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Sicherheitsgefühl der Bürger nimmt ab, wie das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden

31.01.2012 07:55

Die Berichterstattung der Medien zum Thema Vorratsdatenspeicherung (TA vom 28.01.2012) vermittelt einen fatalen Eindruck beim Leser.

Auf Grundlage einer Studie des Bundjustizministeriums soll dem Bürger suggeriert werden, dass Ermittlungen auch bei schweren Straftaten ohne Vorratsdatenspeicherung möglich  bzw. ohne diese nur geringe Auswirkungen zu verzeichnen sind. Dies ist ein völliges verzerrtes Bild, welches von den Ermittlungen abgegeben wird.  Die BDK-Landesvorsitzende Helga JÜRGENS stellt fest:

  • dass trotz verantwortungsvollen Umgangs mit Daten bei Vernetzung derselben eine Zunahme des Missbrauchs von Informations- / Telekommunikationsdaten und damit im Zusammenhang stehend eine zunehmende Herausforderung in der Bekämpfung dieser Straftaten besteht;

 

  • was technisch möglich ist, muss rechtlich abgesichert werden. Die Ermittlung von Tatverdächtigen, die durchaus Spuren in der virtuellen Welt hinterlassen, ist ohne Zugriff auf und die Auswertung von Telekommunikationsdaten erheblich erschwert und teilweise unmöglich. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2010, mit der die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber für verfassungswidrig erklärt wurde, findet diese Vorratsdatenspeicherung in Deutschland derzeit nicht mehr statt und die Polizei kann auf diese Daten nicht mehr bzw. nur noch in ungenügendem Maße zugreifen.


Innenminister Geibert  betonte in einer Stellungnahme anlässlich eines BDK-Fachforums am 02.11.2011 in Erfurt, dass den Ermittlern derzeitig „krüppelhaftes Werkzeug“ an die Hand gegeben werde.

Die BDK-Landesvorsitzende  Helga JÜRGENS fordert von den Fraktionen des Thüringer Landtages und vom Thüringer Innenminister:

  • Darauf Einfluss zu nehmen, das die Speicherung von Telefon- und Internetdaten gesetzlich so geregelt wird, dass nicht der Täter, sondern die Opfer von Straftaten geschützt werden.

 

  • Durch entsprechende Anträge auf die schnellst mögliche Umsetzung des bestehenden EU-Rechtes zu dringen und einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und die damit verbundene Datenspeicherung so zu gestalten, dass Ermittlungen beschleunigt und nicht behindert werden. 

 

  • Als Bundesland darauf hinzuwirken, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zügig und verfassungskonform in Deutschland umgesetzt wird. In diesem Sinne ist beim Bund auf die Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens Einfluss zu nehmen.


Wer den Datenschutz in Gesetzlichkeiten so kompliziert gestaltet, dass er dem Täter mehr nützt, als dem Geschädigten, der muss den Menschen dieses Landes auch sagen, dass er an einer wirksamen Strafverfolgung nicht interessiert ist und hierfür die Konsequenzen (Zunahme neuer Kriminalitätsformen insbesondere im Internet) tragen.     

Der Landesvorstand

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Helga Jürgens, Landesvorsitzende

erstellt von BDK Admin zuletzt verändert: 31.01.2012 07:55
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