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Sonderrechtsschutz

Sonderrechtsschutz

Sonderrechtsschutz ist die Gewährung von außervertraglichem Rechtsschutz gemäss BDK - Rechtsschutzordnung und -Sozialordnung bei ausschließlicher oder teilweiser Kostenübernahme durch die Bundeskasse oder einer Landeskasse aus dem Beitragsaufkommen des BDK.

erstellt von BDK zuletzt verändert: 12.08.2010 11:43
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