Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz
Mit der Kinderschutzfachtagung "Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz" am 20. Januar 2010 setzen der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Kinderhilfe neue Impulse für den Kinderschutz in Deutschland.
Anlässlich der Tagung stellen renommierte Experten bewährte Modelle im Bereich Kinderschutz aus der Praxis vor und diskutieren mit den Teilnehmern.
Prof. Dr. Harald Mau, langjähriger Direktor der Klinik für Kinderchirurgie der Charité Berlin, Campus Virchow-Klinikum und PD Dr. med. habil. Britta Bockholdt, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, berichten über die Anzeichen von Kindsmisshandlung und deren Erkennung aus medizinischer Sicht.
Wie Kinderärzte Missbrauch erkennen und insbesondere durch Kooperation und Informationsaustausch verhindern können, wird anhand der mustergültigen Zusammenarbeit des Duisburger Kinderarztes Dr. Ralf Kownatzki und des Kriminalhauptkommissars Heinz Sprenger im Rahmen des RISKID-Projekts erläutert.
Ein weiteres effektives Beispiel für das Zusammenwirken aller politischen und sozialen Kräfte zum Schutz von Kindern ist die erste Kinderschutzhotline in dem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Rainer Becker, Initiator der Kinderschutzhotline, stellt das Konzept vor.
Die Gratwanderung zwischen Datenschutz und dem Schutz von Kindern vor Gewalt beleuchten Georg Ehrmann,Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe und Karsten Neumann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Dass eine flächenübergreifende Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder reibungslos funktionieren kann, erläutert Dr. Stefanie Märzheuser, Kinderchirurgin in der Charité, Campus Virchow-Klinikum, Leiterin der dortigen interdisziplinären Kinderschutzgruppe.
In dem Koalitionsvertrag wird die Verabschiedung eines Kinderschutzgesetzes explizit erwähnt. Die Ergebnisse der Kinderschutzfachtagung sollen, flankiert von hochkarätigen Impulsreferaten und einer abschließenden Podiumsdiskussion, eine notwendige öffentliche Debatte anstoßen und Anregungen für das Kinderschutzgesetz liefern.
Die Aufzeichnung der Eröffnungsveranstaltung kann hier angesehen werden.
Den Flyer zur Veranstaltung mit dem Programm finden sie hier.










