Erhöhung der Haushaltssoll-Planstellen in den Kriminalkommissariaten
Der geschäftsführende Landesvorstand wird damit beauftragt, Gespräche/Verhandlungen mit dem Innenministerium BW mit dem Ziel einer Erhöhung der Haushaltssoll-Planstellen (HHSPlanstellen) bei den Kriminalkommissariaten zu führen.
Mit der Umsetzung der Polizeireform ab dem 01.01.2014 wurden landesweit bei den meisten Regionalpräsidien die HHS-Planstellen bei den Kriminalkommissariaten auf 16 HHS-Planstellen festgeschrieben und die Kriminalkommissariate in zwei Arbeitsbereiche gegliedert. Die Strukturen und Mitarbeiteranzahl besonders großer Kriminalkommissariate, wie z. B. Mannheim und Ludwigsburg, waren hiervon ausgenommen. Die damalige Argumentation für diesen Personalansatz war, dass man diesen für ausreichend erachtete mit dem Hinweis, dass größere und personalaufwendig zu bearbeitende Ermittlungsverfahren von den Kriminalinspektionen bei den Kriminalpolizeidirektionen übernommen werden. Aufgrund der aktuellen Personalmisere bei der Polizei in Baden-Württemberg hat sich diese Argumentation schnell als Trugschluss und ungeachtet der Personalmisere auch als falsch erwiesen, weil die Kriminalinspektionen aufgrund ihrer personellen Ausstattung überhaupt nicht alle größeren Ermittlungsverfahren übernehmen können und die Kriminalkommissariate mussten mehr und mehr größere Ermittlungsverfahren bearbeiten, Tötungsdelikte eingeschlossen.