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Private Vorsorge

Hier finden Sie weitere Versicherungsangebote für die private Vorsorge, die durch den Abschluss von Gruppen- bzw. Rahmenverträgen zu günstigen Konditionen angeboten werden können, um im privaten Bereich eine entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

Pflege - das Thema der Zukunft

Pflege - das Thema der Zukunft

Derzeit sind über 2 Millionen Menschen auf Pflegehilfe angewiesen. Und mit steigender Lebenserwartung wächst die Zahl derer, die in Zukunft pflegebedürftig sein werden. Aber der Pflegefall ist nicht nur eine Frage des Alters. Auch Krankheit oder Unfall können einen noch gesunden Menschen plötzlich der Fähigkeit berauben, für sich selbst zu sorgen.

Dabei ist der Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht nur ein Schlag für den Betroffenen. Auch der Partner und die Familie sind in der Regel überfordert, nicht nur emotional - auch die finanziellen Folgen können sehr schnell zu einer existenziellen Belastung werden. Denn die Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken die Kosten nur teilweise.

Beispiel: Bundesbeamter, ein Angehöriger, Pflegekosten 2.625 EUR, Unterkunft + Verpflegung 875 EUR (Pflegestufe III):

Versorgungsbezüge 1.870,31 EUR
Pflegeheimkosten
(Stufe 3)
3.500 EUR
Private
Pflegeversicherung
+ Beihilfe
1.470 EUR
Zuschuss Beihilfe für
Unterkunft +
Verpflegung*
314 EUR
Möglicher Eigenanteil 1.716 Euro

* Der Zuschuss der Beihilfe errechnet sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (875 EUR) abzüglich eines Selbstbehaltes (30 % von der Pension = 561 EUR). 875 EUR - 561 EUR = 314 EUR. Der Selbstbehalt ist abhängig von der Besoldungsgruppe und der familiären Situation.

Für die Differenz müssen Sie selbst oder Ihre Familie aufkommen, im schlimmsten Fall das Sozialamt, und das Monat für Monat. Kein schöner Gedanke! Deshalb empfehlen wir Mitglieder des Bund Deutschter Kriminalbeamter eine Pflegetagegeldversicherung (PTG 3) unseres leistungsstarken Partners, der Deutschen Beamtenversicherung Krankenversicherung (DBV).

- Freie Verwendungsmöglichkeit ohne Kostennachweis
- Vertraglich garantierte Leistungen ab dem ersten Tag
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung
- Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Sorgen Sie jetzt vor, um unüberschaubare finanzielle Belastungen zu vermeiden. Senden Sie am besten noch heute den ausgefüllten Antrag zurück.

 

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Informationen erhalten Sie von:
Jürgen Maaß, Generalvertretung der AXA Versicherung AG / DBV
Alt-Blankenburg 65, 13129 Berlin
Tel.: 030 / 47 48 92 36, FAX: 030 / 94 38 03 42, Email: juergen.maass@axa.de

Fördervertrag mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG

DBV  Deutsche Beamtenversicherung Fördervertrag vom 01.01.2012

Die Versicherer verpflichten sich, die Mitglieder des Verbandes zum Zweck der Absicherung und Vorsorge durch

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Verträge
  • sachkundige Analyse (einschließlich Riesterförderung)
  • Aufzeigen von Versorgungslücken
zu beraten und zur Schließung erkannter Lücken den Abschluss von

  • Einzel-Lebens und –Rentenversicherungen
  • Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen
  • Sach-, Unfall, Haftpflicht- und KFZ - Versicherungen
  • Krankenversicherungen aller Art (unter Berücksichtigung des bestehenden Kollektivvertrages mit Sonderkonditionen)

anzubieten.

Kollektivvertrag für eine private Krankenversicherung

DBV  Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung,
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Vertrag vom 01.11.2011

Zweck dieses Vertrages ist die Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheiten und Unfällen.

Im Rahmen dieses Vertrages können versichert werden:

  •  die Mitglieder des Vertragspartners BDK
  •  die Fördermitglieder des Vertragspartners BDK
  • als versicherte Personen Ehegatten, Lebenspartner und Kinder des Versicherungsnehmers, soweit für diese eine Krankenversicherung im Rahmen dieses Vertrages besteht.

Gruppen-Sterbegeldversicherung

Gruppen-Sterbegeldversicherung

DBV-Versicherung, Gruppenvertrag - Nr. 5994 vom 1.12.1993
Betreuung durch BDK - Betreuungsdienst GmbH

Versicherungssumme bis 12.500,00 Euro
Beiträge zahlen die Mitglieder selbst je nach Versicherungssumme.

Besonders herausheben möchten wir, dass bei Antragstellung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen und somit die Aufnahme garantiert ist.

