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Wer kann Mitglied werden?

Alle in der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzten Beamten und Tarifbeschäftigten des BKA, der BPOL und der Zollfahndung. Auch nicht im Polizeidienst beschäftigte Personen können eine "fördernde Mitgliedschaft" erwerben (Zustellung Zeitschrift der kriminalist), sofern sie die Ziele des BDK unterstützen.

 

Monatlicher Mitgliedsbeitrag für Beamte im Verband Bund

Für die umfangreichen Leistungen, die Ihnen eine Mitgliedschaft im BDK bietet, zahlen Sie vergleichsweise günstige monatliche Beiträge (0,55 % der ersten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe):

A7, PM 10,78€ A13, EPHK, KR
19,16€
A8, POM 11,43€ A14, KOR, POR 19,71€
A9, KK, PK, PHM 12,37€ A15, KD, PD 24,09€
A10, KOK, POK 13,28€ A16, LtdKD
26,57€
A11, KHK, PHK 15,24€ Anwärter
pauschal
3,00 Euro
A12, KHK, PHK 16,34€

(Beispiele, gültig ab 01.01.2012)
(Beispiele TVÖD: 4-7,54€; 5-7,94€, 6-8,29€, 7-8,45€, 8-9,02€, 9-9,64€, 10-10,90€, 11-11,32€, 12-11,72€, 13-13,07€, 14-14,17€)

Falls Sie Mitglied in einer anderen Polizeigewerkschaft sind lohnt sich ein Vergleich. Unserer Beiträge liegen zum Teil deutlich unter denen anderer Polizeigewerkschaften bei vergleichbaren Leistungen.

Fördermitglieder: Juristische Personen zahlen einen monatlichen Mindestbeitrag, welcher der Besoldungsstufe A 15 entspricht, natürliche Personen einen Mindestbeitrag nach der Besoldungsstufe A 7. (VDT-Beschluss vom 29.06.2011, gültig ab Eintritt 01.08.2011)


Wie kann ich Mitglied werden?

Ganz einfach: Füllen Sie das Online-Formular aus oder laden Sie sich das Beitrittsformular herunter oder fordern Sie es in der Landesgeschäftsstelle an (wenn Sie noch Mitglied in einer anderen Gewerkschaft sind) und schicken es ausgefüllt und unterschrieben an den BDK. Für Sie problemlos und portofrei.
Bitte beachten: Die Kündigungsfrist in anderen Polizeigewerkschaften beträgt 6 Wochen zum jeweiligen Quartalsende. Sie gehen beim BDK keinen Knebelvertrag mit Mindestlaufzeit o.ä. ein. Wir wollen Sie mit unserer Leistung und Fachkompetenz überzeugen!

Der Vorstand würde sich freuen, auch Sie demnächst als Mitglied im BDK, Verband Bund begrüßen zu dürfen. Aber auch heute gilt noch unverändert für uns:

"Einigkeit macht auch Minderheiten stark" - Darum, zeige Solidarität, entschließe Dich und werde Mitglied im BDK

erstellt von BDK zuletzt verändert: 19.01.2012 17:41
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Kontakt
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BDK- Verband Bund
Geschäftsführer Arne Bischoff
Seestr. 7a
15236 Frankfurt (Oder) 
Tel.: (0335) 4013108
Fax: (0335) 2316161
E-Mail : v.bund@bdk.de

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