Aufstockung psychosozialer Berater:innen bei den Polizeipräsidien
Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass
- die Zahl der hauptamtlichen psychosozialen Beraterinnen und Berater bei den Polizeipräsidienauf mindestens zwei, besser drei Personen aufgestockt werden und
- mindestens eine Person in der psychosozialen Beratung (mit entsprechender Vorausbildung/Tätigkeit) von extern eingestellt wird,
- die Stellen der von extern Eingestellten entsprechend eingruppiert werden. Um entsprechend qualifizierte Bewerber zu bekommen, muss für die Stelle mindestens EG 12 gefordert werden.
Die Belastungen bei der Polizei, insbesondere auch die psychischen, nehmen immer mehr zu. Bei der Kriminalpolizei gab und gibt es schon immer Verfahren, besonders im Bereich der Kapitaldelikte, die für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten extrem belastend sind. Als ein weiterer Schwerpunkt ist der Bereich Kinderpornografie zu nennen. Hier wird bei den Präsidien eine große Anzahl von Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Diese gilt es, bereits während ihrer Tätigkeit entsprechend zu begleiten.
Darüber hinaus hat der andauernde Personalmangel, einhergehend mit stetiger Arbeits- und Terminverdichtung, zu einer allgemein höheren Belastungssituation (mit zum Teil entsprechenden Ausfällen) geführt. Die Coronalage hat als weiterer Verstärker gedient. Eine Einstellung von „externen Expert:innen“ hat viele Vorteile.
Der Vollzugsdienst wird entlastet, „Einkauf“ von externem Expertenwissen, Sachverhalte werden nicht nur durch die „Polizeibrille“ gesehen, kein Strafverfolgungszwang, geringere „Hemmschwelle“ für die Kontaktaufnahme, da keinerlei dienstliche Abhängigkeiten (Beurteilung etc.). Um entsprechend qualifizierte Bewerber:innen zum bekommen, müssen die Stellen entsprechend
attraktiv eingruppiert sein, damit die Polizei mit anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und der freien Wirtschaft konkurrieren kann. Eine EG 8 oder 9 ist keinesfalls ausreichend.