Hier die weiteren Vorteile:

  • Einfaches Aufnahmeverfahren
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Niedrige Beiträge
  • Höchsteintrittsalter 80 Jahre
  • Doppeltes Sterbegeld: wenn Unfalltod bis zum 74 Lebensjahr
  • Steuervorteile im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen

Anträge werden als PDF-Dokument (280 KB) angeboten bzw. können in der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Kollektivvertrag für eine private Rentenversicherung

Kollektivvertrag für eine private Rentenversicherung

Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG, Vertrag vom 30.07.1997
Bayerische Beamten Versicherungen, Vertrag vom 30.07.1997

 

  1. Aufgrund dieses Vertrages erhalten die Mitglieder des BDK und deren Ehegatten oder in häuslicher eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner sowie deren Kinder die Möglichkeit - als Versicherungsnehmer - für sich Rentenversicherungsverträge mit laufender Beitragszahlung abzuschließen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet und das 58. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
  2. Eine Gesundheitsprüfung entfällt. Die Anmeldung erfolgt durch den BDK mit den Anmeldeformularen, die die zur Policierung notwendigen Informationen enthalten.
  3. Die versicherte Leistung errechnet sich aus einem Beitrag von Euro 40,00; Euro 80,00; Euro 120,00 oder Euro 160,00.

 

Anträge werden als Pdf Dokument angeboten bzw. können in der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Kfz - Rahmenversicherung

Kfz - Rahmenversicherung

Neue Bayerische Beamten Lebensversicherungs- AG

Die Mitglieder des BDK, sowie deren Ehegatten und Kinder erhalten die Möglichkeit, Kfz - Versicherungen bei der Neuen Bayerischen Beamten Lebensversicherungs-AG unter dem günstigen Tarif V abzuschließen.

Weitere Auskünfte zum Angebot erhalten sie von Herrn Keller unter der Telefonnummer 030-9270350.

Notfall-Programm für Senioren

Notfall-Programm für Senioren

Neue Bayerische Beamten Lebensversicherungs- AG

Das Zehn - Punkte - Programm enthält:

 

  1. Notfall - und Unfallhilfe weltweit
  2. lebenslange Pflegeleistungen
  3. Sofortleistungen nach einem Unfall
  4. Hausnotrufdienst
  5. Rehabilitationsberatung und -maßnahmen
  6. Umbau von Wohnung und Einfamilienhaus sowie die Umrüstung von Kfz nach einem Unfall
  7. Kosmetische Operationen
  8. Krankenhaustagegeld
  9.  Leistungen bei Tod durch Unfall
  10. Ruhestättenpflege und - schutz

 

Anträge werden als Pdf Dokument angeboten bzw. können in der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Rahmenvertag für private Rechtschutzversicherung

Rahmenvertrag für private Rechtsschutzversicherung

Roland - Rechtsschutzversicherungs- AG, Vertrag vom 12.08.1997
Ab 01.07.2003 wurde der Vertrag auf folgende Versicherungsleistungen verändert:

Die BDK - Mitglieder können jederzeit die Teilnahme an diesem Rahmen - und Empfehlungsvertrag beantragen.
Folgender Versicherungsschutz kann von Mitgliedern des Verbandes zu den nachstehenden Beiträgen über Einzelverträge zur Rechtsschutzversicherung und Schutzbriefversicherung abgeschlossen werden.

Die Selbstbeteiligung von Euro 150,00 gilt je Rechtsschutzfall (§ 5 Abs. 3 c ARB).

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt Euro 300.000,00 je Rechtsschutzfall. Für Strafkautionen werden zusätzlich darlehnsweise Euro 100.000,00 gezahlt.

Schutzbriefversicherung
Den von den Mitgliedern abgeschlossenen Schutzbriefverträgen, liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (Roland- ASB 2000 1-25) zugrunde.

mehr zum ROLAND-Rechtsschutz

Versicherungsumfang Jahresbeitrag
inkl. 19 % Versicherungssteuer je Mitglied/ Wohneinheit ohne Selbstbehalt in Euro
Jahresbeitrag
inkl. 19% Versicherungssteuer je Mitglied/ Wohneinheit mit 150,00 Euro Selbstbehalt in Euro
Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 2 ARB
für alle auf das Mitglied zugelassenen und auf seinen Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge und als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande und Anhänger sowie Fahrer- Rechtsschutz für das Mitglied gem. § 21 Abs. 7 ARB
49,20 42,37
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für Nichtselbständige gem. § 21 ARB 76,53 57,45
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für private Haushalte gem. § 25 ARB ohne Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b ARB) und ohne Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f ARB) 91,30 70,79
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für private Haushalte gem. § 25 ARB ohne Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b ARB) und ohne Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f ARB) 91,30 70,79
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für private Haushalte gem. § 25 ARB ohne Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b ARB) und ohne Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f ARB) für das Mitglied 107,51 88,64
Roland Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte (Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB ohne Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b ARB) und ohne Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f ARB) 100,54 75,71
Roland Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte (Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB ohne Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b ARB) und ohne Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f ARB) für das Mitglied 119,00 91,82
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken gem. 29 ARB für eine selbstgenutzte Wohneinheit (als Eigentümer oder Mieter) als Ergänzung zum §§ 25 oder 26 ARB 40,32

29,55

Fördervertrag für Mitglieder zu bestimmten Versicherungsleistungen

Fördervertrag für Mitglieder zu bestimmten Versicherungsleistungen

Zur Förderung der satzungsgemäßen Zielsetzung hat der BDK im Interesse seiner Mitglieder im November 2000 einen Fördervertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet folgende Leistungen:

 

  • Beratung zur Bestandsaufnahme der vorhandenen Vorsorge, sachkundige Analyse
  • Aufzeigen von Versorgungslücken
  • Anbietung zum Abschluss von kostenloser Anwartschaftsversicherung, Krankenversicherungen ,Lebens- und Rentenversicherungen, Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen sowie Bausparverträge

 

erstellt von BDK zuletzt verändert: 13.01.2012 09:49
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