Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?
Gemäss Bundessatzung kann die ordentliche Mitgliedschaft erwerben:
- Angehörige der deutschen Kriminalpolizei
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
- Angehörige der Einrichtungen im Sinne der vorgenannten Bereiche
Förderndes Mitglied kann werden, wer bereit ist, die satzungsgemäßen Ziele des BDK zu unterstützen. Die Ehegatten verstorbener ordentlicher Mitglieder können die Hinterbliebenenmitgliedschaft erwerben.
Aber auch heute gilt noch unverändert für uns:
Einigkeit macht auch Minderheiten stark. Darum, zeige Solidarität, entschließe Dich - und werde Mitglied im BDK!
Wir haben Sie überzeugt?
Dann können auch Sie Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter werden. Füllen Sie einfach unsere Beitrittserklärung aus und übersenden diese Ihrem Landesverband.
Oder noch schneller: Einfach als Fax +49 (0) 30.24 630 45 29 an die Bundesgeschäftsstelle senden.










