Koalition des Aufbruchs
Leistungsfähige Polizei - konsequentes Verfolgen von Straftaten Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen die Gewissheit haben, dass Straftaten konsequent verfolgt werden. Voraussetzung ist für CDU und FDP eine in der Fläche präsente und personell gut ausgestattete Landespolizei.
Vorstehender Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag der regierenden Parteien im nördlichsten Bundesland der Republik lässt in Reihen der Kriminalisten im Lande sowie im LKA die Hoffnung aufkommen, dass die politisch Verantwortlichen registriert haben, dass einer technisch und taktisch auf dem neuesten Stand agierenden Klientel in der OK, in der Wirtschaftskriminalität sowie anderen Kriminalitätsfeldern nur mit einer ebenso aktuellen Ausstattung adäquat begegnet werden kann.
Dieser Hoffnungsschimmer verblasst jedoch mit einer Halbwertzeit im Sekundenbereich.
Wo einerseits für die Verdoppelung der Diäten der Abgeordneten sowie zur Stützung der "bedürftigen" HSH-Nordbank- und anderer Aktionäre - Milliarden Euro aufgebracht werden können, ist für die doch so wichtige Verfolgung von Straftaten nicht einmal das Notwendigste vorhanden.
Die tatsächlichen Verhältnisse einer "modern ausgerüsteten" Polizei Schleswig-Holsteins zeigen sich bereits an den uns zur Verfügung gestellten Dienstkraftfahrzeugen. Bis vor Kurzem wiesen geleaste Fahrzeuge von der technischen Ausstattung als auch von der Größe her Rahmenbedingungen auf, die akzeptabel waren.
Freisprechanlagen ermöglichten den Kolleginnen und Kollegen, die häufig auch allein im Rahmen der Ermittlungen auf Dienstreisen im Bundesgebiet unterwegs sind, eine ständige Erreichbarkeit, Verkehrsmeldungen zeigten den günstigsten Weg zum Ziel. Auch größere Asservatenmengen, im Bereich der Wirtschaftskriminalität der Regelfall, waren handhabbar.
Nachdem nun für die Gesamtpolizei die Bedürfnisse nicht mehr durch die Praktiker in der Fläche sondern durch ein zentrales LPA festgelegt werden, stellt sich die Definition der "modernen Ausrüstung" doch etwas anders, leider nicht positiv, dar.
Wie man im Norden über Freisprechanlagen, aber auch über Radios in den Dienstkraftfahrzeugen denkt, wird durch den nachstehenden Auszug aus einem, zwischenzeitlich anders gefassten, Erlass des LPA, aber auch durch die anschließenden Aufnahmen aus einem neuen Fahrzeug deutlich.
Aus Sicht des Dezernates 12 (des LPA) ist der Einbau von Freisprecheinrichtungen in dienstlichen Leasingfahrzeugen nicht zwingend erforderlich. Auf das dienstliche Handy als erforderliches Einsatzmittel kann auch ohne Freisprecheinrichtung zurückgegriffen werden.
In die Entscheidung des Dezernates 12 sind folgende Punkte eingeflossen:
- Im städtischen Revierdienst ist ein Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung möglich.
- Ein einzelner Beamter hat die Möglichkeit an den Fahrbahnrand zu fahren und den Anruf entgegen zu nehmen oder diesen auch zu ignorieren, wenn ein Anhalten nicht zeitnah möglich ist. Die Funktion der Mailbox kann genutzt werden.
- Die Rufumleitung kann auf die Rufnummer der Einsatzleitstelle geschaltet werden.
- Durch die Einführung des Digitalfunks wird die Möglichkeit bestehen, Handygespräche mit dem Funkgerät zu führen, so dass sich Freisprecheinrichtungen für Handys erübrigen.
Hierzu nur diese Anmerkungen:
- der Dienstbereich erstreckt sich bekanntermaßen - vielleicht aber doch nicht allen Mitarbeitern bekannt - nicht nur über ein Stadtgebiet
- Das Anhalten auf Bundesautobahnen und anderen Kraftfahrstraßen ist, das sollte auch im LPA bekannt sein, nicht zulässig
- Der Einsatzleiter ist in den seltensten Fällen ein "Allrounder" mit erforderlichem Detailwissen im OK-, Wikri- oder auch RG-Gebiet
- Die Einführung des Digitalfunks steht in SH in nächster Zukunft nicht bevor.
Gravierend negativ dürfte sich auch die durch die Fahrzeuggröße bzw. den Fahrzeugtyp bedingte und sehr eingeschränkte Ladekapazität der den Dienststellen zugestandenen Kfz. bemerkbar machen.
Gerade für den Bereich der kriminalpolizeilichen Ermittlungen mit dem Ziel der Beweisführung, nicht nur i. Z. m. der Wikri-Bekämpfung, ist ein großes Asservatenaufkommen kennzeichnend. In unserem Bundesland führte der Umgang hiermit auch zu Sonderaufgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Spezialdienststellen im Zusammenhang mit BAO`s. Die beschlagnahmten umfangreichen Beweismittel, u. A. Geschäftsunterlagen, füllen jeweils mehrere, zumeist 4 bis 8 Umzugskartons. Bisher zur Verfügung stehende Fahrzeuge ließen den Transport auch zu.
Wie die nachstehenden Bilder belegen, können mit den neuen Fahrzeugen maximal zwei dieser Kartons im Laderaum untergebracht werden, nicht gefaltete Leerkartons lassen sich nicht verstauen.
Es stellt sich nun die Frage, ob zukünftig
- ...Firmengebäude oder andere größere Objekte nur noch durch zwei Kolleginnen und Kollegen durchsucht werden sollen, um die Rücksitze für Asservate nutzen zu können,
- ...mehr Fahrzeuge eingesetzt werden sollen
- ...von der Beschlagnahme größerer Mengen an Beweismitteln Abstand genommen werden soll oder
- ...einem vorliegenden Antrag mit einer entsprechenden Begründung zur Beschaffung geeigneter Fahrzeuge entsprochen wird.
Dem BdK im hiesigen Bereich gibt die derzeitige Entwicklung im Polizeibereich sehr zu denken.
Sowohl in organisatorischer Hinsicht als auch in Bezug auf die Ausrüstung kann eine Übereinstimmung mit den Zielen des Koalitionsvertrages nicht festgestellt werden.
Den Ankündigungen der Politik folgend, könnten jetzt auch die Verantwortlichen im LPA zur Einsicht kommen.
Schau`n wir mal, ob die Bemühungen des BdK in Sachen Ausrüstung / Ausstattung von Erfolg gekrönt sein werden.










