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Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Thüringen
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Offener Brief an die Ministerpräsidentin

24.05.2011 15:05

Wir Kriminalbeamte protestieren gegen die Hinhaltepolitik Ihrer Regierung!


Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,

ein weiterer Monat ist ohne eine Stellungnahme des Landes Thüringen gegenüber seinen Beamten bezüglich der Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vergangen!

Wir erinnern Sie daran: Am 04.04.2011 forderten die GdP und der BDK in einem offenen Brief Ihren Finanzminister Wolfgang Voß auf, einer Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Beamten zuzustimmen.

Auf konkrete Nachfrage, verweist der Finanzminister immer wieder auf die noch laufende Haushaltsverhandlung. So auch jüngst in einem Interview der TA, erschienen am 14. Mai 2011.

Der BDK Landesverband Thüringen fordert an dieser Stelle die Landesregierung auf, die geleistete Arbeit der Beamtinnen und Beamten zu honorieren.

Es ist an der Zeit, die durch die gesamte Thüringer Polizei geleistete Arbeit anzuerkennen und Leistung gerecht zu alimentieren.

Wir erinnern Sie auch daran, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, nicht nur wir Polizeibeamte sind an Recht und Gesetz gebunden, sondern auch die vollziehende Gewalt, wie Ministerien, Behörden etc.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Verfassung des Freistaates stellen klare Regeln für den Gesetzgeber auf. Artikel 33, Absatz 5 des Grundgesetzes legt fest, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Beamtentums zu regeln ist. Im Artikel 20 des Grundgesetzes ist verankert, dass die vollziehende Gewalt, also Ministerien, Behörden, Dienststellen etc. und natürlich alle Beschäftigten und Beamten an Gesetz und Recht gebunden sind.

Wir Polizisten müssen uns tagtäglich bei unserer Aufgabenerfüllung an diesem Maßstab messen lassen. Es drängt sich uns der Eindruck auf, dass in ihrem Kabinett diese Normen entweder nicht verstanden oder vergessen wurden.

  • Denn wie sonst ließe sich erklären, dass der Finanzminister dieses Landes seinen Beamten die Leistung verwehrt, die er seinen Tarifbeschäftigten mittlerweile schon ausgezahlt hat?

  • Denn wie sonst ließe sich erklären, dass es trotz fehlender gesetzlicher Grundlagen zur Umorganisation der Thüringer Polizei schon Regelungen zum Umzug von Beamten gibt und konkrete Terminketten an die betroffenen Dienststellen verfügt werden?

  • Denn wie sonst ließe sich erklären, wie diese Kosten kofinanziert sind? Haben nicht erst in den vergangenen Wochen Mängel in der Einhaltung des Haushaltsrechtes gerade im Bereich des Innenministeriums medienwirksam „die Runde“ gemacht?


Unsere Berufsvertretung hat sich zu der geplanten Optimierung der Strukturen mehrfach und sachbezogen geäußert. Der Landtag hat diese Argumente zu prüfen und es besteht die Erwartung, dass er sie in seine Entscheidung einbeziehen wird. Dabei wollen wir die Augen nicht vor den finanziellen Sachzwängen des Landes verschließen. Bei der Frage der Besoldungsanpassung kann der Sachzwang jedoch nicht nur die Beamten treffen.

 

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,

haben Ihrer Meinung nach, die Thüringer Kriminalbeamtinnen und -beamten die Erhöhung ihrer Besoldung nicht verdient? Wenn dies Ihre Auffassung ist, dann erklären Sie es öffentlich. Es muss endlich aufhören, dass in dieser Frage weiter rumlaviert wird.

Wir werden diese Hinhaltetaktik nicht weiter hinnehmen.

 

 

Bund Deutscher Kriminalbeamter Erfurt, 15. Mai 2011

Landesverband Thüringen

Landesvorstand

 

 

 

Für redaktionelle Rückfragen: 0171 177 9 553

Helga Jürgens, Landesvorsitzende

erstellt von Schiele, Frank zuletzt verändert: 24.05.2011 18:05
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