Sonderrechtsschutz

Sonderrechtsschutz ist die Gewährung von außervertraglichem Rechtsschutz gemäss BDK - Rechtsschutzordnung und -Sozialordnung bei ausschließlicher oder teilweiser Kostenübernahme durch die Bundeskasse oder einer Landeskasse aus dem Beitragsaufkommen des BDK.
erstellt von BDK
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zuletzt verändert:
12.08.2010 11:43










