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Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

Gemäß Bundessatzung kann die ordentliche Mitgliedschaft erwerben:

  1. Angehörige der deutschen Kriminalpolizei
  2. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
  3. Angehörige der Einrichtungen im Sinne der vorgenannten Bereiche

Förderndes Mitglied kann werden, wer bereit ist, die satzungsgemäßen Ziele des BDK zu unterstützen. Die Ehegatten verstorbener ordentlicher Mitglieder können die Hinterbliebenenmitgliedschaft erwerben.

Einigkeit macht auch Minderheiten stark. Darum, zeigen Sie Solidarität, entschließen Sie sich – und werden Sie Mitglied im BDK!

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Mitgliedsbeitrag variiert je nach Bundesland und Dienstgrad bzw. Entgeltgruppe.
Die Mitgliedsbeiträge sind dabei im Ver­gleich zu anderen Polizeigewerkschaften ausgesprochen günstig und sta­bil niedrig.
Ein Vergleich lohnt sich!
Den für Sie gültigen Mitgliedsbeitrag erfahren Sie bei ihrer Landesgeschäftsstelle.

„Begrüßungspaket“ für Neumitglieder
(nicht für Fördermitglieder)

Neumitglieder können zwischen 3 Begrüßungspaketen wählen:

A: mit dem Kriminalisten-Fachbuch (KFB) in Buchform oder als CD,

B: mit der Kaspersky Internet Security in der aktuellen Version oder

C: einem Gutschein für den BDK-Shop in Höhe von € 25,-

Alle drei Varianten enthalten das Grundpaket mit u.a. Klemmbrett, Becher, Kugelschreiber, Lanyard, Telefon-Anti-Twist und Mousepad.

Wie kann ich Mitglied werden?

Füllen Sie einfach unsere Beitrittserklärung aus und übersenden Sie diese Ihrem Landesverband.

Oder noch schneller: Einfach als Fax +49 (0) 30.24 630 45 29 an die Bundesgeschäftsstelle senden.

Oder ganz schnell: Nutzen Sie unsere Online-Beitrittserklärung und versenden Sie diese elektronisch! Ihre Daten werden dabei verschlüsselt übertragen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Daten, die per SSL verschlüsselt sind, übertragen können.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den Leistungen erhalten Sie bei der BDK-Bundesgeschäftsstelle oder den BDK-Landesgeschäftsstellen.

 

 

 

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Pressehotline Bundesvorstand
Mitglied werden
Alles Wissenswerte über den Verband der Kriminalisten zusammengefasst auf 16 Seiten.
BDK-Familycamp - 21.-24.05.2010 (Pfingsten)
Aktuelle Rechtsentwicklungen und ihre praktischen Auswirkunegn auf die Srrafverfolgung - 22.-24.03.2010, Konrad-Adenauer-Stiftung, Wesseling
Kripo Inter • 5. und 6. Mai 2010
Vorankündigung: "Quo Vadis? Die Zukunft der Kriminalpolizei" 13.-15.09.2010 AFW Würzburg
Durch Referate und Präsentationen am PC werden die strafrechtsrelevanten Bestimmungen, die Besonderheiten einer Tatortarbeit im Internet und die europäische und weltweite Dimension dieses Deliktesfeldes von Fachleuten praxisnah erläutert.
Europäischer Haftbefehl • Zollfahndung • Steuerfahndung • Sicherheitsstrukturen in Europa • Methoden professioneller Fahndung in Europa • Personenerkenntnisse mit Hilfe der Funkzellenauswertung • Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der EU zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus • 22. - 25.11.2010 KAS Wesseling
BDK Shop
Link zur Internetpräsenz unserer österreichischen Kollegen der "Vereinigung Kriminaldienst Österreich" mit aktuellen Neuigkeiten, Medienberichten und Informationen rund um die Kriminalpolizei in Österreich.

Kontakt

BDK - Bundesgeschäftsstelle
Poststraße 4-5
D-10178 Berlin
Tel.: +49 (0) 30.2463045-0
Fax: +49 (0) 30.2463045-29