Rechtsstreitverfahren zu Sonderzahlung 2009
02.12.2009 19:00
Ein Antrag auf Neufestsetzung der Sonderzahlung für 2009 ist nicht erforderlich, sodenn in 2007 oder 2008 schon einer gestellt wurde. Mitteilung aus dem Innenministerium und Schreiben an alle Beamtinnen und Beamten.
erstellt von Der Landesvorstand
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zuletzt verändert:
09.09.2010 23:03










