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Dienstrechtsreform in Sachsen

Aus einer Pressemitteilung aus dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 02.02.2010 hat der BDK erfahren, dass das Kabinett die Eckpunkte für eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen hat.

Nach der Pressemitteilung zeichnen sich folgende Schwerpunkte ab:

  • Reduzierung der Laufbahngruppen
  • Reduzierung der Fachlaufbahnen
  • Verwendungswechsel soll Beförderungsvoraussetzung werden
  • Verbesserung der Teilzeitmöglichkeiten
  • Dienstaltersstufen sollen durch Erfahrungsstufen ersetzt werden
  • Anhebung der Altergrenze von 65 auf 67 ; bei Polizei und Feuerwehr von 60 auf 62

Die Gesamtreform soll im Sommer 2013 in Kraft treten.

Der BDK Landesverband  wird die entsprechenden gesetzlichen Entwürfe, sobald diese vorliegen, analysieren und bewerten, um sich anschließend zielorientiert und konstruktiv einzubringen.  

Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 02.02.2010

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