Offener Brief an die Ministerpräsidentin
Wir Kriminalbeamte protestieren gegen die Hinhaltepolitik Ihrer Regierung!
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,
ein weiterer Monat ist ohne eine Stellungnahme des Landes Thüringen gegenüber seinen Beamten bezüglich der Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vergangen!
Wir erinnern Sie daran: Am 04.04.2011 forderten die GdP und der BDK in einem offenen Brief Ihren Finanzminister Wolfgang Voß auf, einer Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Beamten zuzustimmen.
Auf konkrete Nachfrage, verweist der Finanzminister immer wieder auf die noch laufende Haushaltsverhandlung. So auch jüngst in einem Interview der TA, erschienen am 14. Mai 2011.
Der BDK Landesverband Thüringen fordert an dieser Stelle die Landesregierung auf, die geleistete Arbeit der Beamtinnen und Beamten zu honorieren.
Es ist an der Zeit, die durch die gesamte Thüringer Polizei geleistete Arbeit anzuerkennen und Leistung gerecht zu alimentieren.
Wir erinnern Sie auch daran, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, nicht nur wir Polizeibeamte sind an Recht und Gesetz gebunden, sondern auch die vollziehende Gewalt, wie Ministerien, Behörden etc.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Verfassung des Freistaates stellen klare Regeln für den Gesetzgeber auf. Artikel 33, Absatz 5 des Grundgesetzes legt fest, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Beamtentums zu regeln ist. Im Artikel 20 des Grundgesetzes ist verankert, dass die vollziehende Gewalt, also Ministerien, Behörden, Dienststellen etc. und natürlich alle Beschäftigten und Beamten an Gesetz und Recht gebunden sind.
Wir
Polizisten müssen uns tagtäglich bei unserer Aufgabenerfüllung an
diesem Maßstab messen lassen. Es drängt sich uns der Eindruck auf,
dass in ihrem Kabinett diese Normen entweder nicht verstanden oder
vergessen wurden.
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Denn wie sonst ließe sich erklären, dass der Finanzminister dieses Landes seinen Beamten die Leistung verwehrt, die er seinen Tarifbeschäftigten mittlerweile schon ausgezahlt hat?
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Denn wie sonst ließe sich erklären, dass es trotz fehlender gesetzlicher Grundlagen zur Umorganisation der Thüringer Polizei schon Regelungen zum Umzug von Beamten gibt und konkrete Terminketten an die betroffenen Dienststellen verfügt werden?
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Denn wie sonst ließe sich erklären, wie diese Kosten kofinanziert sind? Haben nicht erst in den vergangenen Wochen Mängel in der Einhaltung des Haushaltsrechtes gerade im Bereich des Innenministeriums medienwirksam „die Runde“ gemacht?
Unsere
Berufsvertretung hat sich zu der geplanten Optimierung der Strukturen
mehrfach und sachbezogen geäußert. Der Landtag hat diese Argumente
zu prüfen und es besteht die Erwartung, dass er sie in seine
Entscheidung einbeziehen wird. Dabei wollen wir die Augen nicht vor
den finanziellen Sachzwängen des Landes verschließen. Bei der Frage
der Besoldungsanpassung kann der Sachzwang jedoch nicht nur die
Beamten treffen.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,
haben Ihrer Meinung nach, die Thüringer Kriminalbeamtinnen und -beamten die Erhöhung ihrer Besoldung nicht verdient? Wenn dies Ihre Auffassung ist, dann erklären Sie es öffentlich. Es muss endlich aufhören, dass in dieser Frage weiter rumlaviert wird.
Wir werden diese Hinhaltetaktik nicht weiter hinnehmen.
Bund Deutscher Kriminalbeamter Erfurt, 15. Mai 2011
Landesverband Thüringen
Landesvorstand
Für redaktionelle Rückfragen: 0171 177 9 553
Helga Jürgens, Landesvorsitzende










