Verringerung der Wochenarbeitszeit
Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass die Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Wochenstunden reduziert wird, auch wenn sie vor dem Hintergrund der nach wie vor prekären Personalsituation derzeit nur schwer realisiert werden kann.
Die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) beziffert die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in § 4 im Durchschnitt auf 41 Stunden. Eine solche Regelung wäre nach § 3 des Arbeitszeitgesetzes gar nicht möglich bei einer 5-Tage-Woche. In einem Arbeitsvertrag wäre hier bei maximal 40 Stunden Schluss. Einen Arbeitsvertrag haben wir aber nicht, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis – das beinhaltet ein Geben und Nehmen von beiden Seiten. Bis 2003 gab es andere Regelungen, eine Arbeitszeitreduzierung auf zeitweise bis zu 38,5 Wochenstunden, die damals teuer mit Gehaltseinbußen erkauft wurden. Die anschließenden Arbeitszeiterhöhungen (zuletzt im Jahr 2003 auf 41 Wochenstunden) geschahen dann ohne einen finanziellen Ausgleich in die andere Richtung – damit wurde es für uns zweimal teuer. Der BDK BW ist der vollen Überzeugung, dass es richtig ist und auch nicht unverschämt, derzeit Ansprüche an eine Verkürzung der Arbeitszeit zu artikulieren, auch wenn ein solches Vorhaben aktuell politisch nicht umsetzbar sein dürfte. Der Stuttgarter Zeitung war 2018 zu entnehmen, dass die Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde rund 180 Mio. Euro kosten würde, und zwar für den Bedarf an insgesamt 1.731,1 Neu-Stellen. Der größte Teil würde auf das Innenresort entfallen – 762,3 Stellen, wie der Stellungnahme des IM in der Landtagsdrucksache 16/4168 zu entnehmen ist. Nun, die Stellensituation ist mau und wir sind in der Talsohle immer noch nicht angekommen. Diese steht uns noch bevor und sie wird noch einmal schmerzhaft, denn wir sind in vielen Dienststellen am Rande der Leistungsfähigkeit angelangt.
Eine Fehlleistung der Personaleinstellungspolitik, die über zehn Jahre zurückreicht und bei der sich weder die aktuellen Regierungsparteien noch die heutigen Oppositionsparteien in den damaligen Regierungen vollständig aus der Verantwortung herausziehen können.