Grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung im Spiegelbild zwischenstaatlicher Verträge und gesetzlicher Regelungen
5. Fachtagung Kripo International des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
22. und 23. Mai 1980 in Aachen

Seit Jahrzehnten oder eigentlich seit ihrer Gründung vor 60 Jahren lebte die IKPO-Interpol in der Vorstellung des Bürgers von einem Ruf, der zu keiner Zeit gerechtfertigt war. Im Film und im Fernsehen wurde und wird noch immer der Eindruck vermittelt, als ob es sich bei dieser internationalen Institution um eine spezielle weItumspannende Einrichtung mit Spezialagenten und praktisch unbegrenzten Möglichkeiten handelt.
Den Kriminalbeamten ist spätestens seit ihrer Grundausbildung bekannt, dass Interpol nie mehr als eine internationale polizeiliche Fach- und Informationszentrale darstellte und auch nicht mehr sein sollte. Selbst diese Aufgabe kann aus heutiger Sicht nur sehr unvollkommen erfüllt werden.
Es mutet beinah abenteuerlich an, wenn man ein Morse-Funknetz, an das ganze 59 Staaten von 127 Mitgliedstaaten angeschlossen sind, als Fortschritt ansehen muss. Mit nur 19 Staaten besteht eine Funkfernschreibverbindung und 17 Staaten haben den besonderen Vorzug, an ein drahtgebundenes Telebildnetz angeschlossen zu sein. Damit sind weltweit über 50 % der IKPO-Staaten nicht einmal über Tastfunk erreichbar.
Für den polizeilichen Informationsaustausch mit diesen Staaten stehen nur die üblichen Postwege per Telex oder Telegramm zur Verfügung. Diese Situationsbeschreibung nahm der BDK-Bundesvorsitzende Ingo Herrmann in einer Nachbetrachtung zur grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung vor.
Deshalb forderte er in seiner Eröffnungsansprache der Fachtagung die Ansicht, dass der Weg zur Schaffung einer EUROPOL rnöglichst unter Einbeziehung von Staaten, die
nicht der EG angehören, z.B. Österreich und Schweden, geebnet werden müsse. Die Einrichtung einer europäischen Rechtspflegeeinheit mit einem europäischen Gericht, der dazugehörigen Staatsanwaltschaft und einer europäischen Polizeiexekutive mit Zuständigkeit für bestimmte internationale Deliktsbereiche sei geboten, um der internationalen Kriminalität Einhalt zu gebieten.
Er unterstützte den Vorschlag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Dr. Horst Herold, für einen europäischen Datenverbund kriminalistisch wichtiger Daten. Als einen besonderen Aspekt der internationalen Verbrechens- bekämpfung griff er den illegalen Rauschgifthandel heraus. Er verdeutlichte, dass noch lange nicht alle Möglichkeiten bei der Bekämpfung des Drogenhandels ausgeschöpft seien. Da z. Z. die Herstellung des Heroins nicht unterbunden werden könne, müssen sich die internationalen Bemühungen auf die wirksamere Kontrolle der Transportwege konzentrieren.
Ein ganz wichtiges Instrument dieser Kontrollen sei die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Observation, mit dem Ziel, einen Zugriff erst dann vorzunehmen, wenn die Aufdeckung größerer Zusammenhänge möglich wird und Hintermänner erkannt und unschädlich gemacht werden können. Doch dafür seien noch nicht in allen Ländern (z.B. Türkei, Italien) die rechtlichen Möglichkeiten vorhanden. Parallel dazu müsse der Kampf gegen die Nachfrage in den Verbraucherländern stehen, d.h. Präventionsmaßnahmen, um den Kreis der Verbraucher nicht größer werden zu lassen. Jedoch dürfe dies nicht der Polizei aufgebürdet, sondern die eigentlich dafür zuständigen Sozial- und Gesundheitsbehörden sollten personell und finanziell entsprechend ausgestattet werden.
Referate:
Grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung im Spiegelbild zwischenstaatlicher Verträge und gesetzlicher Regelungen
Dr. Heinrich Boge, Abteilungsleiter Polizei im Bundesinnenministerium, Bonn
Informationssysteme in der internationalen Verbrechensbekämpfung
Dr. Horst Herold, Präsident des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden
Gegenwart und Zukunft der IKPO
Jürgen Jeschke, Leitender Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt, Wiesbaden
Harmonisierung der für die Verbrechensbekämpfung relevanten europäischen Gesetzgebung
Professor Dr. Heike Jung, Universität des Saarlandes
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland und die kriminalpolizeiliche Praxis
Professor Dr. Hans Jürgen Bartsch, Europarat Straßburg
Möglichkeiten der polizeilichen Kooperation mit den benachbarten Ostblockstaaten
Ministerialrat Dr. Ernst Erben. Leiter des Österreichischen Nationalen ZentraIbüros der IKPO-Interpol, Wien
Ausführliche Berichterstattung siehe "der kriminalist" Nr. 7-8/1980










