschließend dann eine Erhöhung um 3 %
- Für Januar und Februar 2009 erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von zusammen 40 Euro
- Zum 1. März 2010 werden die Versorgungsbezüge und Besoldungen noch einmal um 1,2 % erhöht
Diese 3 Schritte sollen unter Beachtung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001, das eine schrittweise Verminderung der Ruhegehälter vorgesehen hat, auch auf den Versorgungsbereich angewendet werden.
Somit ist nach langer Zeit einmal wieder ein Tarifergebnis inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen worden.
Der Landesvorstand










