Deutliche Erhöhung der Mehrarbeits-Vergütung
Der BDK BW setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Vergütung für die Ausbezahlung von Mehrarbeit deutlich angehoben wird.
Die Anforderungen an eine moderne Kriminalpolizei und damit an eine effektive und effiziente Kriminalitätsbekämpfung steigen mit jedem Jahr. Neue Kriminalitätsphänomene, die zunehmende Digitalisierung, der internationale, extremistische und islamistische Terrorismus, die notwendigen Schwerpunktsetzungen im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls, der internationalen Banden- und Organisierten Kriminalität, der Rauschgift- und Wirtschaftskriminalität sowie die damit einhergehenden Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Finanzermittlungen, Vermögensabschöpfung, Fahndung, IT-Forensik und verdeckte Ermittlungen binden enorme Kräfte der Kriminalpolizei. Jedes Aufgabenfeld der Kriminalpolizei ist dabei für sich hochkomplex und inhärent dynamisch. Der Einsatz der vorhandenen Expertinnen und Experten der Kriminalpolizei stößt aktuell an ihre personellen Grenzen. Darüber hinaus trifft die
Pensionierungswelle im Öffentlichen Dienst und in der Polizei Baden-Württemberg die Kriminalpolizei aufgrund ihrer Altersstruktur besonders hart. Wir müssen jetzt schnell handeln, damit die Kriminalpolizei der Zukunft auch weiterhin ihre gesetzlichen und gesellschaftlichen Aufgaben – ohne Qualitätseinbußen in der täglichen Arbeit – erfüllen kann. Nun droht durch die signifikante Anhäufung von Mehrarbeit weiteres Ungemach, zumal bei den geringen Mehrarbeitsvergütungen aus verständlichen Gründen wenig Interesse besteht, Mehrarbeit zur Bezahlung einzureichen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf – die Mehrarbeits-Entgelte müssen sehr zeitnah signifikant erhöht werden, um eine weitere Verschärfung der prekären Personalsituation der Polizei/Kriminalpolizei in Baden-Württemberg zu verhindern. Die Auszahlungsbeträge sind weder zeitgemäß, noch amtsangemessen und spiegeln eine Wertschätzung des Dienstherrn nicht im Entferntesten wieder, zumal die Mehrarbeit regelmäßig nachts oder an den Wochenenden teils unter „erschwerten Bedingungen“ erbracht wird.