Fachforum – Tatort Netz
Möglichkeiten und Grenzen der kriminalistischen Sachbearbeitung - Mittwoch, 02. November 2011 in Erfurt
Die technologischen Entwicklungen unserer Zeit sind unaufhaltsam und führen zu neuen Tatorten, zu neuen Kriminalitätsphänomenen.
Sie rufen veränderte Tat- und Täterstrukturen hervor und die Nutzung der modernen Kommunikationstechnologien ist heute vielfach Bestandteil der Kriminalität, die unsere Sicherheit berührt.
Die Sicherheitsbehörden in der Strafverfolgung und in der Gefahrenabwehr stehen ständig vor neuen Herausforderungen und technischen Problemen.
Die Ermittlung von Tatverdächtigen, die durchaus Spuren in der virtuellen Welt hinterlassen, ist ohne Zugriff auf und die Auswertung von Telekommunikationsdaten erheblich erschwert und teilweise unmöglich. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010, mit der die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber für verfassungswidrig erklärt wurde, findet diese Vorratsdatenspeicherung in Deutschland derzeit nicht mehr statt und die Polizei kann somit auf die entsprechenden Daten nicht mehr zugreifen. Mindestspeicherfristen sind ein unverzichtbares Instrument für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung. Nach dem Wegfall der Regelung ist eine Schutzlücke eingetreten, es besteht ein erhebliches Sicherheitsdefizit. Sicherheit ist jedoch eine Kernaufgabe staatlicher Daseinsvorsorge.










